Haus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte insbesondere Frau Professor Braun an das
erinnern, was Herr Rütz hier ausgeführt hat. Er hat einen Fall geschildert, in
dem das Unterlassen des Anbietens der IGeL-Leistung dem Kollegen zum Verhängnis
wurde. Daran wird das Dilemma deutlich, was die Versorgung durch die
gesetzliche Krankenversicherung heutzutage bedeutet. Hier wird der Spagat
deutlich zwischen dem, was im GKV-Katalog, den es eigentlich gar nicht gibt,
notwendig und wirtschaftlich ist, und dem, was wir haftungsrechtlich leisten
sollen und müssen. Von den Gerichten wird eine optimale Versorgung angemahnt.
Das enthält der GKV-Katalog nicht in jedem Fall. Dagegen gehen wir
beispielsweise mit unseren Plakaten auf die Straße und prangern das an. Aber
hier sind wir sehr verhalten und erklären: Wir wollen keine Kaufleute sein, das
alles ist in Ordnung, wir wollen Barmherzigkeit üben.
Das GKV-System ist so beschränkt, dass die Patienten einen
Anspruch darauf haben, dass wir sie über das aufklären, was es notwendigerweise
noch gibt.
(Beifall)
Ich gehöre zur Gruppe der Neurologen und Psychiater, die
überhaupt nicht in dem Verdacht steht, besonders mit IGeL-Leistungen verbunden
zu sein. In meinem Bereich gibt es kaum IGeL-Leistungen. Einige allerdings gibt
es doch. Ich möchte umgekehrt formulieren: Es bedarf des Mutes, dem Patienten gegenüber
zu erklären: Wir haben erst neulich ein EEG bei Ihnen gemacht, mit dem wir bei
Ihren Kopfschmerzen ausgeschlossen haben, dass bestimmte Veränderungen
pathologischer Art vorliegen. Wenn Sie nach vier Wochen wieder auftauchen,
meine ich, dass das EEG im GKV-Katalog nicht enthalten ist. Wenn Sie es dennoch
zu Ihrer Beruhigung haben möchten - ein EEG hat noch nie geschadet -, dann kann
ich das machen, aber dann müssen Sie es selber bezahlen. Ich meine aber, das es
nicht unbedingt notwendig ist.
Es kann gut sein, dass ich diesen Patienten verliere, weil er
zu einem anderen Arzt geht, der erklärt: Wunderbar, wir machen ein weiteres
EEG. Wir müssen über das aufklären, was notwendig und sinnvoll ist. Wir müssen
auch auf das hinweisen, was überflüssig ist. Wenn der Patient es dennoch haben
will, soll er es eben bezahlen. Für diesen Mehraufwand, für den ich nicht meine
Budgetpunkte einsetzen möchte, möchte ich Geld erhalten. So sehe ich das.
(Beifall)
Wir müssen gewisse ärztliche Haltungen im Zusammenhang mit den
IGeL-Leistungen festlegen. Ich meine, der vorgelegte Text ist gut. Die
vorgeschlagenen Änderungen sind meines Erachtens nicht wesentlich. Wir brauchen
sicherlich Regeln, damit der Missbrauch von uns nicht billigend in Kauf
genommen wird.
Im Prinzip ist jeder Arzt dafür verantwortlich, wie er mit
seinem Patienten in punkto IGeL-Leistungen umgeht. Ich denke, auf Dauer werden
es die Patienten den Arzt spüren lassen, wenn er damit unverantwortlich umgeht.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Als nächster Redner Herr Professor Bertram aus Nordrhein. Bitte schön.
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