TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Groß, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Stigmatisierung aufmerksam machen, die vonseiten der Versicherungen auf die psychotherapeutischen und die anderen psychischen Patienten zukommt. Ich behandle oft akute Traumata. Nach diesen akuten Traumata sind die Patienten für mich und auch für die Zukunft zum größten Teil geheilt. Für die Krankenversicherungen bedeutet eine Psychotherapie aber grundsätzlich eine lebenslange Erkrankung. Ich habe sehr viele junge Patienten. Ich habe es mir angewöhnt, sie darauf aufmerksam zu machen, insbesondere dann, wenn sie eine Karriere vor sich haben, was sie mit einer Psychotherapie, die man bei den Krankenkassen beantragen muss, bewirken. Ich habe viele Fälle von karrierefreudigen Patienten erlebt, die nicht in die Krankenversicherung aufgenommen werden. Der Gipfel ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sitz im europäischen Ausland, die extra für deutsche Psychotherapeuten eine Klausel geschaffen hat: Ausschluss von psychischen Erkrankungen. Diese Klausel gibt es in anderen europäischen Ländern nicht. Sie ist extra für Deutschland geschaffen worden.

Wenn ich jetzt beantragen würde, die Krankenversicherungen, die Lebensversicherungen oder die Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzufordern, psychische Erkrankungen nicht auszuschließen, nähme ich wieder eine Stigmatisierung vor. Deshalb fordere ich den Kontrahierungszwang hinsichtlich aller Patienten, einschließlich der psychisch Erkrankten. Ich bitte Sie, meinen Antrag, den Sie noch erhalten werden, zu unterstützen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Frau Groß. - Jetzt bitte Herr Lutz aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.