Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Sehr geehrte
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Durch das Psychotherapeutengesetz
sind ärztliche und psychologische Psychotherapie in die gesetzliche Krankenversicherung
integriert. Das ist gut so und hat den Mangel an Psychotherapie gemildert.
Wenn jetzt der Mangel an ärztlichen Psychotherapeuten beklagt wird, so ist das
in gewisser Weise hausgemacht. Ärztliche Psychotherapie, insbesondere Psychosomatik,
hat es versäumt, ein wirkliches Profil zu entwickeln. Die ärztliche
Psychotherapie muss sich auf den ihr eigenen Feldern, nämlich der Psychosomatik
und der integrierten Behandlung von somatischen und psychischen Aspekten von
Krankheit, weiterentwickeln. Es müssen Konzepte entwickelt werden, die in die
allgemeinärztliche und in die fachärztliche Arbeit integriert werden.
Alle Ärzte müssen in der Lage sein, mit schwierigen und
psychisch kranken Patienten umzugehen. Chronisch psychosomatisch Kranke,
suchtkranke und krebskranke Patienten werden oft allein gelassen. Das darf
nicht passieren. Wir müssen ein eigenes ärztliches Profil entwickeln.
Ich bitte Sie, dem Antrag 18 zuzustimmen, in dem ich den
Vorstand auffordere, Strukturen zu schaffen, in denen die psychosomatischen
Kompetenzen aller in direktem Kontakt mit Patienten stehenden Ärzte verbessert
werden und in denen die Balint-Arbeit entsprechend gefördert wird. Schließlich
müssen neue psychosomatische Konzepte angestoßen und gefördert werden.
Vielen Dank.
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr
Lorenzen. - Es folgt Herr Dr. Munte aus Bayern.
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