Dr. Boie, Schleswig-Holstein: Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Goesmann! Ich spreche zum Antrag II-24. In
diesem Antrag werden Länder und Kommunen aufgefordert, die Kinder- und
Jugendgesundheitsdienste in den Kommunen zu stärken und gegebenenfalls
finanzielle Mittel für Kooperationsmodelle mit Kinder- und Jugendpsychiatern
zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, dieser Antrag sollte um zwei Begriffe
erweitert werden. Ich meine, es ist wichtig, dass Kinder- und Jugendärzte in
diesem Antrag ebenfalls erwähnt werden, ebenso die Allgemeinärzte, die in der
hausärztlichen Praxis tätig sind. Begründen kann man dies damit, dass Kinder-
und Jugendärzte und Hausärzte, die Kinder betreuen, diese Kinder von Anfang an
bei den Vorsorgeuntersuchungen sehen und die Entwicklung der Kinder besser
erkennen können als Schulärzte und Jugendärzte im Schuldienst, die die Kinder
einmal bei der Kindergartenuntersuchung und einmal bei der
Schuleingangsuntersuchung sehen und vielleicht auch erkennen können.
Es geht nicht nur um therapeutische Kooperationsmodelle,
sondern aus meiner Sicht auch um Kooperationsmodelle zur Diagnostik des Ganzen.
Deswegen noch einmal meine Bitte: Erweitern Sie das und stimmen Sie einer
Erweiterung zu. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich bin nicht nur Allgemeinarzt,
sondern auch Kinder- und Jugendarzt und betreue diese Kinder.
Danke.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. - Die
letzte Wortmeldung kommt von Frau Dr. Rothe-Kirchberger aus Baden-Württemberg.
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