Dr. Kühn, Baden-Württemberg: Frau
Vizepräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Heute wird in der "Welt" Herr
Müntefering mit der Aussage zitiert, dass nach dem Kraftakt der Regierung
hinsichtlich der 3-prozentigen Erhöhung der Mehrwertsteuer unter keinen
Umständen irgendeine weitere Steuererhöhung infrage kommt. Damit ist einer
Verbesserung der Finanzierung der GKV jeder Boden entzogen. Das heißt, wir sind
realistisch, wenn wir sagen: Es wird mit Sicherheit kein Geld zusätzlich zur
Verfügung stehen, sondern eher weniger.
Das ausgezeichnete Referat von Frau Kollegin Bühren befasste
sich nur zu einem Drittel mit dieser Problematik. Das geht die KBV an, unter
verschärften Bedingungen besonders. Darüber können wir hier nicht reden, das
ist nicht unser Bier. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass Herr
Professor Hoppe gestern in seinem Referat erwähnt hat: Es hängt davon ab, wie
wir Krankheiten definieren. Wenn wir es weit genug definieren, sind fast alle
Menschen krank und behandlungsbedürftig. Das gilt auch für die psychischen
Krankheiten. Wir müssen also entscheiden: Sind 10 Millionen Deutsche krank oder
behandlungsbedürftig? Oder sind es - das ist die jetzige Behandlungszahl - nur
0,5 Millionen? Liegt die Zahl irgendwo zwischen diesen beiden Eckpunkten?
Ich denke, wir müssen den Krankheitsbegriff streng definieren,
denn mehr werden wir nicht schaffen - vulgär ausgedrückt: stemmen - können. Da
wir um den Zustand psychisch Kranker oder psychisch Angeschlagener ärztlich
besorgt sind, sollten wir für jede Hilfstruppe dankbar sein und nicht
versuchen, wie beispielsweise im Antrag II-7 geschehen, uns von Psychologischen
Psychotherapeuten zu distanzieren. Das bringt nichts. Ich würde diesem Antrag
nicht zustimmen.
Zum Antrag II-24 möchte ich sagen: Dieser Antrag ist
schlichtweg unsinnig. Das ist - Entschuldigung - Antragsmüll. Weder Länder noch
Kommunen sind für die Mittel der Kinder- und Jugendgesundheitsfürsorge
zuständig. Das Bundesjugendhilfegesetz legt fest, dass die Landratsämter
zuständig sind. Die Landratsämter sind - das habe ich bereits ausgeführt - in
einem Maße mit steigenden Ausgaben dafür konfrontiert, dass sie ihre Haushalte
gar nicht mehr zusammenbringen. Die Länder und Kommunen sind allenfalls für die
schulische Sozialbetreuung zuständig. Das könnte man ja definieren. Da wird im
Moment gestrichen und das ist falsch.
Ich denke, der Antrag II-24 sollte lieber zurückgezogen
werden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Danke, Herr Kühn.
Ich bitte darum, zu klären, wie die Finanzierbarkeit dieser Dienste gestaltet
ist. Ich denke, der ÖGD ist in diesem Bereich tätig. Er wird durchaus durch die
Länder und die Kommunen finanziert.
Als nächster Redner bitte Herr Dr. Stephan.
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