Dr. Borelli, Bayern: Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich wollte hier eigentlich gar nicht eine Grundsatzrede halten, ob
IGeL-Leistungen gut oder schlecht sind. Aber ein wenig fühle ich mich doch dazu
berufen, nachdem Frau Professor Braun so betont hat, welche hehren Ziele unser
ärztlicher Berufsstand hat, als wollten wir alle Mutter Teresa werden. Ich
glaube, das ist zumindest bei einem Teil der Ärzte nicht der Fall. Ich denke,
das ist auch in Ordnung so. Wir sind Ärzte, die Praxen und die Kliniken müssen
funktionieren, wir wollen unseren Patienten eine optimale Versorgung
gewährleisten. Aber es gibt Leistungen, die einfach nicht Inhalt des
GKV-Leistungskatalogs sind. Es dauert eine gewisse Zeit, bis die Beurteilung
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt ist. In dieser Zeit kann man es
den Patienten eigentlich nicht anders anbieten denn als IGeL-Leistung.
Es gibt eben, wie das in dem Vorstandsantrag sehr gut formuliert
ist, Leistungen, die wir den Patienten anbieten können, die nicht bezahlt
werden und trotzdem sinnvoll sind. Es gibt äußerst empfehlenswerte Leistungen,
die außerhalb des GKV-Systems sind. Es gibt initiativ vom Patienten gewünschte
Leistungen, die wir für ärztlich vertretbar halten. Es ist im Vorstandsantrag
wirklich gut formuliert, um was es sich bei den IGeL-Leistungen handelt. Das
sollte nicht alles in die Schmuddelecke zurückgedrängt werden: IGeLn ist böse
und bäh! Das stimmt nicht.
(Beifall)
Ich finde, in einer Zeit wie der heutigen, da das Aussehen des
Menschen eine große Rolle spielt, woran nicht die Ärzte schuld sind, sondern
beispielsweise das Fernsehen, ist es völlig verständlich, dass Patientinnen und
Patienten ihr Aussehen verbessern wollen. Dafür gibt es Botox- und
Laserbehandlungen und vieles andere mehr. Es handelt sich hier um ein
gesellschaftliches Problem, das wir auf dem Ärztetag nicht werden lösen können.
Ich finde, wir sollten als Ärzte nur solche Leistungen
anbieten, die wir für ärztlich vertretbar halten. Das muss auch nicht jeder
Kollege tun. Wichtig ist aber auch: Wenn wir es nicht tun, tun es andere. Ich
habe den Antrag VII-25 gestellt. Die Ärzte müssen einen Laserschutzkurs
absolvieren. Für Kosmetikerinnen und Heilpraktiker gibt es keinerlei
gesetzliche Regelungen, wer lasern darf und wer nicht. Ich bin der Meinung,
dass diese Lücke im Gesetz geschlossen werden muss. Wir Ärzte müssen uns
qualifizieren, um Laser und Blitzlampen bedienen zu dürfen, andere
Berufsgruppen schon lange. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag 25, der dies
fordert, zu unterstützen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Der nächste Redner ist Herr Hesse aus Bayern. Bitte schön.
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