Eröffnungsveranstaltung

1. Tag: Dienstag, 23. Mai 2006 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich HoppeProf. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages und Präsident der Ärztekammer Nordrhein: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung für das Orchester machen: Es dauert jetzt noch einmal so lange wie eine Bruckner-Symphonie, aber die kürzeste. Ich glaube, es ist die sechste. Sie sind sehr geduldig und haben uns eine wunderbare Musik dargeboten. Vielen herzlichen Dank!

(Beifall)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages! Verehrte Frau Landesgesundheitsministerin! Lieber Henning Friebel! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Henning, vielen Dank für die Einladung nach Magdeburg und für die Präsentation. Wir werden nie vergessen, welche Kultur Sachsen-Anhalt für Deutschland bedeutet.

(Beifall)

Herr Ministerpräsident und Kollege Böhmer, vielen Dank. Sie haben für Zuhören und Gespräche plädiert. Das darf aber nicht formal ablaufen - die Frau Ministerin hat das aufgegriffen -: Wenn wir miteinander reden und zuhören, muss auch irgendetwas dabei herauskommen.

(Beifall)

Man hat manchmal das Gefühl, dass man etwas absondert, das wird - wenn überhaupt - registriert und dann wird es anschließend archiviert und alles bleibt, wie es ist. Das ist wohl nicht der richtige Umgang.

Herr Ministerpräsident, mir ist bei Ihrem Redebeitrag eingefallen, dass Uwe Reinhardt, der amerikanische Gesundheitsökonom, der aus Deutschland stammt, einmal festgestellt hat: Es gibt keine Sekunde, in der nicht irgendwo auf der Welt über das Gesundheitswesen debattiert wird. Wir sind heute damit an der Reihe, mit uns zusammen wahrscheinlich viele andere. Dort, wo es derzeit auf der Welt dunkel ist, wahrscheinlich etwas weniger, aber wenn es dort hell wird, beginnt es dort auch wieder.

Überall gibt es Probleme. Alle Gesundheitssysteme der Welt - es gibt nahezu 200 - haben große Probleme. Ich erinnere mich nicht falsch, wenn ich darauf hinweise, dass Lenin geschrieben hat: Das Gesundheitswesen ist eigentlich die emotionale Politik, die die Menschen am meisten anspricht, die emotionale Linie, bei der die Menschen am meisten elektrisiert sind, mit der man sie am meisten beeindrucken, aber auch am meisten verführen kann. Es wäre natürlich eine Perspektive, von diesen Erkenntnissen Gebrauch zu machen.

(Beifall)

Frau Bundesministerin, vielen Dank, dass Sie - das kommt in meinem Referat nicht vor - etwas zum Gewebegesetz gesagt haben. Die meisten werden die Details nicht so genau kennen. Uns ist wichtig, dass es sich bei der Spende von Geweben, von lebenden oder verstorbenen Menschen, nicht um das Rohmaterial eines kommerziell zu verwertenden und aufzuarbeitenden Materials handelt, sondern um eine Spende wie die Organspende, die nicht kommerziell weiterverwendet wird. Deshalb hat das mit der Philosophie des Arzneimittelgesetzes nichts zu tun, sondern es müsste dem Transplantationsgesetz angepasst werden.

(Beifall)

Zur Arzneimittelgläubigkeit: Das ist halt eine kulturelle Frage. Es wird mir immer wieder als Argumentation vorgelegt: Warum werden in Sachsen-Anhalt andere Medikamentengruppen und andere Medikamentenmengen verbraucht als in Südbaden? Ich habe das nachgeprüft: Das stimmt. Aber in Südbaden wird viel mehr Psychotherapie betrieben und dadurch gleicht sich das wieder aus. Wir müssen das genauer eruieren. Das ist keine Angelegenheit, die wir mit einem Schalter regeln können, sondern sie kann nur geregelt werden, indem man einmal untersucht, warum das so ist, und indem man sich Gedanken darüber macht, wie man hier positiv einwirken kann.

Meine verehrten Damen und Herren, wenn man verstanden werden will, soll man ja bekanntlich in Bildern reden. Heute habe ich Ihnen eines mitgebracht. Sie werden jetzt nicht alle Details erkennen können, aber das Bild zeigt einen protestierenden Medizinstudenten, der ein Schild hochhält, auf dem steht: "Ich lerne Norwegisch". Englisch können sie alle schon.

Er hat natürlich nicht für ein Sprachinstitut geworben, sondern er hat seine persönliche Karriereplanung bekannt gegeben. Und diese sieht eine Flucht vor der weitgehend verfehlten deutschen Gesundheitspolitik - nicht allein in Ihrer Amtszeit, sondern auch schon vorher; eigentlich solange ich dabei bin - vor, vor einer Politik, gegen die zurzeit Zehntausende von Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und Praxis landauf, landab protestieren.

Ärztinnen und Ärzte sind in den vergangenen Jahrzehnten als Demonstranten eigentlich nie sonderlich aufgefallen. Wenn sie nun also so geschlossen auf die Straße gehen, dann ist doch ganz offensichtlich - Herr Kuntz hat es schon gesagt - eine Schmerzgrenze überschritten. Marathondienste im Krankenhaus, hoch qualifizierte Leistungen zu Dumpingtarifen, Verbürokratisierung, Dokumentationswahn - auch aus haftungsrechtlichen Gründen -, Checklistenmedizin, Honorarverfall und Entmündigung der individuellen Patient-Arzt-Bezie­hung - die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung, meine Damen und Herren, stimmen einfach nicht mehr. Und das spürt auch der ärztliche Nachwuchs und zieht seine Konsequenzen daraus. Das sieht man an solchen Schildern.

(Beifall)

Schon heute, Frau Ministerin, stützen Ärztinnen und Ärzte mit unbezahlter Arbeit das Gesundheitswesen in Höhe von über 10 Milliarden Euro. Das geschieht jedes Jahr.

(Beifall)

Diese Summe, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages, fehlt in allen Statistiken über die Finanzierung unseres Gesundheitswesens.

(Beifall)

Ich halte das für einen schweren Fehler nicht primär von der Politik, sondern von den Ökonomen, die die Politik in dieser Richtung informieren. Da muss man vorsichtig sein. Die Skepsis gegenüber der Gesundheitsökonomie ist nur allzu berechtigt.

(Beifall)

Nur durch diese Subventionierung, die wir Ärztinnen und Ärzte seit Jahren leisten, haben wir trotz der mittlerweile maroden Finanzierung des Gesundheitswesens in Deutschland noch eine so gute medizinische Versorgung. Aber wird das anerkannt? Sie haben es eben anerkannt, wenn auch nicht unter diesem Blickwinkel. Im Gegenteil: Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Und das, meine Damen und Herren, ist das eigentlich Unerträgliche, dass man eben dieses Engagement von uns Ärztinnen und Ärzten als feste Rechengröße - vielleicht unbewusst; eine psychiatrische Angelegenheit - kalkuliert.

(Beifall)

Damit muss jetzt Schluss sein. Das wollen wir auch.

Deshalb haben wir als Bundesärztekammer die Proteste und die Demonstrationen der Kolleginnen und Kollegen gegen diese fortwährende Ungerechtigkeit außerordentlich begrüßt und unterstützt.

(Beifall)

Und auch die Menschen draußen im Lande spüren, dass die permanente Ausbeutung der ärztlichen Leistungsbereitschaft ihre Grenzen hat. Immerhin um die 80 Prozent der Deutschen äußern nach mehreren repräsentativen Umfragen Verständnis für den Ärzteprotest. Auch die Patienten haben verstanden, dass die bisherige Gesundheitspolitik am Ende und für sie schädlich ist. Das ist der entscheidende Punkt.

Ein "Weiter so" geht also definitiv nicht mehr. Und da lassen wir uns auch nicht, wie das jetzt immer wieder versucht wird, am ethischen Nasenring durch die gesundheitspolitische Arena führen.

(Beifall)

Bei allen Aktionen, die wir machen, ist immer die ärztliche Notfallversorgung garantiert. Da müssen wir uns nichts vorwerfen lassen. Im Gegenteil: Darauf können wir sogar stolz sein - und das sind wir auch.

(Beifall)

Wenn wir in der Gesundheitspolitik wirklich Probleme lösen wollen, brauchen wir endlich eine ehrliche Bilanz, wie sie sich unter dem Druck der Fakten inzwischen in der Rentenpolitik durchgesetzt hat:

Erstens. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind gemessen am Bruttoinlandsprodukt überhaupt nicht explodiert, sondern liegen seit Jahren zwischen 6 und 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Es gibt also definitiv keine Kostenexplosion im Gesundheitswesen.

(Beifall)

Zweitens. Wohl aber gibt es eine deutliche Leistungssteigerung: Bedingt durch die Altersentwicklung unserer Gesellschaft sowie durch den medizinischen Fortschritt ist die Inanspruchnahme von Leistungen im ambulanten wie im stationären Sektor signifikant gestiegen.

Drittens. In Deutschland gibt es - es ist enorm wichtig, dies festzustellen - keinen nennenswerten grauen Markt an Gesundheitsleistungen, im Unterschied zu vielen anderen Ländern, die uns als Vorbild hingestellt werden: nordische Länder oder auch Kolumbien, das in der WHO-Statistik vor uns ist, wo 90 Prozent der Transfers im Gesundheitswesen, wenn man es so nennen will, über die Theke gehen und nie registriert werden. Dort werden Lebenserwartung und die staatlich registrierten Ausgaben gegeneinander gehalten und dann heißt es: Kolumbien ist, was das Gesundheitswesen angeht, viel besser als Deutschland, weil Deutschland keine den Ausgaben für das Gesundheitswesen entsprechende Lebenserwartung hat. So wird das gemacht. Auch in Griechenland ist das so; ich kenne mich da gut aus. Auch dort sind 50 Prozent der Ausgaben für das Gesundheitswesen nicht registrierbar, weil sie bar über die Theke oder über den Tresen gehen, niemals durch irgendwelche anderen Kanäle - übrigens auch nicht über das Finanzamt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir wollen alle eine Gesellschaft des langen Lebens, aber dann müssen wir auch offen und ehrlich diskutieren, wie wir die Mindereinnahmen, die die Frau Ministerin schon genannt hat, durch den seit 1998 um 10 Prozent gestiegenen Anteil der Rentner an den gesetzlich Krankenversicherten ausgleichen wollen.

Vater Staat tut ein Übriges hinzu: Er entlastet andere Zweige der Sozialversicherung, indem er die gesetzliche Krankenversicherung belastet. Allein die Gesetze Hartz I bis IV belasten die GKV seit diesem Jahr mit jährlich 3,6 Milliarden Euro. Das muss man feststellen. Dieses Geld ist nicht da. Und schließlich wird der Bundesfinanzminister die bisher vorgesehenen 4,2 Milliarden Euro aus der erhöhten Tabaksteuer, die nur zu einem bestimmten Zweck erhöht worden ist, wieder einkassieren und damit den Bundeshaushalt sanieren. Das war ausdrücklich nicht gewollt, sondern damit sollten ja versicherungsfremde Leistungen, die aus dem GKV-System herausgenommen werden sollten, kompensiert werden. Das fällt jetzt auch weg.

(Zuruf: Hört! Hört!)

Schließlich sinkt auch noch infolge anhaltend hoher Arbeitslosigkeit die Zahl der Beitragszahler. Frau Ministerin hat es schon gesagt: Wir sind zwar zum dritten Mal in Folge Exportweltmeister, können diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung aber offensichtlich nicht in Arbeitsplätze umsetzen. Waren im Jahre 2000 noch 28 Millionen Beschäftigte sozialversichert, so ist diese Zahl innerhalb von fünf Jahren auf 26 Millionen gesunken. Diese 26 Millionen sind zuständig für die Finanzierung von 92 Prozent unserer Bevölkerung. Das sind diejenigen, die in der GKV versichert sind. Da passt doch irgendetwas nicht mehr zusammen. Ich glaube, wir sind uns absolut einig, dass hier etwas geschehen muss.

(Beifall)

Herr Ahrens sagt immer: Das GKV-System ist ganz wichtig, denn es betrifft 92 Prozent der Bevölkerung. Dass aber bloß 60 Prozent der Gesamtkosten von dort aufgebracht werden und der Rest des Geldes von woanders kommt, zum Beispiel durch unsere 10 Milliarden Euro, die wir beisteuern, wird überhaupt nicht registriert.

(Beifall)

Für Fernsehtalkshows muss man sich speziell bewaffnen. Solche Zahlen verstehen die Zuschauer.

Das, meine Damen und Herren, sind also die Fakten: eine marode Finanzierungsgrundlage, eine enorme Leistungsverdichtung und die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft bei rasant wachsenden medizinischen Möglichkeiten. Damit müssen wir uns auseinander setzen und nicht mit dem "gefühlten Wissen" von vermeintlich milliardenschweren Effizienzreserven, die von manchem Gesundheitsökonomen, der heute Bundestagsabgeordneter ist, in die Welt gesetzt werden.

(Beifall)

Das ist keine Wissenschaft, das ist Schätzometrie.

(Beifall)

Sie mag ja nützlich sein, um die politische Verantwortung für Leistungseinschränkungen zu verschleiern, aber sie hilft nicht wirklich und schon gar nicht weiter, zumal wir Ärztinnen und Ärzte genug davon haben, als Assistenten staatlich angeordneter Rationierung missbraucht und dafür auch noch beschimpft zu werden.

(Beifall)

Das ist der Punkt, über den wir uns unterhalten müssen, und zwar zuhören, verstehen und dann vielleicht, wie bei der Bundeswehr, wiederholen, um zu zeigen, dass man es verstanden hat,

(Heiterkeit - Beifall)

und sich dann klar darüber werden, was wir unter direkter, indirekter und sonstiger Rationierung verstehen. Dazu komme ich nachher noch.

Wenn wir nun hören, sehr verehrte Frau Bundesministerin - das, was Sie heute gesagt haben, weicht von dem ab, was wir in den letzten Tagen gehört haben; es kommt ja nicht darauf an, was gesendet wird, sondern darauf, was ankommt -, dass die gesundheitspolitischen Überlegungen in der großen Koalition abermals nur auf ein weiteres Spargesetz zielen und die eigentliche Reform, nämlich die Reform der Finanzierungsgrundlagen, wieder zurückgedrängt werden soll - ich vermute, weil es nicht so leicht ist, sich unter den gegebenen Verhältnissen über etwas zu einigen -, dann ist das unredlich gegenüber den Patienten, gegenüber uns Ärztinnen und Ärzten und vor allen Dingen gegenüber der nächsten Generation. Es geht ja nicht nur um uns heute, sondern auch um die nächsten Generationen, die damit fertig werden müssen. Denn eine solide Finanzierungsbasis sieht anders aus. Wenn wir Rationierung vermeiden wollen, und zwar dauerhaft, dann sollten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich für deren Kernaufgaben - "originäre Aufgaben" wäre auch ein guter Ausdruck - ausgegeben werden;

(Beifall)

dann muss die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt werden - damit meine ich nicht primär Zuzahlungen, sondern, wie Sie es gesagt haben, durch Prävention und geeignete Maßnahmen Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit, um zu vermeiden, das System in Anspruch nehmen zu müssen -;

(Beifall)

dann brauchen wir ganz sicher so etwas wie einen Demografiefaktor auch in der Krankenversicherung, denn ohne die Bildung von Rücklagen ist die GKV nicht zukunftsfähig.

Wir sollten, meine Damen und Herren, darauf hinarbeiten, dass die Finanzierungsgrundlagen dauerhaft gesichert sind, und das heißt eben auch - da sind wir uns ja wohl einig -: von den Arbeitseinkommen entkoppelt. Es gibt auch keine wirkliche Mitverantwortung der Arbeitgeber; denn deren Beitragsanteile gehen ohnehin in die Kostenkalkulation ein.

Mich stört es, dass permanent die Arbeitgeber schreien, das Wohl und Wehe des Wirtschaftsstandorts Deutschland sei vom GKV-Beitrag abhängig. Die Beitragszahlungen der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung machen 4,5 Prozent der Arbeitskosten je Vollzeitbeschäftigten aus. Bei einer Erhöhung der GKV-Beitragssätze um einen einzigen Prozentpunkt würde sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge lediglich um 0,32 Prozent auf 4,82 Prozent der Arbeitskosten erhöhen. Gleichwohl erwarte ich, dass mit der Entkoppelung der Beiträge vom Einkommen endlich auch die Lohnnebenkostenlüge - als so etwas empfinde ich das - nicht länger die Reformdiskussion in die Irre führt.

(Beifall)

Insofern können die derzeit diskutierten Prämienmodelle durchaus in die richtige Richtung weisen. Skepsis ist allerdings angesagt gegenüber steuerfinanzierten Elementen; denn wie die Rückführung der Tabaksteuer in den Bundeshaushalt zeigt, gibt es da eine gewisse Beliebigkeit, um es vornehm auszudrücken.

(Beifall)

Sollten wir also tatsächlich die Krankenversicherung für die Kinder über Steuern bezahlen wollen, dann darf diese Steuer aber auch nur für diesen Zweck aufgebracht werden, und das muss ganz verbindlich gelten.

Meine Damen und Herren, während die große Gesundheitsreform noch im kleinen Kreis besprochen wird, liegt zur Änderung des Vertragsarztrechts bereits ein Kabinettsentwurf vor - morgen wird er verabschiedet -, der subtil, aber äußerst weitreichend in das ärztliche Berufsrecht eingreift. Darauf will ich mich beschränken.

Vordergründig vollzieht der Gesetzentwurf zwar die Änderungen der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung nach, die wir vor zwei Jahren in Bremen beschlossen haben. Der Deutsche Ärztetag wollte damit mehr Freiheit für niedergelassene Ärzte schaffen, Freiheit für neue Formen der ärztlichen Zusammenarbeit, Freiheit für die freiberuflichen Ärzte im Wettbewerb mit institutionellen Versorgungsformen wie den Medizinischen Versorgungszentren.

Doch was wurde im Bundesgesundheitsministerium daraus gemacht? Ein schwerer Eingriff in ärztliches Berufsrecht. Denn der Kabinettsentwurf, der morgen verabschiedet werden soll, greift gleichermaßen Länderrecht wie auch die Rechte der ärztlichen Selbstverwaltung an, weil er die ärztliche Berufsordnung in wesentlichen Punkten einfach aushebelt.

Es entsteht der Eindruck, dass das neue Regelungskonzept zugleich ein erster Test für weiterreichende Versuche des Gesetzgebers sein soll, Vertragsärzte als "sozialrechtliche" Ärzte mit besonderem Status und neuem Berufsbild zu definieren. Einer solchen "Versozialrechtlichung" des Arztberufs, Frau Ministerin, werden wir definitiv und entschieden entgegentreten.

(Beifall)

Wir wollen keine Zwei-Klassen-Ärztinnen und -Ärzte. Ärztliches Berufsrecht muss auch Vorrang vor sozialrechtlichen Regelungen haben, denn es schützt die Patient-Arzt-Beziehung, während das Sozialrecht, wie es im Moment praktiziert wird, im Wesentlichen nur auf die Beitragssatzstabilität abhebt und diesen Schutz nicht gewährleistet.

(Beifall)

Im Übrigen halten wir es für richtig, die Zugangsgrenze von 55 Jahren zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit komplett ersatzlos zu streichen. Auch sollten Ärztinnen und Ärzte, die älter als 68 Jahre sind, vertragsärztlich tätig sein und bleiben können. Es ist doch, meine Damen und Herren, nicht wirklich einzusehen, dass nur diejenigen älteren Ärztinnen und Ärzte per Dekret von der Vergreisung befreit sind, die in unterversorgten Gebieten tätig werden sollen.

(Beifall)

Jetzt komme ich kurz zum AVWG. Ganz in der Ideologie staatlicher Regulierung verhaftet ist auch das so genannte Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG. Wieder geht es um die Ausschöpfung vermeintlicher Wirtschaftlichkeitsreserven. Das Gesetz führt die Tradition fort, durch quasi staatliche Steuerung der Medikamentenversorgung Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen zu wollen. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollen abermals für strukturelle Defizite in den Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens verantwortlich gemacht werden und die Kassenärztliche Vereinigung soll es wieder als eine Art unterstaatliche Regulierungsbehörde sanktionieren.

So aber, verehrte Frau Ministerin, kann ärztliche Selbstverwaltung nicht funktionieren, so wird sie Schritt für Schritt kaputt gemacht.

(Beifall)

Deshalb, verehrte Frau Ministerin, kann diese Regelung dauerhaft keinen Bestand haben. Heben Sie die Bonus-Malus-Regelung alsbald wieder auf. Sie wird nicht die Ausgaben senken, sondern sie wird Unfrieden in den Praxen schaffen, weil die Patientinnen und Patienten eine andere Einstellung dazu haben und ihren Ärztinnen und Ärzten misstrauen, wenn sie wissen, dass es die Bonus-Malus-Regelung gibt. Entscheidend ist die Philosophie, die dahintersteht, nicht die Ausformulierung, die jetzt auch nachgebessert worden ist. Das, was uns stört, ist der Grundsatz, der dahintersteckt.

(Beifall)

Hinzu kommt der enorme bürokratische Aufwand, der zur Überprüfung des Verordnungsverhaltens von zigtausend Ärztinnen und Ärzten unvermeidlich ist. Wenn das Bundesgesundheitsministerium einerseits verkündet, gegen den
überbordenden Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen vorgehen zu wollen, was ich akzeptiere und auch glaube, doch andererseits solche bürokratischen Monster wie das AVWG gegen alle Widerstände durchdrückt, ist das nicht sehr glaubwürdig.

(Beifall)

Ich habe ein bisschen die Sorge, dass die Entstehung dieses Gesetzes ein typisches Beispiel für die politischen Abläufe in der jetzigen großen Koalition sein könnte. Bereits vor einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess sind die wesentlichen Punkte konsentiert und damit weitgehend unverrückbar, weil sonst der Koalitionsfriede in Gefahr käme; auch wenn viele Abgeordnete besonders der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages und viele Ministerpräsidenten der Bundesländer zu Bonus-Malus ein mulmiges Gefühl hatten, wie aus den Antwortbriefen, die wir auf unsere Briefe hin bekommen haben, hervorgeht - die Gesetzgebung war einfach nicht mehr zu stoppen. Das ist eine neue Dimension, wenn sich Regierung und Opposition in der Regierung wiederfinden, weil die Opposition im Bundestag nicht mehr so bedeutungsvoll ist und das Ganze im politischen Raum unbeobachtet stattfindet und wir erst mit dem konfrontiert werden, was nicht mehr veränderbar ist. Deswegen: Gespräche, Gespräche, Gespräche, zuhören und diskutieren.

(Vereinzelt Beifall)

Meine Damen und Herren, da reden alle, vor allem in letzter Zeit, immer wieder teilweise selbstgefällig vom hohen Stellenwert der Gesundheit in unserer Gesellschaft und wie wichtig doch der Arztberuf sei. Doch dann führt der politische Weg leider fast aller Parteien weiter in Richtung Einheitsmedizin und Misstrauenskultur. Misstrauen ist die Schwester der Bürokratie. Misstrauen und Bürokratie sind Zwillingsschwestern.

(Beifall)

Besonders beeindruckt hat mich die Diskussion um die Frage: Wer definiert eigentlich den ärztlichen Behandlungsauftrag? In der Vergangenheit war es unbestritten, dass der ärztliche Behandlungsauftrag sich an individuellen Patienten zu orientieren hatte. Der Patient hatte Anspruch auf notwendige Leistungen, die zweckmäßig und ausreichend zu sein hatten. Patient und Arzt waren verpflichtet, bei der Behandlung auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Diese Zeiten sind so vorbei. Nach Auslegung der heutigen SGB-V-Situation wird die Frage "Wer definiert den ärztlichen Behandlungsauftrag?" wie folgt beantwortet:

1.      der Gesetzgeber mit Bestimmung des Leistungskatalogs

2.      der Gemeinsame Bundesausschuss durch normative Richtlinien

3.      die Vertragspartner (GKV und Leistungserbringer) durch Kataloge und Verträge (zum Beispiel EBM, DRG, dreiseitige Verträge)

4.      die gesetzlichen Krankenkassen bei Einzelverträgen (zum Beispiel in der Integrierten Versorgung)

5.      der Versicherte der GKV durch seine Wahlentscheidungen

6.      der Arzt im individuellen Behandlungsverhältnis

Fazit: Während früher die millionenfachen Patient-Arzt-Interaktionen sozusagen den Leistungskatalog bildeten, somit an der Spitze der Entscheidungskette standen, sind diese Partner nunmehr an das Ende dieser Entscheidungskette positioniert worden.

Das ist enttäuschend und ist für uns Ärztinnen und Ärzte wohl der tiefer liegende Grund für Frust und Demotivation, was sich jetzt bei Demos und Streiks als Wut artikuliert.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wer die ärztliche Therapie derart administriert, darf sich nicht wundern, wenn die Ärztinnen und Ärzte auf die Barrikaden gehen. Wir haben es nämlich ordentlich satt, in diesem System als verkappte Gerichtsvollzieher benutzt zu werden!

(Beifall)

Schließlich verstehen wir uns als Freiberufler, die im Interesse der Patientinnen und Patienten hoch qualifizierte Leistungen erbringen. Das machen wir gern, denn wir verstehen unseren Beruf noch immer als Berufung - deshalb sind wir nicht bereit, einfach zuzusehen, wie unser Berufsbild immer weiter verschandelt wird!

(Beifall)

Wir erwarten wirklichen Respekt und Anerkennung für unsere Leistungen und unser Engagement.

Wie weit sich aber die politische Einstellung zum Arztberuf inzwischen vom Leitbild der Freiberuflichkeit entfernt hat, wird an einem sehr profanen Beispiel deutlich, am Beispiel der privatärztlichen Gebührenordnung, der GOÄ. Diese Gebührenordnung - wir haben das beim vorigen Ärztetag in Berlin ausführlich besprochen - ist ohnehin in einem desolaten Zustand und bedarf dringend der Reform. Nun sieht der Koalitionsvertrag auch noch eine Absenkung der Gebührensätze mit Behandlungspflicht für Beihilfeberechtigte und weitere Personen vor.

Eine solche Gebührenabsenkung aber, gekoppelt auch noch mit dem Zwang, zu diesen reduzierten Sätzen Beihilfeberechtigte behandeln zu müssen - und immerhin machen die Beihilfeberechtigten die Hälfte der Privatversicherten aus -, eine solche Koppelung würde - abgesehen von den fragwürdigen rechtlichen Implikationen - Investitionen verhindern, Arbeitsplätze abbauen und
Existenzen vernichten. Das ist schlichtweg skandalös!

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren Delegierten des Deutschen Ärztetages, Sie werden sich erinnern, dass unser voriger Deutscher Ärztetag in Berlin energisch gegen eine weitere Verschleppung der unbedingt notwendigen Reform der GOÄ protestiert hat. Statt diese Reform nun endlich anzupacken, setzt die große Koalition auch hier die Heckenschere an. Wir nehmen diese unsinnigen Pläne zum Anlass, nochmals energisch auf die Notwendigkeit einer Generalüberholung hinzuweisen. Denn schließlich haben Patient und Arzt Anspruch auf eine medizinisch aktuelle, leistungsgerechte, in sich schlüssige Gebührentaxe, eine Gebührentaxe, die Transparenz und Verbraucherschutz, Qualität und Innovation schafft und damit Rechtssicherheit für Patient und Arzt garantiert.

Tatsächlich jedoch ist die GOÄ - man muss sich das einmal vorstellen - im November 1982 letztmalig grundlegend überarbeitet worden, und das auf der Basis der Ersatzkassengebührenordnung von 1978. Das ist also schon fast 30 Jahre her. Von den 32 Abschnitten des Leistungsverzeichnisses wurden seitdem 22 Kapitel nicht mehr grundlegend aktualisiert, die restlichen zehn Kapitel sind auch bereits mehr als zehn Jahre alt. Der rasante Fortschritt der Medizin der letzten drei Jahrzehnte ist damit an der GOÄ weitgehend spurlos vorübergegangen! Uns Ärztinnen und Ärzten wird zugemutet, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden des Jahres 2006 auf der Grundlage eines Verzeichnisses von 1978 abzurechnen.

Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten haben solche Probleme nicht. Und ich wünsche sie auch keinem. Aber es soll dann bitte keiner mehr behaupten, wir säßen auf Fürstenthronen! Es wissen ja schon gar nicht mehr alle, was das ist. Das ist wirklich aberwitzig und zeugt einmal mehr von der völligen Unkenntnis unserer Situation.

(Beifall)

Herrn Dr. Struck sind die Probleme in der ärztlichen Vergütung offensichtlich verborgen geblieben. Wir sind gerne bereit, ihn auf den neuesten Stand zu bringen: Seit Jahren schon belasten das Patient-Arzt-Verhältnis ganz erheblich Rechtsunsicherheiten, Anwendungsschwierigkeiten, Fehlinterpretationen und zunehmende Konflikte bis hin zu Gerichtsverfahren. Und das alles nur, weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht und es versäumt, die Gebührenordnung zu modernisieren.

Die Bürokratie wächst dadurch unaufhörlich, das Prüf- und Gutachterwesen bei Ärztekammern, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen muss ständig ausgebaut werden. Ganz abgesehen davon, dass der Alltag in der Arztpraxis durch die Abrechnungsauseinandersetzungen zeitlich enorm belastet wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die GOÄ muss als Taxe eines freien Berufs für die von Ärztinnen und Ärzten erbrachten Leistungen auch eine leistungsgerechte Honorierung garantieren. Nur so kann vermieden werden, dass durch Preisdumping medizinische Qualität beeinträchtigt wird.

(Beifall)

Wenn eine amtliche Gebührenordnung nicht mehr in der Lage ist, ihre Funktionen zu erfüllen, stellt sich auch die Frage nach ihrer verfassungsmäßigen Berechtigung. So wie bisher darf es auf jeden Fall nicht mehr weitergehen, dass man Rechnungen bekommt, die etwas aufführen, was bei der Behandlung gar keine Rolle gespielt hat. Das muss doch Verwirrung hervorrufen. Mir ist es in der letzten Zeit jedenfalls so ergangen; ich will es jetzt nicht näher schildern. Im ersten Moment habe ich gedacht, ich bin auf einem anderen Stern, das mit der Betrügerei stimmt also doch. Allerdings stand unten nach einem kleinen Sternchen: Analogziffer. Wie soll es jemandem ergehen, der von der Sache gar nichts versteht? Der muss doch misstrauisch werden. Das muss weg, meine Damen und Herren, das muss erneuert werden!

(Beifall)

Auch sonst verstärkt sich bei unseren Kolleginnen und Kollegen doch verständlicherweise das Gefühl einer systematischen Entwertung ärztlicher Arbeit. Wenn man einmal die Arbeit in der niedergelassenen Praxis auch unter GKV-Bedingungen gerecht honorieren wollte, müsste man einen festen Punktwert von mindestens 6 Cent zugrunde legen. Alles andere ist völlig überzogener Sozialrabatt, der den Kolleginnen und Kollegen regelrecht abgepresst wird. Das muss hier in der Öffentlichkeit festgestellt werden.

(Beifall)

Und dann wird auch noch oft, viel zu oft, billigend in Kauf genommen, dass Praxisumsatz mit Arzteinkommen verwechselt wird.

(Beifall)

Da wird ein Drittel der vertragsärztlichen Leistungen einfach nicht mehr bezahlt und da werden im Krankenhaus Tarife bezahlt, die sich im europäischen Vergleich überhaupt nicht mehr halten lassen und in anderen Ländern nur ein müdes Lächeln auslösen. Deshalb, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Herr Kollege Professor Böhmer, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, wie man den Klinikärzten und den niedergelassenen Ärzten überzogene Ansprüche attestieren kann. Das haben Sie heute nicht getan, aber gestern.

(Beifall)

Die Politik kann doch nicht von uns erwarten, dass wir einen erheblichen Teil unserer Arbeit, wie man im Ruhrgebiet so schön sagt, für lau erledigen. Keine andere Berufsgruppe würde sich das gefallen lassen - und wir tun das jetzt auch nicht mehr!

(Beifall)

Auch bei den Forderungen der Krankenhausärzte geht es ja nicht um exorbitante Gehaltserhöhungen von 30 Prozent, sondern zunächst einmal schlicht da­rum, dass geleistete Arbeit überhaupt bezahlt wird und nicht Millionen von
Überstunden als freiwilliger Sozialdienst vorausgesetzt werden.

(Beifall)

Deshalb auch hätten wir uns im Arbeitskampf des Marburger Bundes schon ein wenig mehr Unterstützung von den Gewerkschaften und auch von den politischen Parteien erhofft, die sich den Arbeitnehmerrechten besonders verpflichtet fühlen.

(Beifall)

Denn die Arbeitgeberseite - das ist für die Universitätsärzte nun einmal die Tarifgemeinschaft der Länder - interessiert sich offensichtlich nicht im Mindesten für die zum Teil katastrophalen Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne der Klinikärzte.

(Beifall)

Ich habe folgenden Verdacht: Die Zermürbungstaktik des Herrn Möllring dient doch letztlich nur dem Ziel, auch Universitätskliniken gegen die Wand fahren zu lassen, Fusionen und Schließungen zu provozieren, um damit die Länderhaushalte zu konsolidieren.

(Beifall)

Diese Politik aber ist, auch wenn es sich um eine Tarifauseinandersetzung handelt, nicht mehr am Gemeinwohl orientiert, sondern richtet sich gegen Patientinnen und Patienten und gegen die sie betreuenden Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen.

(Beifall)

Ich will seitens der Bundesärztekammer hier noch einmal in aller Klarheit sagen, dass die gesamte deutsche Ärzteschaft geschlossen hinter dem Arbeitskampf des Marburger Bundes steht.

(Anhaltender lebhafter Beifall)

Wir sind mit euch solidarisch! Lasst euch nicht unterkriegen im Kampf um eure Rechte! Damit haben wir den Wunsch erfüllt, den der neue Träger der Paracelsus-Medaille, Herr Professor Kuntz, eben hier geäußert hat.

(Beifall)

Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens einzelne Länder zur Vernunft zurückfinden und separat mit dem Marburger Bund nach adäquaten Lösungen suchen oder wenigstens die Souveränität aufbringen, einen Schlichter zu bestellen.

Meine Damen und Herren, die Verhandlungsführer der TdL scheinen ganz bewusst eine so genannte Marktbereinigung - da geht es über die Universitätskliniken hinaus, denn die VKA kommt ja noch - im stationären Sektor herbeiführen zu wollen. Dabei ist die Konzentration im stationären Sektor - oder sollte man ganz ehrlich sagen: die Schließung von Krankenhäusern und
-abteilungen - bereits in vollem Gange. Seit der Scharfschaltung der diagnosebezogenen Fallpauschalen vollzieht sich der Paradigmenwechsel von der Mildtätigkeit zum knallharten Kommerz in rasantem Tempo. Aktuell wird von einer Reduktion der Kliniken um bis zu 30 Prozent für die nächsten zehn bis 20 Jahre ausgegangen. In der Folge kommt es zu verschärftem Wettbewerb, der an dieser Stelle völlig deplatziert ist, zu Risikoselektion und zu einer
enormen Leistungsverdichtung.

(Beifall)

Der enorme Zeitdruck und die mehr und mehr merkantil geprägten Entscheidungen in den Krankenhäusern sind maßgeblich mitverantwortlich für die wachsende Berufsunzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte - ganz abgesehen von den bürokratischen Belastungen durch Dokumentationen, Prüfungen und Gegenprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Wenn wir also auf die Straße gehen, dann kämpfen wir nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen, sondern auch für das Primat der Medizin gegenüber dem Profitdenken der Konzerne.

(Beifall)

Ich bin mir durchaus bewusst, dass eine zunehmende Privatisierung kaum zu verhindern sein wird, zumal die Länder nicht in der Lage sind, die notwendigen Investitionen von 30 bis 40 Milliarden Euro zu leisten. Entscheidend aber ist, dass die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung und der Patientenbetreuung so definiert sind, dass sie trotz der Ausweitung der Wettbewerbsphilosophie im Gesundheitswesen eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung garantieren.

Das ist nach wie vor die Fürsorgepflicht des Staates - und die gilt ohne Ausnahme auch für die Länder! Die Daseinsfürsorge lässt sich nicht in den Wettbewerb delegieren. Das ist nicht nur unanständig, das ist auch rechtlich nicht möglich.

(Beifall)

Und dazu gehört gerade angesichts der demografischen Entwicklung auch der Erhalt der flächendeckenden und eben auch wohnortnahen Versorgung. Sonst, meine Damen und Herren, kommt es zu einer Verkehrung der Zweck-Mittel-Relation in der Organisation des Gesundheitswesens, die der Gesundheitswissenschaftler Hagen Kühn so formuliert hat:

Geld bleibt nicht Mittel zur Sicherstellung der Versorgung, sondern die Versorgung von Kranken wird tendenziell zum Mittel, durch das Gewinn erzielt werden kann.

Eine solche Kommerzialisierung würde die soziale Substanz unseres Gesundheitswesens bedrohen und zu einer Verteilung von Leistungen nach Kaufkraft führen. Das wollen wir doch wirklich nicht, verehrte Frau Ministerin. Ich glaube, auch da sind wir uns einig.

(Beifall)

Die Probleme, vor denen unser Gesundheitswesen steht, sind immer auch Probleme, die sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung ergeben. So wie die anhaltende hohe Arbeitslosigkeit die Beitragssatzdiskussion bestimmt, so ergeben sich die großen Volkskrankheiten aus der zunehmenden Vereinzelung und Entsolidarisierung der Menschen, auch aus der Hypermobilität und schlichtweg der Überforderung des Einzelnen.

Psychische Erkrankungen zählen deshalb weltweit zu den häufigsten Gesundheitsstörungen - mit wachsender gesundheitspolitischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Nach dem World Health Report der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 sind vier der zehn wichtigsten Erkrankungen psychischer Art: Depression, Alkoholismus, Schizophrenie und bipolare Störungen. Bei Jugendlichen ist die zweithäufigste Todesursache der Suizid.

Wir stehen aber dem Anstieg psychischer Erkrankungen gar nicht hilflos gegenüber. Mithilfe von sozialpsychiatrischen Maßnahmen, Psychotherapieverfahren und Psychopharmaka hat sich die Behandlung psychischer Erkrankungen, wie etwa Angst- und Zwangserkrankungen, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen, in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert.

Dennoch sind psychisch Erkrankte und ihre Angehörigen nach wie vor subtilen und offensichtlichen Stigmatisierungen und Diskriminierungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ausgesetzt. Seelisch labile und gestörte Kinder werden in Schulen häufig von ihren Klassenkameraden gemobbt. Betroffene Patientinnen und Patienten halten stationäre Aufenthalte oder laufende Behandlungen oft vor ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen, Freunden oder sogar Angehörigen geheim.

Die Stigmatisierung psychischer Leiden entsteht unter anderem auch dadurch, dass diese nicht als Krankheiten wahrgenommen werden. Depressive werden vielfach als selbst schuldhaft und mitverantwortlich für ihre Störung gesehen. Diese Stigmatisierung bleibt nicht ohne Folgen: Ein großer Teil der Patientinnen und Patienten nimmt aus Scham zu spät oder gar keine Hilfe in Anspruch. Psychische Leiden sind nach wie vor irgendwie ein Tabuthema.

Vor diesem Hintergrund sind zahlreiche nationale wie internationale Aktionsbündnisse entstanden, etwa das "Nationale Aktionsbündnis für seelische Gesundheit", für das Sie, Frau Bundesministerin Schmidt, die Schirmherrschaft übernommen haben, oder auch Bündnisse in den Städten und Gemeinden wie die von der Ärztekammer Nordrhein initiierten Bündnisse gegen Depression in Düsseldorf und Duisburg. Die Auswahl der Städte ist rein zufällig.

Um ein weiteres deutliches Zeichen gegen die Stigmatisierung und für eine Stärkung der ärztlichen Psychotherapie zu setzen, wird sich dieser 109. Deutsche Ärztetag eingehend mit der Behandlung von psychischen und psychosomatischen Krankheiten beschäftigen. Wir wollen für Öffentlichkeit bei diesem Thema sorgen, wir wollen Vorurteile abbauen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Lebens- und Behandlungssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann. Ganz herzlichen Dank an unsere Vorstandskollegin Frau Dr. Astrid Bühren für ihre engagierte Vorbereitung dieses Tagesordnungspunkts, die sie zusammen mit ihrem Team geleistet hat.

(Beifall)

Auch ein weiteres Thema, die Diskussion um die Selbstbestimmung am Lebensende, verdient die ganze Beachtung der Öffentlichkeit.

In ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004 hat die Bundesärztekammer verdeutlicht, dass Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden können, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann. Weil bei Sterbenden die Linderung des Leidens im Vordergrund stehen kann - so haben wir es niedergeschrieben -, darf eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung - ob sie eintritt, weiß man gar nicht, aber es ist denkbar - hingenommen werden. Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht daher nicht unter allen Umständen.

Daraus kann aber keinesfalls ein einklagbares Recht auf so genannte aktive Sterbehilfe - ein schlechter Ausdruck - abgeleitet werden, wie es zuletzt der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Professor Rainer Merkel auf dem Internistenkongress in Wiesbaden gefordert hat. Es gebe Situationen, so Merkel, in denen aktive Sterbehilfe - gemeint ist Tötung auf Verlangen - oder assistierter ärztlicher Suizid möglich sein müssten. Damit vertritt Merkel zwar eine Minderheitenposition - wenigstens in der Szene -, die aber zunehmend offensiver vorgetragen wird. Das zeigt auch der Vorstoß des früheren Hamburger Justizsenators Kusch zur Legalisierung der Euthanasie.

Professor Merkel adressierte seine Forderungen nach Zulassung der Euthanasie explizit an uns Ärztinnen und Ärzten, indem er sagte:

Die Bundesärztekammer sollte ihren Widerstand gegen die standesethische Akzeptanz des assistierten Suizids endlich aufgeben.

Ich hätte Herrn Merkel schon etwas mehr Sorgfalt in der Recherche zugetraut. Er hätte sich nur die Beschlüsse vergangener Ärztetage anschauen müssen, dann wüsste er: Für die deutsche Ärzteschaft ist die Tötung von Patienten - und dazu gehört auch der assistierte Suizid - ein Tabu. Das kommt nicht infrage und dabei muss es auch bleiben!

(Beifall)

Unsere Patientinnen und Patienten dürfen niemals in die Situation kommen, im Unklaren darüber zu sein, ob ihre Ärztin bzw. ihr Arzt ihnen helfen will, das Leben zu bewältigen und ein lebenswertes Leben weiterzuführen oder ob sie bzw. er mehr auf ihren Tod hin denken. Das ist die Gefahr, die woanders schon ganz offensichtlich ist. In diese Situation wollen wir unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere Patientinnen und Patienten nicht bringen.

Unheilbar kranke Menschen können ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie professionell betreut werden, Zuwendung erfahren und vor allem nicht alleine gelassen werden. Daran sollten wir wider alle Versuchungen des Zeitgeistes unverbrüchlich festhalten.

(Beifall)

Jan Ross, den ich immer wieder gern zitiere - ein evangelischer Theologe und Journalist -, hat nach wie vor Recht, wenn er schon 1996 sagte:

Wer meint, dass getötet werden darf, wer getötet werden will, wird leicht zu dem Schluss kommen, dass nur der nicht getötet werden darf, der nicht getötet werden will.

Ich begrüße es deshalb auch außerordentlich, dass im Bundesrat durch eine Initiative der Länder Saarland, Thüringen und Hessen ein Gesetzesantrag für ein Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung eingebracht worden ist, mit dem so genannten Sterbehilfeorganisationen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Ich hoffe, dass das gelingt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir blicken bei diesem Ärztetag auch über nationale Grenzen hinaus und befassen uns mit der Gesundheitsversorgung in Europa. Für die Vorbereitung dieses wichtigen Themas, das die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung künftig immer stärker prägen wird, darf ich den Kollegen Dr. Wurche aus Bremen und Herrn Dr. Jeszenszky aus Rumänien ganz herzlichen Dank sagen.

(Beifall)

Die Europäische Union durchdringt schon jetzt mit ihren Richtlinien und Verordnungen weite Bereiche der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten. Zugleich aber sagt das EU-Recht, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens in vollem Umfang gewahrt bleibt.

Die Kompetenz der EU endet dort, meine Damen und Herren, wo es um die Gestaltung der Versorgungsstrukturen geht. Wir werden darauf achten, dass es - wie lange bei der Dienstleistungsrichtlinie als Gefahr erkennbar - nicht zu einer gravierenden Niveauabsenkung kommt und auch nicht zu einer weiteren Brüssel-induzierten Bürokratisierung. Davon haben wir im eigenen Lande schon genug.

Der 109. Deutsche Ärztetag wird sich deshalb eingehend mit den Auswirkungen der europäischen Politik auf unser Gesundheitswesen befassen.

Meine Damen und Herren, Europa bietet Ärztinnen und Ärzten aber auch Chancen, denn im Wettbewerb der Arbeitsbedingungen und der Anerkennung ärztlicher Arbeit haben unsere jungen Kolleginnen und Kollegen heute die Möglichkeit, in anderen Ländern berufswürdig und angemessen arbeiten zu können und angemessen bezahlt zu werden. Ich hatte Ihnen ja schon von dem Kollegen erzählt, der seine Zukunft in Norwegen sieht. Andere ziehen scharenweise nach England und kümmern sich nicht darum, ob das Gesundheitswesen staatlich ist oder nicht, sondern dort stimmen eben die Arbeitsbedingungen. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall)

Wer als Arzt im Krankenhaus am Monatsende 1 400 Euro in der Tasche hat und am Wochenende vom Flughafen Hahn mit Ryanair nach London fliegt, dort Wochenenddienst macht und mit dem Dreifachen nach Hause kommt, sieht England als etwas Positives an.

(Beifall)

Viele der Medizinstudierenden in Deutschland haben einfach keine Lust mehr, unter den heutigen Bedingungen in die Patientenversorgung zu gehen. Weit über die Hälfte der angehenden Ärztinnen und Ärzte würde bis zu 50 Stunden pro Woche im Krankenhaus arbeiten, aber unbezahlte Überstunden wollen 40 Prozent der Jungmediziner auf keinen Fall leisten. Das ergibt die jüngste Umfrage der Bundesvereinigung der Medizinstudierenden unter nahezu 4 000 Studentinnen und Studenten.

Abschreckend wirken auf den Medizinernachwuchs nicht allein die Aussicht auf zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse, schlechte Bezahlung und ungeregelte Arbeitszeiten, sondern auch die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gefährdung der Patientinnen und Patienten durch übermüdete Ärztinnen und Ärzte und die hohe Belastung durch Verwaltungstätigkeiten.

Wie soll es also in Zukunft aussehen, wenn wir schon heute in elf von 99 Planungsbezirken Ostdeutschlands keine ausreichende hausärztliche Versorgung mehr haben? Nicht besser ist die Lage in den Krankenhäusern. Derzeit sind nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft circa 3 200 Arztstellen in deutschen Krankenhäusern unbesetzt, etwa ein Drittel davon in den neuen Bundesländern. Nur durch die Zuwanderung ausländischer Ärztinnen und Ärzte, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, konnte das Niveau der stationären Versorgung in den östlichen Bundesländern unseres Landes aufrechterhalten werden. Diese Fakten sprechen doch eine deutliche Sprache.

Wir entfernen uns Tag um Tag mehr von dem Anspruch, eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung für alle Menschen in diesem Land bereitzustellen. Ärztemangel ist an vielen Orten bereits Realität, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität.

Wir stehen vor einer doppelten demografischen Herausforderung. Zum einen haben wir die rapide älter werdende Gesellschaft mit einem eklatanten Anstieg von Mehrfacherkrankungen, zum anderen macht die Altersentwicklung auch vor den Ärzten nicht Halt. Allein bei den Hausärztinnen und Hausärzten werden im Osten der Republik in den nächsten zehn Jahren mehr als ein Drittel in den Ruhestand gehen, also etwa 3 500 Ärztinnen und Ärzte.

Ausreichender Nachwuchs ist nicht in Sicht. Insgesamt sind nur noch 16,4 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte jünger als 35 Jahre - ein dramatischer Einbruch. Ich habe schon im vorigen Jahr auf dem Deutschen Ärztetag von dem Kölner Krankenhausarzt berichtet, der seinen Arztkittel an den Nagel hängte, in das Controlling der Klinik wechselte und so sein Gehalt auf einen Schlag verdoppelte und obendrein seine Arbeitszeit halbierte. Das ist nicht in jedem Fall so; das weiß ich. Aber prinzipiell hat sich an solch paradoxen Verhältnissen bis heute nichts Grundlegendes geändert, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Es ist gar nicht zu bestreiten, dass die Attraktivität des Arztberufs stark gelitten hat. Das Umfeld fürs Heilen und Helfen stimmt nicht mehr. Die Kolleginnen und Kollegen werden systematisch demotiviert. Das haben wir gemeinsam zu stoppen!

Dabei könnte diese Gesellschaft durchaus stolz sein auf die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte, der Pflegekräfte und all der anderen Gesundheitsberufe. Erst jüngst hat ein Sechs-Länder-Vergleich mit Kanada, Australien, Neuseeland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika ergeben, dass das deutsche Gesundheitswesen aus der Sicht der Kranken die höchste Qualität in der Versorgung aufweist. Danach hat Deutschland im internationalen Vergleich die kürzesten Wartezeiten, auch die Laborbefunde sind verlässlicher und liegen schneller vor, Patienten haben mehr Möglichkeiten bei der Arztwahl, bekommen im Krankenhaus seltener eine Infektion und wer chronisch krank ist, wird häufiger und regelmäßiger präventiv untersucht.

Ich kann mich, verehrte Frau Ministerin, da nur den Worten Ihres Staatssekretärs Dr. Klaus-Theo Schröder anschließen, der anlässlich der Vorstellung dieser Studie im vergangenen November sagte:

Unser Gesundheitssystem ist besser als sein Ruf. Die anderen Staaten haben es bereits erkannt und sprechen vom Learning from Germany.

(Beifall)

Aber wir wollen nicht vergessen, Frau Ministerin, wer die Gesundheitsversorgung auf diesem hohen Niveau aufrechterhalten hat, trotz chronischer Unterfinanzierung und zum Teil paralegaler Arbeitsbedingungen: die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte und all die anderen Gesundheitsberufe, die mit ihrem Engagement Patientenbetreuung noch möglich gemacht haben, wo sonst keine Ressourcen mehr waren.

Wenn genau diese Menschen, für die die 40-Stunden-Woche oft schon am Mittwoch beendet ist, jetzt nach Jahrzehnten zu Zigtausenden auf die Straße gehen, dann ist das ein nie da gewesener Massenprotest des Gesundheitswesens. Dann gibt es auch kein Zurück mehr zu alten Rezepten. Dann brauchen wir grundlegende Änderungen.

Es kann einfach nicht weitergehen nach dem Motto: come in and burn out.

(Beifall)

Ein "Weiter so" geht definitiv nicht mehr.

Sehr verehrte Frau Ministerin, meine sehr verehrten Damen und Herren Bundestagsabgeordneten, wenn Sie Rat und Hilfe bei der Erstellung einer wirklich vernünftigen Gesundheitsreform haben wollen, fragen Sie doch uns - wir sind gern zur Diskussion und Mithilfe bereit.

(Beifall)

Ich kann es auch hochmodern ausdrücken: Da werden Sie geholfen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Die Anwesenden erheben sich - Anhaltender lebhafter Beifall)

(Die Anwesenden singen die Nationalhymne)

© 2006, Bundesärztekammer.