TOP III: Gesundheitsversorgung in Europa

2. Tag: Mittwoch, 24. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Bodendieck, Sachsen: Herr Kollege, diese Ständige Konferenz gibt es bereits. Dieser Diskussion müssen wir uns jetzt nicht aussetzen.

Ich möchte Sie in zweierlei Hinsicht auf den Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer hinweisen. Das ist zwar ein Selbstgänger, aber Herr Kollege Montgomery hat darauf hingewiesen, dass wir uns im europäischen Bereich, aber auch quasi in unserem häuslichen Bereich viel mehr engagieren und unsere Chancen nutzen sollten, auf die entsprechenden Politiker einzuwirken, jene Dinge, welche die Ständige Konferenz "Europäische Angelegenheiten" vorgeschlagen hat und die umgesetzt werden müssen, auf politischer Ebene zu forcieren.

Das Problem, das Herr Kollege Voigt in seinem Antrag dargestellt hat, dass ein Arzt, dessen Approbation in einem Mitgliedsland widerrufen wurde, nicht weiterhin in diesem Mitgliedstaat als Arzt tätig werden kann, ist tatsächlich vorhanden. Wir werden mit der Berufsanerkennungsrichtlinie und der gewiss folgenden Dienstleistungsrichtlinie für den Gesundheitssektor sicherlich noch viel mehr Probleme bekommen. Wir haben hier in Deutschland eine Berufsordnung. Sie ist nicht in allen Punkten kongruent mit den Vorstellungen über den Arztberuf in anderen europäischen Ländern. Das habe ich selber feststellen müssen.

Solche Probleme werden insbesondere jene Bereiche zu spüren bekommen, die mit der Situation in Nachbarländern konfrontiert werden. Diese Konfrontation mit den Nachbarländern und die möglichen Konsequenzen einer Tätigkeit in einem Nachbarland sind im Vorstandsantrag unter Punkt VIII aufgeführt. Man sollte entsprechende Anstrengungen unternehmen, wo es noch keine Absprachen wie in den so genannten Euregios gibt. Wir in Sachsen haben das Problem ganz besonders in der Region Löbau/Zittau und in den dort angrenzenden Gebieten zu Polen und Tschechien hinsichtlich der Durchführung von Rettungsdiensten. Wir hatten das Problem, dass eine Kollegin wegen unterlassener Hilfeleistung in Polen verurteilt wurde und dann freigesprochen wurde. Das kann nicht sein. Unsere Bevölkerung reist ins Ausland, auch Ärzte reisen ins Ausland und kommen im Grenzbereich in den Konflikt, Hilfe leisten zu müssen, es aber aufgrund fehlender zwischenstaatlicher Abkommen nicht zu dürfen.

Die Regierungen sind derzeit nicht in der Lage, entsprechende Abkommen zu treffen. Es herrscht relative Funkstille, was diesen Bereich anlangt. Es gibt Lösungen in dieser Hinsicht. Ich rufe Sie auf: Unterstützen Sie diesen Antrag und wirken Sie in Ihrem Bereich darauf hin, dass die Politik entsprechende zwischenstaatliche Abkommen abschließt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Herr Kollege Bodendieck. - Jetzt Frau Collega Birgit Löber-Kraemer aus Nordrhein.

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