TOP III: Gesundheitsversorgung in Europa

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen: Lieber Herr Crusius! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten die Ehre, als Erster reden zu dürfen. Ich möchte zunächst Herrn Wurche für sein Referat danken, das gezeigt hat, wie komplex Europa ist und vor wie vielen Problemen wir dort stehen. Das ist auch der Grund, weshalb ich noch ein paar Worte zu meinem Antrag sagen möchte.

Ich möchte zunächst ganz kurz auf die Situation in Rumänien eingehen. Als Pädiater bin ich natürlich erschüttert über die noch immer hohe Kindersterblichkeit in Rumänien. Positiv ist die Tatsache, dass sie sinkt. Aber sie ist noch meilenweit von den Werten entfernt, die wir heute in Europa gewohnt sind. Man kann Ihnen, Herr Jeszenszky, nur die Daumen drücken, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen es schaffen, solche Zahlen zu verringern und die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine positive Entwicklung ermöglichen.

Ihnen liegt der Antrag III-3 vor, in dem ich auf eine EG-Richtlinie hinweise, der für denjenigen, der nicht ganz im Thema steckt, etwas schwierig zu verstehen ist. Deshalb möchte ich dazu ein paar erläuternde Worte sagen.

Wir haben eine Richtlinie, die unter anderem die Dienstleistungsfreiheit vorsieht. Sie stellt uns im Moment vor die konkrete Situation, dass eine Kollegin oder ein Kollege, der bzw. dem wir als Approbationsbehörde aus berufsrechtlichen Gründen die Approbation entziehen mussten, weiterhin in Deutschland ärztlich tätig bleiben kann, wenn sie bzw. er eine zusätzliche Berufserlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat besitzt. Das ist in sich etwas Unsinniges. Es ist etwas, was sich aus EU-rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, dass wir die Europäische Kommission und das Europäische Parlament um eine Änderung bitten. Das kann der deutsche Gesetzgeber gar nicht mehr regeln.

Ich habe in der Begründung meines Antrags ein Bundesgerichtshofurteil vom Oktober vorigen Jahres erwähnt, das deutlich macht, dass so etwas im Moment rechtlich in Ordnung ist, solange es keine Änderung auf EU-Ebene gibt. Dieser Thematik müssen wir uns zunehmend stellen.

Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir uns auch von der juristischen Seite her beraten lassen, dass wir diese Fallstricke, die uns Europa ins Haus bringt, rechtzeitig erkennen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Herr Voigt. - Jetzt bitte Herr Montgomery.

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