TOP II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung - Für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Veelken, Berlin: Wir haben uns überhaupt nicht abgesprochen. Aber auch ich möchte zu den Anträgen 23 und 23 a sprechen. Das würde nicht nur für die Krankenhäuser der Regelversorgung gelten, sondern selbstverständlich würden wir alle zugestehen, dass der Chirurg einen Hypertonus, auch einen komplizierten Hypertonus, diagnostizieren kann. Natürlich kann auch der Psychiater ein chronisches Schmerzsyndrom bei einer degenerativen Wirbelsäulenerkrankung diagnostizieren, ohne einen Neurochirurgen hinzuzuziehen. Genauso würde ich mir als einem stationär tätigen Neurochirurgen zugestehen, im Zweifelsfall eine Somatisierungsstörung bei chronischem Rückenschmerz zu diagnostizieren. So etwas muss selbstverständlich sein. Ich kann nicht verstehen, wie ein solcher Antrag gestellt werden kann.

Der Antrag 23 a ist bemerkenswert, weil er im Hinblick auf den ambulanten Bereich erklärt, es würde der Versorgungsrealität widersprechen, wenn man jedes Mal einen fachlich qualifizierten Arzt - ich nehme an, den Psychiater oder den Psychotherapeuten - hinzuzieht. Ich kann nur sagen: Das widerspricht der Versorgungsrealität in jedem Krankenhaus, und zwar nicht nur in der Grundversorgung, sondern auch in der Maximalversorgung. Das sorgt für eine Liegezeitverlängerung usw. Ich halte den Antrag für völlig unsinnig und bitte um Ablehnung.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. - Jetzt bitte Herr Kollege Dr. Boie aus Schleswig-Holstein.

© 2006, Bundesärztekammer.