TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. König, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Glaubensfrage, IGeL-Leistungen zu erbringen. So wurde es vorhin aber dargestellt. Im Fachgebiet der Gynäkologie ist es zwingend erforderlich, IGeL-Leistungen zu erbringen. Ich denke da an die Nackentransparenzmessung. Wenn sie nicht angeboten und nicht durchgeführt wird, hat dies juristische Folgen. Wir sparen damit Amniozentesen ein und weitere pränatale Diagnostik. Es gibt einen ganzen Katalog von IGeL-Leistungen, die wir anbieten müssen. Ich denke an die Schwangerschaft und an den OGTT, den wir seit Jahren für die Mutterschaftsrichtlinien fordern, bisher allerdings ohne Erfolg. 6 bis 8 Prozent der Schwangeren bekommen einen Gestationsdiabetes. Nur 10 Prozent der Gestationsdiabetiker haben einen positiven Urinzucker, der dort als Test für die Schwangerschaft gilt. Wir bringen also die bessere Leistung, wir bieten der Patientin das an. Das müssen wir auch tun.

Herr Präsident, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben Ihnen das dezidiert mitgeteilt. Wir haben uns nur geweigert, drei Leistungen explizit herauszustellen. Sie wissen, wie gefährlich es ist, wenn etwas Schriftliches existiert, weil dies dann als Maßstab genommen wird. Wir haben einen Riesenkatalog.

Es sind keine Leistungen, die nicht qualitätsgesichert sind. Für die Nackentransparenzmessung müssen die Kollegen alljährlich eine Qualitätssicherung durchführen. Wir werden überprüft und führen Selbstüberprüfungen durch. Anderenfalls bekommen wir keine Genehmigung mehr, unsere Daten zum Labor zu schicken und dort auswerten zu lassen.

Wir wenden uns gegen die Koppelung mit den sonstigen Behandlungen. Der Kollege Clever hat es vorhin schon gesagt: Die Patientin, die zur Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung kommt, schicke ich doch nicht weg und sage: Kommen Sie morgen wieder, dann machen wir die zweite Blutuntersuchung. Wenn ich die Spirale im Rahmen der Kontrazeption kontrolliere und den Ultraschall mache, ist bei diesem Ultraschall auch nicht zu verlangen, dass die Patientin am nächsten Tag oder eine Woche später erneut kommt. Das wird gleich mit durchgeführt.

Wir fordern also, diese Koppelung mit den sonstigen Behandlungen anders zu formulieren.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Das wird Ihnen niemand verwehren. Das ist einfach logisch und normal. Alles andere wäre ja eine Beschädigung des Patienten bzw. der Patientin. Ich glaube, dagegen hat niemand etwas.

Ich sage ganz offen: Die Gynäkologie und Geburtshilfe ist ein Fach, das sich mittlerweile so entwickelt hat, dass man sogar sagen würde: bis zu drei in der Gynäkologie und bis zu drei in der Geburtshilfe bzw. in der Schwangerschaftsvorsorge. Das wäre ein Angebot, über das Sie nachdenken könnten. Es geht nur darum, die Qualität dieser Leistungen sozusagen als Exempel darzustellen. Das ist ja kein abschließender Katalog; das weiß jeder. Wäre dies der Fall, bewegten wir uns in ganz anderen Dimensionen. Auch das ist mir bekannt. Ich kenne aber auch Fächer, in denen es nur eine IGeL-Leistung gibt. Deswegen meine ich, dass dieser Weg, den wir konsentiert hatten, doch ein vernünftiger ist.

Als nächster Redner Herr Bolay aus Westfalen-Lippe.

© 2006, Bundesärztekammer.