Dr. Groß, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich möchte auf die Stigmatisierung aufmerksam machen, die vonseiten
der Versicherungen auf die psychotherapeutischen und die anderen psychischen
Patienten zukommt. Ich behandle oft akute Traumata. Nach diesen akuten Traumata
sind die Patienten für mich und auch für die Zukunft zum größten Teil geheilt.
Für die Krankenversicherungen bedeutet eine Psychotherapie aber grundsätzlich
eine lebenslange Erkrankung. Ich habe sehr viele junge Patienten. Ich habe es
mir angewöhnt, sie darauf aufmerksam zu machen, insbesondere dann, wenn sie
eine Karriere vor sich haben, was sie mit einer Psychotherapie, die man bei den
Krankenkassen beantragen muss, bewirken. Ich habe viele Fälle von karrierefreudigen
Patienten erlebt, die nicht in die Krankenversicherung aufgenommen werden. Der
Gipfel ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sitz im europäischen
Ausland, die extra für deutsche Psychotherapeuten eine Klausel geschaffen hat:
Ausschluss von psychischen Erkrankungen. Diese Klausel gibt es in anderen
europäischen Ländern nicht. Sie ist extra für Deutschland geschaffen worden.
Wenn ich jetzt beantragen würde, die Krankenversicherungen,
die Lebensversicherungen oder die Berufsunfähigkeitsversicherungen
aufzufordern, psychische Erkrankungen nicht auszuschließen, nähme ich wieder
eine Stigmatisierung vor. Deshalb fordere ich den Kontrahierungszwang
hinsichtlich aller Patienten, einschließlich der psychisch Erkrankten. Ich
bitte Sie, meinen Antrag, den Sie noch erhalten werden, zu unterstützen.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr,
Frau Groß. - Jetzt bitte Herr Lutz aus Bayern.
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