Haus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich verstehe ja Ihr Anliegen bezüglich des Geldes. Aber das kommt
mir hier ein bisschen so vor, als seien wir bei der KBV. Wir sind aber bei der
Bundesärztekammer. Wir wollen hinsichtlich der Antistigmatisierung etwas zum
Ausdruck bringen, was mit der Finanzierung zunächst einmal nichts zu tun hat.
Wenn die Worte "im Rahmen oder" herausgenommen werden, haben wir das Geld im
Sinne, drücken aber nicht das aus, was wir heute deutlich machen wollen,
nämlich dass psychische Erkrankungen genauso wie andere Krankheiten zu bewerten
sind. Wir tun auch in anderen Fällen Zusätzliches und wollen uns das auch zusätzlich
bezahlen lassen. Das gilt für die psychischen Erkrankungen ganz genauso, wenn
zusätzliche Programme aufgelegt werden, wenn zusätzliche Dinge eingeführt
werden, die wir gern haben wollen. Wenn wir uns darüber einigen können, dann
wollen wir zusätzliches Geld. Das ist völlig richtig.
Aber wenn Sie das in diesem Leitantrag so definieren, ist die
psychische Erkrankung eine Erkrankung, die man im Wesentlichen außerhalb des
Budgets bezahlen sollte. So stünde es dann dort. Ich finde, das können wir uns
als Bundesärztekammer nicht erlauben. Wir sollten in unseren KVen, mit den
Krankenkassen, in den Krankenhäusern usw. kämpfen, aber die Dinge sollten in
einem Antrag des Deutschen Ärztetages nicht miteinander vermengt werden. Wir
sollten zu der Aussage stehen: Psychische Erkrankungen sind Erkrankungen wie
alle anderen auch. Die Patienten sind Patienten wie alle anderen auch. Daher
bitte ich Sie, den Antrag von Herrn Munte abzulehnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Haus. - Jetzt hat Frau Rothe-Kirchberger das Wort. Bitte schön.
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