TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Kühn, Baden-Württemberg: Frau Vizepräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Heute wird in der "Welt" Herr Müntefering mit der Aussage zitiert, dass nach dem Kraftakt der Regierung hinsichtlich der 3-prozentigen Erhöhung der Mehrwertsteuer unter keinen Umständen irgendeine weitere Steuererhöhung infrage kommt. Damit ist einer Verbesserung der Finanzierung der GKV jeder Boden entzogen. Das heißt, wir sind realistisch, wenn wir sagen: Es wird mit Sicherheit kein Geld zusätzlich zur Verfügung stehen, sondern eher weniger.

Das ausgezeichnete Referat von Frau Kollegin Bühren befasste sich nur zu einem Drittel mit dieser Problematik. Das geht die KBV an, unter verschärften Bedingungen besonders. Darüber können wir hier nicht reden, das ist nicht unser Bier. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass Herr Professor Hoppe gestern in seinem Referat erwähnt hat: Es hängt davon ab, wie wir Krankheiten definieren. Wenn wir es weit genug definieren, sind fast alle Menschen krank und behandlungsbedürftig. Das gilt auch für die psychischen Krankheiten. Wir müssen also entscheiden: Sind 10 Millionen Deutsche krank oder behandlungsbedürftig? Oder sind es - das ist die jetzige Behandlungszahl - nur 0,5 Millionen? Liegt die Zahl irgendwo zwischen diesen beiden Eckpunkten?

Ich denke, wir müssen den Krankheitsbegriff streng definieren, denn mehr werden wir nicht schaffen - vulgär ausgedrückt: stemmen - können. Da wir um den Zustand psychisch Kranker oder psychisch Angeschlagener ärztlich besorgt sind, sollten wir für jede Hilfstruppe dankbar sein und nicht versuchen, wie beispielsweise im Antrag II-7 geschehen, uns von Psychologischen Psychotherapeuten zu distanzieren. Das bringt nichts. Ich würde diesem Antrag nicht zustimmen.

Zum Antrag II-24 möchte ich sagen: Dieser Antrag ist schlichtweg unsinnig. Das ist - Entschuldigung - Antragsmüll. Weder Länder noch Kommunen sind für die Mittel der Kinder- und Jugendgesundheitsfürsorge zuständig. Das Bundesjugendhilfegesetz legt fest, dass die Landratsämter zuständig sind. Die Landratsämter sind - das habe ich bereits ausgeführt - in einem Maße mit steigenden Ausgaben dafür konfrontiert, dass sie ihre Haushalte gar nicht mehr zusammenbringen. Die Länder und Kommunen sind allenfalls für die schulische Sozialbetreuung zuständig. Das könnte man ja definieren. Da wird im Moment gestrichen und das ist falsch.

Ich denke, der Antrag II-24 sollte lieber zurückgezogen werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Danke, Herr Kühn. Ich bitte darum, zu klären, wie die Finanzierbarkeit dieser Dienste gestaltet ist. Ich denke, der ÖGD ist in diesem Bereich tätig. Er wird durchaus durch die Länder und die Kommunen finanziert.

Als nächster Redner bitte Herr Dr. Stephan.

© 2006, Bundesärztekammer.