Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich danke dem Vorredner dafür, dass er dieses Thema
angesprochen hat. Mir geht es natürlich nicht darum, Suchtkranke per se
einzustellen. Es geht mir natürlich darum, dass dieses berücksichtigt wird und
dass möglicherweise von dem Betreffenden verlangt wird, ein strukturiertes
Behandlungsprogramm zu absolvieren.
Es gibt gute Erfolge in der Behandlung von Suchtkrankheiten,
es gibt auch gute Erfolge mit psychisch Kranken. Jemand, der mit Medikamenten
gut eingestellt ist, kann seine Arbeit gut leisten. Jemand, der ein
strukturiertes Suchtprogramm absolviert hat, kann seine Arbeit gut verrichten.
Das Entscheidende ist, dass er nicht deswegen diskriminiert
wird, weil er die Krankheit hat, sondern höchstens deswegen, weil er nicht die
Voraussetzungen bietet, seine Arbeit ordentlich zu machen, weil er seine
Behandlung nicht ordentlich durchführt. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr,
Herr Lorenzen. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Nicht mehr.
Dann schließe ich die Aussprache und weise darauf hin, dass
wir uns gleich, nachdem Herr Sartorius sein Schlusswort gesprochen hat, mit
folgenden Anträgen beschäftigen werden: 1 nebst 1 c, 1 d, 1 a und 1 b, 16, 17
und 22.
Nach dieser doch sehr ausgiebigen Diskussion, die wir hatten,
bitte ich nunmehr Herrn Professor Sartorius um sein Schlusswort. Bitte schön.
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