TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Munte, Bayern: Sehr verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Gerade durch Versorgungsforschung und Strukturverträge haben wir in vielen Bereichen in Bayern auch für die Psychotherapie Honorare sichern können. Als KV-Chef ist es ja meine Pflicht, hier etwas zu tun. Wir, ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, haben ein Projekt entwickelt, Versorgungsforschung zu ermöglichen, gut zu dokumentieren und Defizite aufzuzeigen. Dieses Projekt wird in den nächsten Wochen anlaufen. Die Entwicklungszeit betrug Jahre.

Etwas Ähnliches gibt es an der Universität Regensburg mit Patienten, die an einem Mammakarzinom leiden, die entsprechend betreut werden, und zwar mit einer Dokumentation auf PC-Basis für die Ärzte und auf PDH-Basis für die Patienten. Das bedeutet nicht mehr, sondern weniger Bürokratie. Es ist einfacher, übersichtlicher und auswertbar im Sinne von Versorgungsforschung. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag, der für viele Tätigkeiten, gerade wenn es um die sprechende Medizin geht, zukunftsweisend sein wird, zu unterstützen. Auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen sollten - ich wundere mich darüber, dass hier so wenige dagegengesprochen haben -, wird die Entwicklung diese Richtung nehmen. Es wäre hilfreich, das gemeinschaftlich zu entwickeln.

Jetzt noch kurz zu dem Vorstandsantrag II-2. Sie wissen, die Integrationsverträge nach § 140 sind im Augenblick en vogue. Es gibt über 3 000 Einzelverträge. Inwieweit das so bleiben wird, ist unsicher, da die Anschubfinanzierung nur bis zum Ende des nächsten Jahres gewährleistet ist. Wenn Sie, lieber Vorstand, dort formulieren, dass der Deutsche Ärztetag den bedarfsgerechten Ausbau vernetzter und integrierter gemeindenaher Versorgungssysteme im Sinne des § 140 fordert, dann führt das meiner Meinung nach unter Umständen in eine Sackgasse. Wenn die Verträge nicht weiter mit einer Anschubfinanzierung unterlegt werden, können sie als Einzelverträge nicht fortbestehen. Der KBV-Vorstand fordert den § 73 d, also die Einbeziehung des KBV-Systems in solche Verträge, die dann im Kollektivvertragssystem möglich wären. Damit wäre es möglich, eine solche Entwicklung im Kollektivvertragssystem und nicht im Einzelvertragssystem vorzusehen, was für die Versorgung von großer Bedeutung ist.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Kollege Munte. An dieser Stelle möchte ich, ohne der Diskussion in den nächsten Tagen vorzugreifen, Folgendes sagen. Wir haben bei der Bundesärztekammer das Förderprogramm für Versorgungsforschung aufgelegt. Sie haben gerade gefordert, dass gerade im Bereich der psychischen Krankheiten die Versorgungsforschung betrieben werden sollte. Es sind zu unserem Projekt einige interessante Anträge eingegangen. Wir werden darüber berichten, wie mit ihnen verfahren werden soll. Auf diesem Sektor tut sich also etwas.

Als nächster Redner folgt Herr Dr. Bangemann aus Bayern.

© 2006, Bundesärztekammer.