TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Durch das Psychotherapeutengesetz sind ärztliche und psychologische Psychotherapie in die gesetzliche Krankenversicherung inte­griert. Das ist gut so und hat den Mangel an Psychotherapie gemildert. Wenn jetzt der Mangel an ärztlichen Psychotherapeuten beklagt wird, so ist das in gewisser Weise hausgemacht. Ärztliche Psychotherapie, insbesondere Psychosomatik, hat es versäumt, ein wirkliches Profil zu entwickeln. Die ärztliche Psychotherapie muss sich auf den ihr eigenen Feldern, nämlich der Psychosomatik und der integrierten Behandlung von somatischen und psychischen Aspekten von Krankheit, weiterentwickeln. Es müssen Konzepte entwickelt werden, die in die allgemeinärztliche und in die fachärztliche Arbeit integriert werden.

Alle Ärzte müssen in der Lage sein, mit schwierigen und psychisch kranken Patienten umzugehen. Chronisch psychosomatisch Kranke, suchtkranke und krebskranke Patienten werden oft allein gelassen. Das darf nicht passieren. Wir müssen ein eigenes ärztliches Profil entwickeln.

Ich bitte Sie, dem Antrag 18 zuzustimmen, in dem ich den Vorstand auffordere, Strukturen zu schaffen, in denen die psychosomatischen Kompetenzen aller in direktem Kontakt mit Patienten stehenden Ärzte verbessert werden und in denen die Balint-Arbeit entsprechend gefördert wird. Schließlich müssen neue psychosomatische Konzepte angestoßen und gefördert werden.

Vielen Dank.

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Lorenzen. - Es folgt Herr Dr. Munte aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.