Veelken, Berlin: Wir haben uns überhaupt nicht
abgesprochen. Aber auch ich möchte zu den Anträgen 23 und 23 a sprechen. Das
würde nicht nur für die Krankenhäuser der Regelversorgung gelten, sondern
selbstverständlich würden wir alle zugestehen, dass der Chirurg einen
Hypertonus, auch einen komplizierten Hypertonus, diagnostizieren kann.
Natürlich kann auch der Psychiater ein chronisches Schmerzsyndrom bei einer
degenerativen Wirbelsäulenerkrankung diagnostizieren, ohne einen Neurochirurgen
hinzuzuziehen. Genauso würde ich mir als einem stationär tätigen Neurochirurgen
zugestehen, im Zweifelsfall eine Somatisierungsstörung bei chronischem
Rückenschmerz zu diagnostizieren. So etwas muss selbstverständlich sein. Ich
kann nicht verstehen, wie ein solcher Antrag gestellt werden kann.
Der Antrag 23 a ist bemerkenswert, weil er im Hinblick auf den
ambulanten Bereich erklärt, es würde der Versorgungsrealität widersprechen,
wenn man jedes Mal einen fachlich qualifizierten Arzt - ich nehme an, den
Psychiater oder den Psychotherapeuten - hinzuzieht. Ich kann nur sagen: Das
widerspricht der Versorgungsrealität in jedem Krankenhaus, und zwar nicht nur
in der Grundversorgung, sondern auch in der Maximalversorgung. Das sorgt für
eine Liegezeitverlängerung usw. Ich halte den Antrag für völlig unsinnig und
bitte um Ablehnung.
Danke.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. -
Jetzt bitte Herr Kollege Dr. Boie aus Schleswig-Holstein.
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