Löber-Kraemer, Nordrhein: Verehrte
Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Plenum den Unmut
über die ausufernde Befassung mit diesem Tagesordnungspunkt mitbekommen.
Deshalb versuche ich es jetzt ganz kurz zu machen. Das meiste ist ja auch schon
gesagt worden.
Beim Antrag 11 neu ist genau das passiert, was uns ständig
passiert. Es geht um die psychosomatische Grundversorgung. Leider steht in dem
Antrag "psychologische Grundversorgung". So nahe liegt das beieinander, so
wenig ist das für denjenigen, der sich nicht ständig damit befasst, voneinander
zu unterscheiden.
Wir müssen jetzt ein Zeichen setzen und klar zeigen, dass die
Psychotherapie zum Kernbereich ärztlichen Handelns gehört. Dazu gehört für
mich, dass das in der Bundesärztekammer durch eine entsprechende Ständige
Konferenz repräsentiert wird. Wir haben über die Finanzierung diskutiert. Ich
meine, wenn wir Ärzte da nicht aufpassen, ist das aus unserem Bereich weg. Dann
passiert das, worauf Frau Roth-Sackenheim in dem Interview mit dem "Deutschen
Ärzteblatt" hingewiesen hat, nämlich dass dann die Kompetenz für die Behandlung
psychischer Erkrankungen bei den Psychologischen Psychotherapeuten liegt. Von
daher bitte ich Sie dringend, deutliche Signale zu setzen. Herr Kaplan hat auf
Ungereimtheiten hingewiesen. Ich denke, das darf nicht untergehen. Hier ist die
Vorstandsüberweisung angebracht.
Ich hoffe, dass Sie verstanden haben, dass wir Sie nicht in
irgendeiner Form damit belästigen wollen, sondern dass es sich hier um ein
wichtiges Thema im Bereich unseres ärztlichen Tuns handelt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank auch an
Sie. - Es folgt der Kollege Thierse aus Berlin.
|