TOP I: Patientenversorgung in Deutschland - Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung

1. Tag: Dienstag, 23. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Hesse, Bayern: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich knechte in einer VKA-Klinik unter der schweren Last des TVöD. Ich muss allerdings sagen: Wir haben immerhin schon Anfang Mai dieses Jahres eine erste gemeinsame Aktion der VKA-Kliniken mit den Universitätskliniken in München mit immerhin 2 500 Kolleginnen und Kollegen in Form eines Warnstreiks durchgeführt. Unser Motto lautete: Wir lassen uns nicht auseinander dividieren. Das war ein ganz wichtiges Motto.

Ich möchte zum Antrag I-10 sprechen, den ich zusammen mit Frau Borelli formuliert habe. Wir haben beim TVöD eine ganz besondere Situation, ich möchte fast sagen: eine perverse Situation. Wir haben hier einen Tarifvertrag, der mit einer Gewerkschaft abgeschlossen worden ist, die, wie ich glaube, 600 Ärzte als Mitglied hat. In diesem Tarifvertrag wird in dem besonderen Teil "Krankenhaus" das Vertragsverhältnis des Assistenzarztes auch im Hinblick auf die Weiterbildungsordnung geregelt. Das heißt, es wird ein Weiterbildungsplan aufgestellt.

Es ist die Frage, inwieweit der TVöD für uns im Marburger Bund organisierte Ärzte gilt. De facto ist der TVöD umgesetzt. Dagegen gehen wir rechtlich an, gehen wir auch auf die Straße.

Im Zusammenhang mit der Frage der Entmachtung der Selbstverwaltungsorgane muss man ganz klar darauf hinweisen, dass das für uns nicht hinnehmbar ist. Eine Gewerkschaft, die Pflegepersonal und Busfahrer - selbstverständlich alles honorige Berufe - vertritt, schreibt uns in einem Tarifvertrag unsere Weiterbildung vor, erstellt mit dem Arbeitgeber Weiterbildungspläne. Das können wir in dieser Form in keiner Weise hinnehmen. Dem müssen wir in aller Schärfe den Zahn ziehen und sagen: Weitere Übergriffe auf die Inhalte unserer ärztlichen Tätigkeit, auf die Inhalte unserer Weiterbildungsordnung lassen wir nicht mehr zu.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Hesse. - Nun bitte Herr Munte aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.