TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Haus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte insbesondere Frau Professor Braun an das erinnern, was Herr Rütz hier ausgeführt hat. Er hat einen Fall geschildert, in dem das Unterlassen des Anbietens der IGeL-Leistung dem Kollegen zum Verhängnis wurde. Daran wird das Dilemma deutlich, was die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung heutzutage bedeutet. Hier wird der Spagat deutlich zwischen dem, was im GKV-Katalog, den es eigentlich gar nicht gibt, notwendig und wirtschaftlich ist, und dem, was wir haftungsrechtlich leisten sollen und müssen. Von den Gerichten wird eine optimale Versorgung angemahnt. Das enthält der GKV-Katalog nicht in jedem Fall. Dagegen gehen wir beispielsweise mit unseren Plakaten auf die Straße und prangern das an. Aber hier sind wir sehr verhalten und erklären: Wir wollen keine Kaufleute sein, das alles ist in Ordnung, wir wollen Barmherzigkeit üben.

Das GKV-System ist so beschränkt, dass die Patienten einen Anspruch darauf haben, dass wir sie über das aufklären, was es notwendigerweise noch gibt.

(Beifall)

Ich gehöre zur Gruppe der Neurologen und Psychiater, die überhaupt nicht in dem Verdacht steht, besonders mit IGeL-Leistungen verbunden zu sein. In meinem Bereich gibt es kaum IGeL-Leistungen. Einige allerdings gibt es doch. Ich möchte umgekehrt formulieren: Es bedarf des Mutes, dem Patienten gegenüber zu erklären: Wir haben erst neulich ein EEG bei Ihnen gemacht, mit dem wir bei Ihren Kopfschmerzen ausgeschlossen haben, dass bestimmte Veränderungen pathologischer Art vorliegen. Wenn Sie nach vier Wochen wieder auftauchen, meine ich, dass das EEG im GKV-Katalog nicht enthalten ist. Wenn Sie es dennoch zu Ihrer Beruhigung haben möchten - ein EEG hat noch nie geschadet -, dann kann ich das machen, aber dann müssen Sie es selber bezahlen. Ich meine aber, das es nicht unbedingt notwendig ist.

Es kann gut sein, dass ich diesen Patienten verliere, weil er zu einem anderen Arzt geht, der erklärt: Wunderbar, wir machen ein weiteres EEG. Wir müssen über das aufklären, was notwendig und sinnvoll ist. Wir müssen auch auf das hinweisen, was überflüssig ist. Wenn der Patient es dennoch haben will, soll er es eben bezahlen. Für diesen Mehraufwand, für den ich nicht meine Budgetpunkte einsetzen möchte, möchte ich Geld erhalten. So sehe ich das.

(Beifall)

Wir müssen gewisse ärztliche Haltungen im Zusammenhang mit den IGeL-Leistungen festlegen. Ich meine, der vorgelegte Text ist gut. Die vorgeschlagenen Änderungen sind meines Erachtens nicht wesentlich. Wir brauchen sicherlich Regeln, damit der Missbrauch von uns nicht billigend in Kauf genommen wird.

Im Prinzip ist jeder Arzt dafür verantwortlich, wie er mit seinem Patienten in punkto IGeL-Leistungen umgeht. Ich denke, auf Dauer werden es die Patienten den Arzt spüren lassen, wenn er damit unverantwortlich umgeht.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Als nächster Redner Herr Professor Bertram aus Nordrhein. Bitte schön.

© 2006, Bundesärztekammer.