Müller, Westfalen-Lippe: Ich möchte den Antrag
VI-1 a begründen. Erstens entspricht er demokratischen Gepflogenheiten in
unserer Republik, auch in den höchsten Gremien. Es gibt beispielsweise auch im
Bundestag ein entsprechend niedriges Quorum für eine geheime Abstimmung. Es
liegt dort, glaube ich, bei 5 Prozent. Das entspricht - bezogen auf unsere
Verhältnisse - ungefähr den zehn Antragstellern, wie ich es hier vorgeschlagen
habe.
Es muss möglich sein, auch einmal eine geheime Abstimmung zu
erzwingen, wenn die Diskussion so geführt wird, dass Abgeordnete hinsichtlich
einer gewissen Meinungsäußerung unter Druck gesetzt werden. Das hat es ja alles
schon einmal gegeben. Um diese Möglichkeit von vornherein auszuschließen,
brauchen wir demokratische Spielregeln, die es immer erlauben, eine mehrheitliche
Meinungsbildung zu erreichen. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten so
beschließen.
Für die namentliche Abstimmung kann man es bei der Mehrheit
von einem Drittel lassen. Wenn man die Hürde nicht so hoch legt, kann man dieses
Gremium lahm legen. Das darf natürlich auch nicht sein.
Deswegen bitte ich Sie, den Antrag 1 a unbedingt anzunehmen,
also auch gegen die Nichtbefassung zu stimmen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr
Müller. - Herr Schüller hat seine Wortmeldung zurückgezogen. Deshalb hat jetzt
Frau Gitter aus Bremen das Wort.
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