TOP V: Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Dr. Kühn, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mir sind zwei Dinge aus dem Vorstandsantrag nicht klar. Es geht hier um zwei Ärztinnen/Ärzte aus den Reihen der Hausärzte. Herr Schirmer hat von Hausärzten gesprochen. Dieser Begriff "Hausärzte" umfasst die Praktischen Ärzte, die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Ärzte für Innere und Allgemeinmedizin, die es in fünf Landesärztekammern nicht gibt, wie wir heute gelernt haben, die Pädiater und die hausärztlichen Internisten. Herr Kötzle hat von Allgemeinärzten gesprochen und lässt die Vertreter der beiden letztgenannten Gruppen weg. Ich denke, das muss präzisiert werden, damit wir wissen, worüber wir abstimmen.

Die zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte gibt es bisher schon, nämlich Frau Dr. Bühren und Herrn Henke. Die Frage ist: Wenn der Vorschlag des Vorstands so angenommen wird, können dann für die Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte auch Hausärzte kandidieren oder können sie nicht kandidieren? Für die Position des Präsidenten und der Vizepräsidenten können sie zusätzlich kandidieren; das ist klar. Gibt es für die Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte ein Ausschlusskriterium oder nicht? Auch das sollte definiert werden.

Danke schön.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Das werden wir noch erklären. - Wir fahren aber zunächst in der Rednerliste fort. Der nächste Redner ist Herr Professor Mau aus Berlin.

© 2006, Bundesärztekammer.