TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Stagge, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das berechtigte Anliegen der Hausärzte auf eine in der Satzung abgesicherte Vertretung im Vorstand hat mich bewogen, die Situation der Fachärzte zu bedenken. Als bedrohte Spezies muss derzeit wohl insbesondere der niedergelassene Facharzt angesehen werden, der von Schmidt, Lauterbach und Co. zum Abschuss freigegeben worden ist. Daher sollten bei der nächsten Wahl niedergelassene Hausärzte wie Fachärzte im Vorstand sicher vertreten sein, unabhängig von ihren Positionen in ihrer jeweiligen Landesärztekammer.

Die Effizienz des Vorstands wird sicher in Anbetracht der schon jetzt vorhandenen Größe durch vier zusätzliche Sitze unwesentlich beeinflusst. Die finanziellen Konsequenzen sind überschaubar und müssen in Anbetracht der Notsituation zurückstehen. Will man diesen Artenschutz hingegen erst in fünf Jahren bei der übernächsten Wahl einführen, wird man den niedergelassenen Facharzt möglicherweise mit der Lupe suchen müssen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Antrag. Jetzt oder nie!

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Stagge. - Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kötzle, ebenfalls aus Nordrhein.

© 2006, Bundesärztekammer.