Dr. Voigt, Niedersachsen: Lieber Herr Crusius!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten die Ehre, als Erster
reden zu dürfen. Ich möchte zunächst Herrn Wurche für sein Referat danken, das
gezeigt hat, wie komplex Europa ist und vor wie vielen Problemen wir dort
stehen. Das ist auch der Grund, weshalb ich noch ein paar Worte zu meinem
Antrag sagen möchte.
Ich möchte zunächst ganz kurz auf die Situation in Rumänien
eingehen. Als Pädiater bin ich natürlich erschüttert über die noch immer hohe
Kindersterblichkeit in Rumänien. Positiv ist die Tatsache, dass sie sinkt. Aber
sie ist noch meilenweit von den Werten entfernt, die wir heute in Europa
gewohnt sind. Man kann Ihnen, Herr Jeszenszky, nur die Daumen drücken, dass Sie
und Ihre Kolleginnen und Kollegen es schaffen, solche Zahlen zu verringern und
die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine positive Entwicklung ermöglichen.
Ihnen liegt der Antrag III-3 vor, in dem ich auf eine
EG-Richtlinie hinweise, der für denjenigen, der nicht ganz im Thema steckt,
etwas schwierig zu verstehen ist. Deshalb möchte ich dazu ein paar erläuternde
Worte sagen.
Wir haben eine Richtlinie, die unter anderem die
Dienstleistungsfreiheit vorsieht. Sie stellt uns im Moment vor die konkrete
Situation, dass eine Kollegin oder ein Kollege, der bzw. dem wir als
Approbationsbehörde aus berufsrechtlichen Gründen die Approbation entziehen
mussten, weiterhin in Deutschland ärztlich tätig bleiben kann, wenn sie bzw. er
eine zusätzliche Berufserlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat besitzt. Das ist in
sich etwas Unsinniges. Es ist etwas, was sich aus EU-rechtlichen
Rahmenbedingungen ergibt.
Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, dass wir die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament um eine Änderung bitten.
Das kann der deutsche Gesetzgeber gar nicht mehr regeln.
Ich habe in der Begründung meines Antrags ein
Bundesgerichtshofurteil vom Oktober vorigen Jahres erwähnt, das deutlich macht,
dass so etwas im Moment rechtlich in Ordnung ist, solange es keine Änderung auf
EU-Ebene gibt. Dieser Thematik müssen wir uns zunehmend stellen.
Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir uns auch von der
juristischen Seite her beraten lassen, dass wir diese Fallstricke, die uns
Europa ins Haus bringt, rechtzeitig erkennen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Herr
Voigt. - Jetzt bitte Herr Montgomery.
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