TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. KochDr. Koch, Referent: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Ihnen in den nächsten Minuten einige Punkte zum Sachstandsbericht vorstellen und kurz auf den Antrag eingehen, den Sie zum Tagesordnungspunkt IV vor sich liegen haben.

Im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht mit der Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern kann ich Ihnen etwas sehr Erfreuliches berichten. Mit Datum vom 1. Mai 2006 ist in allen Ländern die (Muster-)Weiterbildungsordnung sowohl von den Kammern beschlossen als auch von den Aufsichtsbehörden genehmigt und damit in Deutschland allgemein gültiges Weiterbildungsrecht.

Wenn man berücksichtigt, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Ländern teilweise sehr zeitverzögert erfolgte, finde ich es ganz toll, dass in dieser kurzen Zeit seit dem Beschluss des Deutschen Ärztetages in allen Ländern die (Muster-)Weiter­bildungsordnung in gültiges Landesrecht umgesetzt worden ist. Ich denke, das zeigt, dass wir in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln, auch wenn wir ein zweistufiges Verfahren - Deutscher Ärztetag und die Vertreterversammlungen der Landesärztekammern - haben. Natürlich könnte es in manchen Punkten noch ein bisschen besser sein.

Ich komme damit zum zweiten Punkt meines Sachstandsberichts. Sie wissen, dass wir in einigen Kammern eine gewisse Ergänzung der (Muster-)Wei­terbildungsordnung haben. Das betrifft das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Das führt immer wieder dazu, dass die Situation nicht in jeder Kammer gleich ist, sodass sich die Europäische Kommission immer wieder einmal an uns wendet und Nachfragen hat. In der Generaldirektion "Binnenmarkt und Dienstleistungen", "Abteilung Wissensbestimmte Wirtschaft" und im Referat "Reglementierte Berufe", das für uns letztendlich zuständig ist, hat die Leitung gewechselt. Die neue Chefin des Referats "Reglementierte Berufe" hat wieder einmal ein Schreiben über das BMG an uns geschickt, das drei Fragen zur Notifizierung unserer Bezeichnungen in Brüssel enthält. Nachdem es in einigen Landesärztekammern den Facharzt für Innere Medizin isoliert gibt, in anderen Landesärztekammern in der Weiterbildungsordnung steht, dass ein von der EU nach Deutschland Kommender diesen Facharzttitel führen kann, in anderen Landesärztekammern dazu leider nichts bestimmt ist, gab es wieder einmal eine entsprechende Nachfrage, die wir über das BMG beantworten werden. Wir hatten das ja alles mit der Kommission besprochen, es ist notifiziert, es ist abgeglichen. Die Antwort ist also klar.

Ich denke, manche Kammern sind von ihren Aufsichtsbehörden dazu befragt worden. Wir haben dazu ja auch ein Rundschreiben an alle Kammern geschickt.

Zu den Problemen insgesamt gibt es einen Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer, in diesem Jahr auf dem Ärztetag und auf dem gesamten politischen Parkett der Weiterbildung keine weiteren Diskussionen zu den Problemen des Gebiets Innere Medizin und Allgemeinmedizin zu führen, sondern nur Gespräche auf Arbeitsebene zwischen der Bundesärztekammer und den entsprechenden Verbänden und Fachgesellschaften zu führen, um dann auf dem nächsten Deutschen Ärztetag 2007 in Münster dieses Problem endgültig zum Abschluss zu bringen. Wir werden jetzt also auf der Arbeitsebene solche Gespräche führen. Ich bin mir nach den ersten Signalen sicher, dass wir Ihnen im nächsten Jahr einen Lösungsvorschlag vorstellen können, der dann, was mich sehr freuen würde, von allen Landesärztekammern wieder zu übernehmen wäre, sodass wir im nächsten Jahr vielleicht eine bundesweite gleich lautende Weiterbildungsordnung hätten.

Ich möchte jetzt kurz auf zwei Anträge eingehen, die der 108. Deutsche Ärztetag im vorigen Jahr an den Vorstand der Bundesärztekammer und damit an die Ständige Konferenz "Weiterbildung" und an den Ausschuss "Weiterbildung" überwiesen hat. Es geht zum einen um das Problem Plastische
Operationen. Da war die Frage: Soll es "Plastische und Ästhetische Operationen" heißen? Soll es für andere Gebiete außer HNO und MKG geöffnet werden? Wir haben in den verschiedenen Gremien lange darüber diskutiert, wir haben auch Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt. Wir kamen letztendlich in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Bundesärztekammer zu dem Schluss, dass wir Ihnen keine Änderung vorschlagen, dass die Zusatzbezeichnung weiterhin "Plastische Operationen" heißen soll und dass sie weiterhin unverändert nur für die Gebiete HNO und MKG zugänglich sein soll.

Es hat sich aber in den Anhörungen herausgestellt, dass es zumindest in zwei weiteren Gebieten, nämlich in der Dermatologie und in der Augenheilkunde, gewisse Probleme der entsprechenden Qualifikationen gibt. Wir haben auch hier weitere Gespräche geführt. Ich bin sicher, dass wir Ihnen im nächsten Jahr auch zu den Themen Dermatologie und Ophthalmologie einen Vorschlag unterbreiten können, wie hier eine eventuelle weitere Zusatzweiterbildung ausschauen kann, um die Probleme in diesen beiden Gebieten zu lösen.

Der zweite Antrag bezog sich auf die Zusatzweiterbildung "Geriatrie". Hier hat die Ständige Konferenz "Weiterbildung" beschlossen - das hat der Vorstand der Bundesärztekammer übernommen -, dass die Etablierung der Geriatrie als Schwerpunkt im Gebiet Innere Medizin, wie es in den Weiterbildungsordnungen beispielsweise in Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgt ist, abgelehnt wird und nicht in die (Muster-)Weiterbildungsordnung übernommen werden soll. Deswegen werden Sie einen entsprechenden Antrag, dieses gegenüber der (Muster-)Weiterbildungsordnung zu ändern, von den Weiterbildungsgremien nicht vorgelegt bekommen.

Weiterhin kann ich Ihnen als Positivum berichten, dass wir eine ganze Reihe von Kursbüchern fertig gestellt haben. Sie wissen ja, dass in der Weiterbildungsordnung an verschiedenen Stellen Kurse vorgeschrieben sind, die entsprechend mit Inhalt ausgefüllt werden müssen. So sind die Kursbücher für Akupunktur fertig gestellt. Dies war ein schweres Stück Arbeit, weil es ein nahezu unlösbares Problem ist, 67 Fachgesellschaften unter einen Hut zu bekommen. Wir konnten das Problem nicht für alle Fachgesellschaften zufrieden stellend lösen, zumindest für vier Fünftel. Ich denke, wir haben hier ein ganz gutes Ergebnis erzielt. Ich glaube, Frau Kollegin Güntert kann den Begriff Akupunktur schon fast nicht mehr hören.

Wir haben weiterhin das Kursbuch für Manuelle Medizin und Chirotherapie fertig gestellt, ebenso das Kursbuch für Naturheilverfahren, für Homöopathie, für Rehabilitationswesen und für Sozialmedizin. Derzeit in Arbeit sind noch die Kursbücher für Balneologie/Physikalische Therapie und für Sportmedizin. Sie werden noch im Laufe dieses Sommers oder im Frühherbst fertig und dann den Landesärztekammern zur Übernahme zur Verfügung stehen.

In der neuen Weiterbildungsordnung ist vorgeschrieben, dass alle Jahre durch den Weiterbildungsbefugten eine Überprüfung des Wissens stattfindet, und dass das, was man getan und gelernt hat, entsprechend dokumentiert werden muss. In der Weiterbildungsordnung wird der Begriff des Logbuchs tunlichst vermieden. Ich benutze ihn jetzt aber doch. Wir haben nämlich inzwischen den Prototyp eines solchen Logbuchs erstellt. Wir haben in den Gremien lange darüber diskutiert, was alles enthalten sein muss, soll oder kann. Die Musterlogbücher für alle Gebiete werden im Laufe des Sommers ins Internet eingestellt sein, sodass sich jeder ein solches Logbuch herunterladen und entsprechend ausfüllen kann, auch am PC ausfüllen kann. Das muss nicht händisch geschehen.

Wir sind allerdings momentan noch der Meinung, dass jeder sein eigenes Logbuch führt und der Weiterbildungsbefugte darin auch dokumentiert, dass er die jährlichen Gespräche geführt hat, und dass wir es nicht elektronisch irgendwo im Nirwana des Internets stehen haben.

Meine Damen und Herren, nun noch kurz zum Antrag IV-1 zur Facharztanerkennung "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie". Es hat sich herausgestellt, dass die Mussbestimmung, nämlich ein obligates Jahr Weiterbildung absolvieren zu müssen, sich in den meisten Fällen nicht realisieren lässt. Dies stellt einen solchen Flaschenhals dar, dass fast kein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie mehr entstehen könnte. Wir haben Ihnen deswegen heute den Antrag vorgelegt, dass diese Mussbestimmung durch eine Kannbestimmung ersetzt werden soll. Man muss also nicht mehr in die Pädiatrie gehen, sondern man kann ein Jahr in die Pädiatrie gehen. Dies geschieht mit Einverständnis und auf speziellen Wunsch der Kinder- und Jugendpsychiater.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, um eine Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sinnvoll und ohne Engpass zu ermöglichen.

Weitere Anträge liegen von unserer Seite aus heute nicht vor. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir im nächsten Jahr auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster wieder einen größeren Tagesordnungspunkt "Weiterbildung" haben werden. Worum es dabei gehen wird, habe ich vorhin bereits erwähnt.

Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Hellmut Koch.

Es gibt über den Antrag des Vorstands hinaus einen weiteren Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt, der noch nicht verteilt werden kann. Dieser Antrag stammt von Herrn Pickerodt. Ich kann ihn schnell vorlesen und er ist auch schnell zu verstehen:

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert alle Landesärztekammern auf, die in Rostock beschlossene (Muster-)Weiter­bildungsordnung im Gebiet Innere und Allgemeinmedizin in ihre Weiterbildungsordnung zu übernehmen.

Ich glaube, der Antragstext ist klar. Das können Sie, wenn Sie wollen, kommentieren oder auch nicht.

Herr Pickerodt hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Pickerodt.

© 2006, Bundesärztekammer.