Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Liebe Delegierte!
Ich möchte aus den Aussagen von Frau Professor Braun eine Aussage
herauskristallisieren, die für mich ein kleines bisschen die Dimension eines
kategorischen Imperativs hat. Wenn ich als Kinderarzt einem Kind therapeutisch
oder diagnostisch etwas empfehle, dann tue ich das grundsätzlich so, als
handelte es sich um mein eigenes Kind. Ich verordne nur diejenigen Maßnahmen,
die ich meinem eigenen Kind zukommen lasse, nicht mehr, selbst wenn es möglich
wäre, über die GKV oder die PKV mehr abzurechnen. Lown hat einmal von den
profitinduzierten Indikationen gesprochen. Davon müssen wir weg. Wir wissen,
dass es dieses Phänomen durchaus gibt.
Vorhin wurde ein Beispiel aus der Urologie angeführt. Wenn das
von der GKV nicht abgedeckt wird, kann man den Patienten darauf hinweisen und
eine entsprechende Empfehlung geben. Diese Maßnahmen, die es in der Augenheilkunde
offenkundig vielfältig gibt, sind eine Zwischenstation. Wir als Ärzte müssen
uns darum kümmern, dass solche Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, nach
Möglichkeit bald von der GKV übernommen werden, damit wir eine Versorgung
anbieten können, die allen Patienten solidarisch zugute kommen kann.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Peters. - Jetzt Herr Kollege Veelken aus Berlin. Bitte schön.
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