TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Groß, Nordrhein: Frau Vizepräsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte primär zu zwei Anträgen Stellung nehmen. Zum einen müssen wir nach außen hin eine Klärung des Begriffs herbeiführen. Im Gegensatz zu den Psychologischen Psychotherapeuten müssen die ärztlichen Psychotherapeuten entsprechend vertreten werden. Dies gilt für Verträge, dies gilt für Vereinbarungen, dies gilt insbesondere für Gesetze. Dies gilt natürlich auch für Bezeichnungen. Ich finde den Begriff "Psychotherapeutenkammer" sehr verwirrend. Gäbe es Psychotherapeutenkammern, müsste ich zwischen Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer wählen können. Das kann draußen niemand verstehen; das verstehen ja nicht einmal viele Kolleginnen und Kollegen, die immer wieder auf die Überweisung "Psychologe" schreiben, wenn sie an mich überweisen wollen. Ich bin Ärztin und möchte es auch gern bleiben. Ich bin ärztliche Psychotherapeutin.

Es gibt diesen Begriff des ärztlichen Psychotherapeuten offiziell nicht. Deshalb habe ich den Antrag 25 gestellt, dass in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird, dass es den Begriff "ärztlicher Psychotherapeut" gibt, damit dieser Begriff geschützt wird.

Ich muss zusätzlich noch etwas zum Antrag 9 sagen. Ich finde sehr wohl, dass wir in der Bundesärztekammer eine entsprechende Vertretung haben müssen, denn es gibt auf keinem anderen Gebiet eine professionelle "Gegenkammer", wie wir sie in der Psychotherapeutenkammer haben. Ich finde, dieser Antrag ist gerechtfertigt. Ich bitte um Unterstützung.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Frau Groß. - Jetzt Frau Dr. Rothe-Kirchberger.

© 2006, Bundesärztekammer.