TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Dr. Borelli, Bayern: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte hier eigentlich gar nicht eine Grundsatzrede halten, ob IGeL-Leistungen gut oder schlecht sind. Aber ein wenig fühle ich mich doch dazu berufen, nachdem Frau Professor Braun so betont hat, welche hehren Ziele unser ärztlicher Berufsstand hat, als wollten wir alle Mutter Teresa werden. Ich glaube, das ist zumindest bei einem Teil der Ärzte nicht der Fall. Ich denke, das ist auch in Ordnung so. Wir sind Ärzte, die Praxen und die Kliniken müssen funktionieren, wir wollen unseren Patienten eine optimale Versorgung gewährleisten. Aber es gibt Leistungen, die einfach nicht Inhalt des GKV-Leistungskatalogs sind. Es dauert eine gewisse Zeit, bis die Beurteilung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt ist. In dieser Zeit kann man es den Patienten eigentlich nicht anders anbieten denn als IGeL-Leistung.

Es gibt eben, wie das in dem Vorstandsantrag sehr gut formuliert ist, Leistungen, die wir den Patienten anbieten können, die nicht bezahlt werden und trotzdem sinnvoll sind. Es gibt äußerst empfehlenswerte Leistungen, die außerhalb des GKV-Systems sind. Es gibt initiativ vom Patienten gewünschte Leistungen, die wir für ärztlich vertretbar halten. Es ist im Vorstandsantrag wirklich gut formuliert, um was es sich bei den IGeL-Leistungen handelt. Das sollte nicht alles in die Schmuddelecke zurückgedrängt werden: IGeLn ist böse und bäh! Das stimmt nicht.

(Beifall)

Ich finde, in einer Zeit wie der heutigen, da das Aussehen des Menschen eine große Rolle spielt, woran nicht die Ärzte schuld sind, sondern beispielsweise das Fernsehen, ist es völlig verständlich, dass Patientinnen und Patienten ihr Aussehen verbessern wollen. Dafür gibt es Botox- und Laserbehandlungen und vieles andere mehr. Es handelt sich hier um ein gesellschaftliches Problem, das wir auf dem Ärztetag nicht werden lösen können.

Ich finde, wir sollten als Ärzte nur solche Leistungen anbieten, die wir für ärztlich vertretbar halten. Das muss auch nicht jeder Kollege tun. Wichtig ist aber auch: Wenn wir es nicht tun, tun es andere. Ich habe den Antrag VII-25 gestellt. Die Ärzte müssen einen Laserschutzkurs absolvieren. Für Kosmetikerinnen und Heilpraktiker gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen, wer lasern darf und wer nicht. Ich bin der Meinung, dass diese Lücke im Gesetz geschlossen werden muss. Wir Ärzte müssen uns qualifizieren, um Laser und Blitzlampen bedienen zu dürfen, andere Berufsgruppen schon lange. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag 25, der dies fordert, zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Der nächste Redner ist Herr Hesse aus Bayern. Bitte schön.

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