Dr. König, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Glaubensfrage, IGeL-Leistungen zu
erbringen. So wurde es vorhin aber dargestellt. Im Fachgebiet der Gynäkologie
ist es zwingend erforderlich, IGeL-Leistungen zu erbringen. Ich denke da an die
Nackentransparenzmessung. Wenn sie nicht angeboten und nicht durchgeführt wird,
hat dies juristische Folgen. Wir sparen damit Amniozentesen ein und weitere
pränatale Diagnostik. Es gibt einen ganzen Katalog von IGeL-Leistungen, die wir
anbieten müssen. Ich denke an die Schwangerschaft und an den OGTT, den wir seit
Jahren für die Mutterschaftsrichtlinien fordern, bisher allerdings ohne Erfolg.
6 bis 8 Prozent der Schwangeren bekommen einen Gestationsdiabetes. Nur
10 Prozent der Gestationsdiabetiker haben einen positiven Urinzucker, der
dort als Test für die Schwangerschaft gilt. Wir bringen also die bessere
Leistung, wir bieten der Patientin das an. Das müssen wir auch tun.
Herr Präsident, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir
haben Ihnen das dezidiert mitgeteilt. Wir haben uns nur geweigert, drei
Leistungen explizit herauszustellen. Sie wissen, wie gefährlich es ist, wenn
etwas Schriftliches existiert, weil dies dann als Maßstab genommen wird. Wir
haben einen Riesenkatalog.
Es sind keine Leistungen, die nicht qualitätsgesichert sind.
Für die Nackentransparenzmessung müssen die Kollegen alljährlich eine
Qualitätssicherung durchführen. Wir werden überprüft und führen
Selbstüberprüfungen durch. Anderenfalls bekommen wir keine Genehmigung mehr, unsere
Daten zum Labor zu schicken und dort auswerten zu lassen.
Wir wenden uns gegen die Koppelung mit den sonstigen
Behandlungen. Der Kollege Clever hat es vorhin schon gesagt: Die Patientin, die
zur Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung kommt, schicke ich doch nicht weg und
sage: Kommen Sie morgen wieder, dann machen wir die zweite Blutuntersuchung.
Wenn ich die Spirale im Rahmen der Kontrazeption kontrolliere und den
Ultraschall mache, ist bei diesem Ultraschall auch nicht zu verlangen, dass die
Patientin am nächsten Tag oder eine Woche später erneut kommt. Das wird gleich
mit durchgeführt.
Wir fordern also, diese Koppelung mit den sonstigen
Behandlungen anders zu formulieren.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Das wird Ihnen niemand verwehren. Das ist einfach logisch und normal.
Alles andere wäre ja eine Beschädigung des Patienten bzw. der Patientin. Ich
glaube, dagegen hat niemand etwas.
Ich sage ganz offen: Die Gynäkologie und Geburtshilfe ist ein
Fach, das sich mittlerweile so entwickelt hat, dass man sogar sagen würde: bis
zu drei in der Gynäkologie und bis zu drei in der Geburtshilfe bzw. in der
Schwangerschaftsvorsorge. Das wäre ein Angebot, über das Sie nachdenken
könnten. Es geht nur darum, die Qualität dieser Leistungen sozusagen als
Exempel darzustellen. Das ist ja kein abschließender Katalog; das weiß jeder.
Wäre dies der Fall, bewegten wir uns in ganz anderen Dimensionen. Auch das ist
mir bekannt. Ich kenne aber auch Fächer, in denen es nur eine IGeL-Leistung gibt.
Deswegen meine ich, dass dieser Weg, den wir konsentiert hatten, doch ein
vernünftiger ist.
Als nächster Redner Herr Bolay aus Westfalen-Lippe.
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