Dr. Clever, Baden-Württemberg: Sehr verehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte
Änderungsanträge zu diesem Kodex formulieren. Ich finde es grundsätzlich
wichtig, dass wir vom Ärztetag aus diesen Kodex heute nicht nur behandeln,
sondern im Wesentlichen positiv abstimmen. Der Herr Präsident hat die
Vorarbeiten bereits genannt.
An einzelnen Stellen sollten wir allerdings Veränderungen
vornehmen. Ich möchte es bei zwei Punkten belassen. Im Vorstandsantrag sollte auf
Seite 2 der letzte Satz des zweiten Abschnitts gestrichen werden. So, wie es
jetzt dort steht, führt es nicht zur Klärung. Wenn wir die Worte "ohne
Indikation" durch die Worte "auf Wunsch des Patienten" ersetzen, ist eine
größere Klarheit gegeben.
Meiner Meinung nach deckt sich Nr. 4 auf Seite 3 des
Vorstandsantrags mit Nr. 1. Wir könnten Nr. 4 also einfach streichen und
die Überschrift "Seriöse Beratung" der Überschrift zu Nr. 1 hinzufügen, sodass
sie lautet: "Sachliche Information und seriöse Beratung".
Ich halte Nr. 8 "Koppelung mit sonstigen Behandlungen" nicht
nur für überflüssig, sondern sogar für falsch, weil es oft so ist, dass wir
IGeL-Leistungen und normale GKV-Leistungen, wenn ich das einmal so sagen darf,
nicht voneinander trennen können. Ich nenne folgendes Beispiel: Die
Toxoplasmose-Blutabnahme bei einer Schwangeren kann man nicht separieren. Da
müsste die Schwangere zu den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen noch einmal
einbestellt werden. Das ist eindeutig eine IGeL-Leistung. Hier hat es auch noch
nie Anfeindungen gegeben. Ich meine also, Nr. 8 kann gestrichen werden, ohne
dass damit der Gesamtkodex verwässert wird.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Wenn ich hinzufügen darf: Dort steht ja, dass Ausnahmen durchaus denkbar
sind. Was damit intendiert ist, ist zum einen die Bedenkzeit und zum anderen
die Koppelung. Die konditionale Koppelung soll nicht vorkommen.
Das Wort hat jetzt Frau Professor Braun aus Berlin. Bitte
schön.
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