TOP VI: Änderung des § 16 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Vormittagssitzung

Müller, Westfalen-Lippe: Ich möchte den Antrag VI-1 a begründen. Erstens entspricht er demokratischen Gepflogenheiten in unserer Republik, auch in den höchsten Gremien. Es gibt beispielsweise auch im Bundestag ein entsprechend niedriges Quorum für eine geheime Abstimmung. Es liegt dort, glaube ich, bei 5 Prozent. Das entspricht - bezogen auf unsere Verhältnisse - ungefähr den zehn Antragstellern, wie ich es hier vorgeschlagen habe.

Es muss möglich sein, auch einmal eine geheime Abstimmung zu erzwingen, wenn die Diskussion so geführt wird, dass Abgeordnete hinsichtlich einer gewissen Meinungsäußerung unter Druck gesetzt werden. Das hat es ja alles schon einmal gegeben. Um diese Möglichkeit von vornherein auszuschließen, brauchen wir demokratische Spielregeln, die es immer erlauben, eine mehrheitliche Meinungsbildung zu erreichen. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten so beschließen.

Für die namentliche Abstimmung kann man es bei der Mehrheit von einem Drittel lassen. Wenn man die Hürde nicht so hoch legt, kann man dieses Gremium lahm legen. Das darf natürlich auch nicht sein.

Deswegen bitte ich Sie, den Antrag 1 a unbedingt anzunehmen, also auch gegen die Nichtbefassung zu stimmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Müller. - Herr Schüller hat seine Wortmeldung zurückgezogen. Deshalb hat jetzt Frau Gitter aus Bremen das Wort.

© 2006, Bundesärztekammer.