TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg: Nachdem von Herrn Lipp der Begriff der Befindlichkeitsstörung benutzt wurde, muss ich ganz klar darauf hinweisen, dass es eindeutig festgelegte Kriterien gibt, nach denen festgestellt wird, ob eine psychische Krankheit vorliegt. Liebeskummer allein ist keine psychische Krankheit, taucht im ICD-10 nicht auf. Es sind handfeste Kriterien, die erfüllt sein müssen. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass innerhalb der Kollegenschaft mehr Aufklärung erfolgt.

Niemand bekommt eine Psychotherapie oder eine psychiatrische Behandlung nur deshalb, weil es ihm einmal schlecht geht. Wenn er eine psychiatrische Behandlung bekommt, muss der Psychiater die ganz deutliche Diagnose stellen. Bevor jemand eine psychotherapeutische Behandlung erfährt, wird in den Vorgesprächen eine entsprechende Befragung durchgeführt. Erst wenn ein entsprechender Bericht des Therapeuten erstellt wurde und von einem Gutachter die Genehmigung erteilt wurde, findet eine Psychotherapie statt. Es kann wirklich keine Rede davon sein, dass Befindlichkeitsstörungen auf Krankenschein behandelt werden. Ich hoffe, das ist jetzt deutlich geworden.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Jetzt bitte Herr Kollege Calles aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.