TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

3. Tag: Donnerstag, 25. Mai 2006 Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen nun zum Antrag VII-50 neu von Herrn Professor Leupold:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekammern auf, zu prüfen, ob gegen Ärzte, die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen nach § 20 (3) IfSG aussprechen, berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden können, da sie mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen.

Das ist ein Auftrag an die Berufsordnungsgremien. So muss man das wohl verstehen. Gibt es dazu eine Wortmeldung?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Wortmeldung zum Inhalt, dafür oder dagegen? - Herr Henke möchte sich inhaltlich dazu äußern. Bitte schön.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Meine Damen und Herren! Das ist doch jetzt die notwendige Logik aus dem Beschluss, den Sie gerade gefasst haben.

(Beifall)

Sie haben uns gerade belehrt, dass unsere bisherige Haltung, nämlich zu sagen, auch eine Impfung erfordert das informierte Einverständnis, nicht gilt. Sie haben erklärt: Wir, die deutsche Ärzteschaft, sind der Meinung - das werden wir ab sofort so vertreten -, dass es diese Freiheit der Bürger, darüber zu entscheiden, nicht geben darf. Sie wollen, dass der Staat anordnet, dass Pflichtimpfungen durchzuführen sind. Ungeachtet der Frage wie das zu finanzieren und zu organisieren ist, ist das eine eindeutige Botschaft.

Dann können Sie an dieser Stelle doch nicht kommen und sagen: Wir halten es für gerechtfertigt, dass der Staat, der über weniger Sachkunde verfügt als wir, einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Bürger hinsichtlich der Selbstbestimmung beschließt, um anschließend zu erklären: Den Ärzten lassen wir aber die Freiheit, wie sie dazu votieren. Auf der Beratungsebene hinsichtlich der Patienten lassen wir ihnen die Freiheit, aber den Staat wollen wir verpflichten. Das wäre total widersprüchlich.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Das ist also ein Antrag gegen die Vorstandsüberweisung. - Möchte jemand für die Vorstandsüberweisung sprechen? - Bitte schön, Herr Nick.

Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: Ich widerspreche Ihnen ungern, aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es schon ein gradueller Unterschied ist, ob ich die Ärzte zu einer bestimmten Therapie verpflichte und sie, wenn sie das nicht einhalten, berufsrechtlich verfolge, oder ob ich als Gesetzgeber klare Prämissen vorgebe und erkläre: Es besteht für Masern eine Impfpflicht und jeder Arzt, der dies nicht tut, wird strafrechtlich verfolgt. Das ist doch ein weites Feld. Ich denke, man muss die Sache ein bisschen differenzierter betrachten.

Da das so kompliziert ist, würde ich dem Antrag, wie er gestellt ist, nicht entsprechen wollen, sondern diese schwierige Materie in der Tat lieber an den Vorstand überweisen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Ich frage also: Wer möchte den Antrag 50 neu an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Ich frage also: Wer möchte dem Antrag 50 neu zustimmen? - Wer ist dagegen? - Weniger. Dann ist der Antrag angenommen.

© 2006, Bundesärztekammer.