TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche als jemand zu Ihnen, der seit 17 Jahren Delegierter auf Deutschen Ärztetagen ist und der sich seit über 30 Jahren in der gemeinsamen Selbstverwaltung aller Ärztinnen und Ärzte auf diversen Ebenen engagiert hat. Ich betone die Worte "gemeinsame Selbstverwaltung" auch im Hinblick auf die letzten Tage und Wochen, in denen sich die Solidarität aller Ärztinnen und Ärzte in gemeinsamen Zielen und gemeinsamen Protestaktionen ausgedrückt hat.

Diese Gemeinsamkeit kann und darf natürlich keine Einbahnstraße sein, sondern sie erfordert auch, dass sich jede Gruppe, insbesondere eine so große Gruppe wie jene der Hausärzte, in den Gremien der Selbstverwaltung - hier dezidiert im Vorstand der Bundesärztekammer - wiederfindet. Ich darf die jüngeren Kollegen - die Älteren werden es vielleicht noch wissen - daran erinnern, dass man seinerzeit zwei weitere Ärztinnen/Ärzte als Vorstandsmitglieder in die Satzung aufgenommen hat, weil anderenfalls die sich damals in der Minderzahl befindenden Krankenhausärzte keine adäquate Vertretung gehabt hätten. Man wollte ihnen einen sicheren Platz im Vorstand einräumen.

Nun hat sich die Entwicklung innerhalb der Gesamtärzteschaft, wie Sie wissen, so umgekehrt, dass wir eine klare Mehrheit bei den Krankenhausärzten haben und die niedergelassenen Ärzte mit eigener Praxistätigkeit, hier dezidiert die Hausärzte, im Sinne eines Mehrheitswahlrechts keine Chance haben, in angemessenem Umfang in solche Gremien zu kommen. Es bedarf eines Umdenkens im Sinne eines Verhältniswahlrechts oder eines Minderheitenschutzes, aber nicht exklusiv für Hausärzte, sondern möglicherweise auch für niedergelassene Fachärzte.

Insofern kann ich eine gewisse Sympathie auch für den Antrag des Kollegen Stagge aus Nordrhein entwickeln. Wenn sich im Rahmen der Präsidenten der Landesärztekammern, die aufgrund der gegebenen Mehrheitsverhältnisse im Regelfall Krankenhausärzte sind, kein niedergelassener Facharzt mehr im Vorstand der Bundesärztekammer findet, dann ist sicher auch dieser Anspruch legitim.

Im Sinne meiner Eingangsbemerkung, dass wir alle in einem Boot sein wollen, bitte ich Sie, diese Gesichtspunkte bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Dieser Appell geht natürlich in erster Linie an die Kolleginnen und Kollegen vom Marburger Bund, die wir auf unseren Ebenen solidarisch unterstützen, von denen wir aber auch erwarten, dass sie uns die Hand reichen, damit wir in einer gemeinsamen Bundesärztekammer unsere gemeinsamen Ziele vertreten können.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Nick. - Als nächster Redner ist Herr Calles an der Reihe. Bitte schön, Herr Calles.

© 2006, Bundesärztekammer.