TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Hoffert, Berlin: Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an das anknüpfen, was meine Vorrednerin gesagt hat. Es bleibt auch nach der Klarstellung der Bundesärztekammer der schale Beigeschmack, dass
IGeLn nicht der Versorgung der Patienten, sondern der Versorgung der Ärzte dient.

(Beifall)

Unsere Berufsordnung gebietet aber, alle Patienten unabhängig von ihrer sozialen Stellung zu behandeln. Wenn also IGeL-Leistungen aus unserer ärztlichen Sicht erforderlich sind, dann müssen sie auch denen zukommen, die das nicht bezahlen können. Sie müssen also IGeL-Leistungen auch bei denen durchführen, die nicht das Geld dafür haben.

Konkret: Wenn Sie meinen, dass die Glaukomvorsorge erforderlich ist, dann müssen Sie diese allen Patienten zukommen lassen.

Ich darf Ihnen sagen: Hausärzte IGeLn in der Regel nicht. Ich halte das für berufsunwürdig.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Hoffert. - Als nächster Redner Herr Kollege Merz aus dem Saarland. Bitte schön.

© 2006, Bundesärztekammer.