TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen: Liebe Frau Goesmann! Liebe Frau Bühren! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag II-5. Ich will kurz erläutern, wie es zu diesem Antrag gekommen ist. Er ist das Resultat einer Beratung mit den ärztlichen Mitgliedern unseres Beirats, den wir in Niedersachsen zusammen mit der Psychotherapeutenkammer haben. Das Positionspapier, um das es hier geht, das seitens der Bundespsychotherapeutenkammer herausgegeben worden ist, beschäftigt sich mit dem sicherlich wichtigen und schwer wiegenden Thema der Zunahme der Zahl psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Zahlen, die in diesem Papier angegeben werden, sind als solche als korrekt anzusehen. Die Herleitung allerdings, dass psychisch kranke Kinder damit automatisch einer Psychotherapie bedürfen, ist in dieser Form sicherlich nicht richtig.

Von daher halten wir es für wichtig und bedeutsam, dass das ärztliche Primat bei dieser Thematik betont wird. Bevor Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen einer Psychotherapie zugeführt werden, bedürfen sie einer vernünftigen somatischen und vor allen Dingen fachärztlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Untersuchung.

(Beifall)

Erst nach dieser erfolgten Untersuchung kann überhaupt festgelegt werden, ob eine Psychotherapie erforderlich ist. Die Kinder- und Jugendpsychiater, mit denen ich in Kontakt stehe, betonen, dass der Anteil der Kinder, die dann einer Therapie bedürfen, glücklicherweise geringer ist, als einem solchen Positionspapier zu entnehmen ist.

Es ist sehr deutlich: Wir müssen hier das ärztliche Primat betonen. Es ist mir daher wichtig, dass der Deutsche Ärztetag das auch so sieht und diesen Antrag unterstützt.

Im Antrag II-5 a wird eine kleine Änderung gefordert. Der letzte Satz des ersten Absatzes im Antrag 5 soll ersatzlos gestrichen werden. Dieser Satz lautet:

Das Versorgungsdefizit darf nicht dazu führen, nicht qualifizierte psychologische Therapeuten zu generieren.

Was ist der Hintergrund dieses Satzes? Gerade im Bereich der Kindertherapie haben wir es mit psychologischen Therapeuten zu tun, die zum großen Teil gar nicht aus der klassischen Psychologie kommen, sondern die Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Pädagogen gewesen sind und eine Zusatzweiterbildung Psychotherapie gemacht haben. Dieser Personenkreis hat noch geringere Kenntnisse, was Entwicklungsstörungen bei Kindern angeht, und sind daher noch weniger befugt, primär überhaupt zu entscheiden, ob hier eine Therapie erforderlich ist. Von daher halte ich es für ganz wichtig, dass wir diesen Satz beibehalten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Voigt. - Es folgt Herr Kollege Köhne aus Nordrhein.

© 2006, Bundesärztekammer.