TOP I: Patientenversorgung in Deutschland - Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung

1. Tag: Dienstag, 23. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einladung zum 109. Deutschen Ärztetag ist den Delegierten am 29. März 2006 satzungsgemäß inklusive Tagesordnung und Bericht über die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2004/2005 und den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2006/2007 zugesandt worden. Per 12. April 2006 wurde ebenfalls satzungsgemäß der Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer versandt.

Ich möchte an dieser Stelle dem Deutschen Ärzte-Verlag ganz herzlich dafür danken, dass er so intensiv zur rechtzeitigen Herstellung des Tätigkeitsberichts beigetragen hat.

Gemäß § 4 Satz 3 der Satzung der Bundesärztekammer beträgt die Zahl der Delegierten 250. Ich stelle fest, dass mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Der 109. Deutsche Ärztetag ist damit beschlussfähig.

Die Liste der Delegierten mit aktuellem Stand liegt bei Ihren Tagungsunterlagen.

Sie finden ebenfalls in Ihren Tagungsunterlagen weitere organisatorische und technische Hinweise: zum Ablauf der Tagesordnung und zum Zeitplan, zum Einsatz von Ersatzdelegierten sowie zum Delegiertenzentrum.

In den Tagungstaschen sind auch die Formulare zur Antragstellung und zur Wortmeldung enthalten.

Neu ist in diesem Jahr eine organisatorische Regelung, die der 108. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr beschlossen hat: Demnach sollen die Anträge sofort nach Eingang und Fertigstellung zur Einsicht bereitliegen. Damit Sie nicht in den ersten Stunden des Ärztetages von einer Papierflut erstickt werden, haben wir zusätzlich zur Verteilung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten 50 weitere Exemplare nach Eingang und Tagesordnungspunkten sortiert und links vor der Bühne auf den Tischen bereitgelegt, sodass Sie sich zeitnah informieren können.

Der diesjährige Deutsche Ärztetag behandelt elf Tagesordnungspunkte. Laut § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage müssen dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, vor Eintritt in den ersten Verhandlungsgegenstand vorgebracht werden. Sie sind zu verhandeln, wenn die Mehrheit dafür ist. Der Vorstand der Ärztekammer kann jederzeit die Tagesordnung ändern oder ergänzen.

Die Beratungen finden jeweils zu den im Programmheft angegebenen Zeiten statt.

Schließlich erlaube ich mir noch den Hinweis, dass in der gesamten Bördelandhalle Rauchverbot besteht, sodass Sie in diesem Jahr nicht abstimmen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Professor Fuchs.

© 2006, Bundesärztekammer.