Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen nun zum
Antrag VII-50 neu von Herrn Professor Leupold:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekammern auf, zu
prüfen, ob gegen Ärzte, die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene
Schutzimpfungen nach § 20 (3) IfSG aussprechen, berufsrechtliche Schritte
eingeleitet werden können, da sie mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der
ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen.
Das ist ein Auftrag an die Berufsordnungsgremien. So muss man
das wohl verstehen. Gibt es dazu eine Wortmeldung?
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine
Wortmeldung zum Inhalt, dafür oder dagegen? - Herr Henke möchte sich inhaltlich
dazu äußern. Bitte schön.
Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Meine
Damen und Herren! Das ist doch jetzt die notwendige Logik aus dem Beschluss,
den Sie gerade gefasst haben.
(Beifall)
Sie haben uns gerade belehrt, dass unsere bisherige Haltung,
nämlich zu sagen, auch eine Impfung erfordert das informierte Einverständnis,
nicht gilt. Sie haben erklärt: Wir, die deutsche Ärzteschaft, sind der Meinung
- das werden wir ab sofort so vertreten -, dass es diese Freiheit der Bürger,
darüber zu entscheiden, nicht geben darf. Sie wollen, dass der Staat anordnet,
dass Pflichtimpfungen durchzuführen sind. Ungeachtet der Frage wie das zu
finanzieren und zu organisieren ist, ist das eine eindeutige Botschaft.
Dann können Sie an dieser Stelle doch nicht kommen und sagen:
Wir halten es für gerechtfertigt, dass der Staat, der über weniger Sachkunde
verfügt als wir, einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Bürger
hinsichtlich der Selbstbestimmung beschließt, um anschließend zu erklären: Den
Ärzten lassen wir aber die Freiheit, wie sie dazu votieren. Auf der
Beratungsebene hinsichtlich der Patienten lassen wir ihnen die Freiheit, aber
den Staat wollen wir verpflichten. Das wäre total widersprüchlich.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. Das ist also ein Antrag gegen die Vorstandsüberweisung. - Möchte jemand
für die Vorstandsüberweisung sprechen? - Bitte schön, Herr Nick.
Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: Ich widerspreche Ihnen
ungern, aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es schon ein gradueller
Unterschied ist, ob ich die Ärzte zu einer bestimmten Therapie verpflichte und
sie, wenn sie das nicht einhalten, berufsrechtlich verfolge, oder ob ich als
Gesetzgeber klare Prämissen vorgebe und erkläre: Es besteht für Masern eine
Impfpflicht und jeder Arzt, der dies nicht tut, wird strafrechtlich verfolgt.
Das ist doch ein weites Feld. Ich denke, man muss die Sache ein bisschen
differenzierter betrachten.
Da das so kompliziert ist, würde ich dem Antrag, wie er
gestellt ist, nicht entsprechen wollen, sondern diese schwierige Materie in der
Tat lieber an den Vorstand überweisen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Ich frage also: Wer möchte den Antrag 50 neu an den Vorstand
überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Ich frage also: Wer
möchte dem Antrag 50 neu zustimmen? - Wer ist dagegen? - Weniger. Dann ist der
Antrag angenommen.
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