Dr. Munte, Bayern: Sehr verehrtes Präsidium!
Meine Damen und Herren! Gerade durch Versorgungsforschung und Strukturverträge
haben wir in vielen Bereichen in Bayern auch für die Psychotherapie Honorare
sichern können. Als KV-Chef ist es ja meine Pflicht, hier etwas zu tun. Wir,
ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, haben ein Projekt entwickelt,
Versorgungsforschung zu ermöglichen, gut zu dokumentieren und Defizite
aufzuzeigen. Dieses Projekt wird in den nächsten Wochen anlaufen. Die
Entwicklungszeit betrug Jahre.
Etwas Ähnliches gibt es an der Universität Regensburg mit
Patienten, die an einem Mammakarzinom leiden, die entsprechend betreut werden,
und zwar mit einer Dokumentation auf PC-Basis für die Ärzte und auf PDH-Basis
für die Patienten. Das bedeutet nicht mehr, sondern weniger Bürokratie. Es ist
einfacher, übersichtlicher und auswertbar im Sinne von Versorgungsforschung.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag, der für viele Tätigkeiten, gerade wenn es
um die sprechende Medizin geht, zukunftsweisend sein wird, zu unterstützen.
Auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen sollten - ich wundere mich darüber, dass
hier so wenige dagegengesprochen haben -, wird die Entwicklung diese Richtung
nehmen. Es wäre hilfreich, das gemeinschaftlich zu entwickeln.
Jetzt noch kurz zu dem Vorstandsantrag II-2. Sie wissen, die
Integrationsverträge nach § 140 sind im Augenblick en vogue. Es gibt über
3 000 Einzelverträge. Inwieweit das so bleiben wird, ist unsicher, da die
Anschubfinanzierung nur bis zum Ende des nächsten Jahres gewährleistet ist.
Wenn Sie, lieber Vorstand, dort formulieren, dass der Deutsche Ärztetag den
bedarfsgerechten Ausbau vernetzter und integrierter gemeindenaher
Versorgungssysteme im Sinne des § 140 fordert, dann führt das meiner Meinung
nach unter Umständen in eine Sackgasse. Wenn die Verträge nicht weiter mit
einer Anschubfinanzierung unterlegt werden, können sie als Einzelverträge nicht
fortbestehen. Der KBV-Vorstand fordert den § 73 d, also die Einbeziehung des
KBV-Systems in solche Verträge, die dann im Kollektivvertragssystem möglich
wären. Damit wäre es möglich, eine solche Entwicklung im
Kollektivvertragssystem und nicht im Einzelvertragssystem vorzusehen, was für
die Versorgung von großer Bedeutung ist.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr
Kollege Munte. An dieser Stelle möchte ich, ohne der Diskussion in den nächsten
Tagen vorzugreifen, Folgendes sagen. Wir haben bei der Bundesärztekammer das
Förderprogramm für Versorgungsforschung aufgelegt. Sie haben gerade gefordert,
dass gerade im Bereich der psychischen Krankheiten die Versorgungsforschung
betrieben werden sollte. Es sind zu unserem Projekt einige interessante Anträge
eingegangen. Wir werden darüber berichten, wie mit ihnen verfahren werden soll.
Auf diesem Sektor tut sich also etwas.
Als nächster Redner folgt Herr Dr. Bangemann aus Bayern.
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