Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir können in die
Abstimmung eintreten, die nicht unkompliziert ist. Wir gehen am besten kapitelweise
vor. Wenn es sich um eine Änderung handelt, werden wir sagen, in welchem
Änderungsantrag sie niedergelegt ist und welches der Inhalt ist, wie der
geänderte Text aussehen würde. Wenn wir die einzelnen Änderungsanträge
hintereinander abstimmen, wird es dadurch ein Problem geben, dass manche
Änderungsanträge identisch sind und übereinander passen, andere wiederum nicht.
Wir werden uns also langsam, aber sicher durch dieses Papier robben. Wir werden
das schon schaffen.
Das erste Kapitel trägt den Titel "Hintergrund". Dazu gibt es
den Änderungsantrag VII-1 f. Es geht in diesem Antrag zunächst um den
ersten Absatz des Antrags VII-1. Zum ersten Satz dieses Absatzes möchte ich
sagen, dass es diesen Leistungskatalog bisher nicht gab. Dieser
Leistungskatalog ist im Entstehen. Es ist die ausdrückliche Aufgabe des
Gemeinsamen Bundesausschusses, sukzessive einen Leistungskatalog zu entwickeln.
Insofern wird es ihn geben. Der Begriff "Leistungskatalog in der GKV" ist
mittlerweile Allgemeingut. Früher haben wir gesagt "Erstattungspflicht" oder
"Erstattungsrecht" oder "Leistungsumfang". Ich glaube, der Ausdruck ist nicht
falsch. Der Wunsch der Antragsteller des Antrags 1 f geht dahin, den gesamten
ersten Absatz des Antrags 1 zu streichen. Wer möchte diesem Antrag
zustimmen? - Einige. Wer möchte dem Antrag nicht zustimmen und damit den ersten
Absatz bestehen lassen? - Das ist die deutliche Mehrheit. Der erste Absatz
bleibt also bestehen.
Ferner soll der erste Satz des zweiten Absatzes, der jetzt
lautet
Patientinnen und Patienten äußern jedoch den Wunsch nach
der bestmöglichen Versorgung, auch so weit diese über den Leistungsumfang der
GKV hinausgeht
geändert werden in:
Patientinnen und Patienten erwarten die bestmögliche
Versorgung, auch so weit diese über den Leistungsumfang der GKV hinausgeht.
Das bedeutet, dass dabei keine besondere Aktivität entfaltet
wird, sondern dass von vornherein unterstellt wird, dass die Patientinnen und
Patienten so etwas verlangen, nach dem Motto, wenn sie wüssten, um was es geht,
würden sie es auch verlangen. Wer möchte der vorgeschlagenen Änderung
zustimmen? - Wer möchte den bestehenden Text unverändert lassen? - Das ist die
Mehrheit. Dann bleibt der Text unverändert.
Ferner wird im Antrag 1 f gefordert, die Reihenfolge der
Nummerierungen am Ende der ersten Seite umzudrehen, sodass die bisherige Nr. 3
zur neuen Nr. 1 wird und die bisherige Nr. 1 zu Nr. 3. Die Begründung
wurde vorhin mündlich gegeben. Wer möchte dem Antrag zustimmen, die Reihenfolge
so zu ändern? - Einige. Wer stimmt dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Damit
bleibt die Reihenfolge der Nummerierung unverändert.
Der Antrag VII-1 e wünscht, dass Nr. 2 auf Seite 1 des
Antrags 1 lautet:
2. ärztlich empfehlenswerte Leistungen außerhalb des
GKV-Systems, auch solche, die noch nicht von der GKV anerkannt sind
Wer ist dafür, dass wir den Text entsprechend ergänzen? - Wer
möchte dem nicht zustimmen? - Das ist die Mehrheit. Dann bleibt der Text
unverändert.
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