TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Kötzle, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die hausärztliche Versorgung - das wurde schon angesprochen - und um die Notwendigkeit, den medizinischen Nachwuchs auch in Richtung Allgemeinmedizin zu stärken. Wir alle wissen, dass uns ein Ärztemangel droht bzw. dass dieser bereits vorhanden ist. Wir kennen die demographische Entwicklung und die Zunahme der chronischen Erkrankungen. All dies sind Argumente, die Allgemeinmedizin im Vorstand der Bundesärztekammer zu stärken.

Ich nehme gern zur Kenntnis, dass bisher sehr positiv darüber gesprochen wurde. Dies ist auch der Hintergrund unseres Antrags in dieser politischen Landschaft. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass es uns nur um die hausärztliche Versorgung geht, dass unsere Politik darauf ausgerichtet ist und keinerlei unsolidarischen oder spalterischen Hintergründe hat.

Deshalb ist für die Kammerarbeit unser Wunsch, dass über die einheitliche Weiterbildungsordnung, über einen einheitlichen Hausarzt und über eine Berücksichtigung der hausärztlichen Versorgung auch in der GOÄ eine bessere Einbindung der Allgemeinmedizin in den Vorstand stattfindet.

Unser Antrag liegt Ihnen vor. Ich glaube, dass das Anliegen verstanden ist. Ich glaube auch, dass es als berechtigt anerkannt ist. Wichtig ist das Vorschlagsrecht. Auch da bitte ich Sie, nicht davon auszugehen, dass das ein Misstrauen oder eine Missachtung des Plenums sein soll. Aber ich denke, dass ein Vorschlagsrecht der Akademie durchaus Sinn macht, um den hausärztlichen Bereich auch in der Zusammensetzung des Vorstands besser abbilden zu können. Wir wollen ja keine Ausschließlichkeit, sondern es soll durchaus eine Wahl stattfinden. Ich kann verstehen, wenn das Plenum sagt, dies sei eine Einschränkung, die man nicht wolle. Wenn Sie den Vorschlag nicht akzeptieren, können wir auch mit einer Wahl durch das Plenum leben.

Ich bitte Sie, noch einmal zu bedenken, ob es nicht Sinn macht, die Vorschläge zu diesem Bereich über die Akademie erfolgen zu lassen. Ich habe keine Bedenken gegen den fachärztlichen Bereich, wenn der niedergelassene Bereich hier besser vertreten wird.

Alle drei Vorschläge haben etwas für sich. Der bayerische Vorschlag ist in seiner Anlage der konsequenteste, weil er das Allgemeine regelt. Es liegen drei Vorschläge vor, wobei ich natürlich dazu neige, unseren ersten Vorschlag zu befürworten. Aber ich denke, wir können auch mit den anderen Vorschlägen leben. Ich bin durchaus im Sinne der Fachärzte dafür, das mit aufzunehmen. In dem Sinne hoffe ich, dass wir weiterhin eine sachliche Auseinandersetzung darüber führen werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Kötzle. Sie wissen sicher alle, dass Herr Kötzle der Vorsitzende des Hausärzteverbandes ist. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Oberthür aus Niedersachsen.

© 2006, Bundesärztekammer.