Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen jetzt
zum Antrag VII-66 von Herrn Kaplan. Ich hoffe, dass Sie den Antrag alle
auf dem Tisch liegen haben und ihn lesen konnten. Der Betreff lautet:
Nutzung von Synergien von IQWiG, Versorgungsforschung
Bundesärztekammer und Deutschem Netzwerk für Versorgungsforschung
Es ist ja gar nicht zu bestreiten, dass das etwas Positives
werden kann.
Haben Sie alle den Antrag 66? Ich verlese ihn, auch wenn er
nicht ganz kurz ist. Der Antragstext lautet:
Die vom letzten Deutschen Ärztetag beschlossene Investition
der Bundesärztekammer in die Versorgungsforschung erfordert, dass die aus der
Versorgungsforschung gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen aus der Arbeit
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
abgeglichen werden. Der Deutsche Ärztetag fordert sowohl das IQWiG als auch die
von der Bundesärztekammer beauftragten Projektgruppen auf, die aus
randomisierten klinischen Studien gewonnenen Ergebnisse auf ihre Relevanz für
eine bedarfsgerechte, dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
entsprechende Patientenversorgung zu überprüfen.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Versorgungsforschung
stellt die Analyse der Versorgungsstrukturen, der Versorgungsqualität und der
Versorgungsdichte dar. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Feststellung von
Versorgungsdefiziten.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
befasst sich mit dem aktuellen Stand von Diagnostik und Therapie und beurteilt
die Qualität und Wirtschaftlichkeit. Im Sinne einer bedarfsgerechten Patientenversorgung
ist es notwendig, dass die vom IQWiG in randomisierten Studien überprüften und
erstellten Versorgungsempfehlungen auf die im Rahmen der Versorgungsforschung
festgestellten Versorgungsdefizite abgestimmt werden. Nur dadurch ist
gewährleistet, dass Versorgungsforschung einerseits und Qualitätssicherung in
Diagnostik und Therapie andererseits praxisgerecht im Sinne einer Verbesserung
der Patientenversorgung genutzt werden.
Die mündliche Begründung ist erfolgt. Ich frage Sie: Wer
möchte dem Antrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Das Erste war die
Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag angenommen.
Damit haben wir das Teilthema der Versorgungsforschung im
Rahmen des Tätigkeitsberichts nach dem Bericht, der Diskussion und der
Verabschiedung eines Antrags abgehandelt. Ich bedanke mich noch einmal sehr
herzlich bei Herrn Professor Scriba und beim Dezernat VI unter der Leitung von
Dr. Schomburg, und wie ich sagen darf, ganz besonders bei Frau Berger für die
geleistete Arbeit in diesem einen Jahr. Wir hoffen, dass es so positiv
weitergeht und wir hier sozusagen eine Pilotfunktion im deutschen
Gesundheitswesen erfüllen. Die Bundesärztekammer hat viele andere aufgeweckt, sich
auch um dieses Thema zu kümmern. Das ist gar nicht schädlich. Wir haben hierbei
eine wichtige Funktion.
Noch einmal herzlichen Dank an Herrn Scriba und alle anderen
Beteiligten. Auf gute Weiterarbeit im kommenden Jahr bis zum nächsten Ärztetag!
(Beifall)
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