Dr. Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern: Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für
schlechterdings unmöglich, die sehr komplexe Struktur der deutschen Ärzteschaft
in einem Gremium wie dem Vorstand abzubilden. Ich denke, es bereitet schon vielen
Kammerversammlungen Mühe, durch die Auswahl der Delegierten ein entsprechendes
Beschlussgremium zu bilden. Das würde die Aufgabe dieses Vorstands sicherlich
überfordern.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Bundesärztekammer die
Arbeitsgemeinschaft der Länderkammern ist. Das heißt, Sie haben in den
Länderkammern dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Probleme der einzelnen
Arztgruppen vertreten werden. Dazu sind Ihre Präsidenten in diesem Gremium
verantwortlich.
(Beifall)
Kein Entscheidungsgremium und kein Beratungsgremium - der
Vorstand ist in erster Linie ein Beratungsgremium; das können Sie in der
Satzung nachlesen - wird dadurch effizienter, dass man es zahlenmäßig
erweitert. Das ist der falsche Weg.
(Beifall)
Die Probleme müssen in den Kammern gelöst werden. Anschließend
muss das über die Präsidenten in den Vorstand getragen werden. Dann sollte
darüber diskutiert werden.
Ein anderer Gesichtspunkt scheint mir auch noch wesentlich.
Die Hausärzte stellen eine sehr große Gruppe von Ärzten dar. Es ist problematisch,
hier von Minderheiten zu sprechen. Was sollen denn erst diejenigen Gruppen
sagen, die wirklich schlecht vertreten sind, beispielsweise die Kinderärzte?
(Beifall)
Das ist wirklich der falsche Weg. Versuchen Sie nicht, diesen
Weg zu beschreiten.
Ein letztes Argument: Die Satzung soll - das ist bereits
gesagt worden - über Jahre und Jahrzehnte Bestand haben. Bei dieser
wechselvollen politischen Landschaft wäre eine Satzungsänderung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt wohl nicht sehr hilfreich. Ich glaube, wir sollten sehr
konservativ bleiben und sollten die Satzung so lassen, wie sie ist.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Schimanke. - Jetzt bitte Herr Kollege Bartmann, Präsident der
Landesärztekammer Schleswig-Holstein.
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