TOP VII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 26. Mai 2006 Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann kommen wir zum Antrag VII-54 von Herrn Dr. König aus Hessen. Gibt es Arbeitsverträge zum Zweck der Weiterbildung? - Ja, gibt es. Herr Thierse möchte sich dazu äußern. Es ist besser, er tut es, als wenn ich das mache. Bitte schön.

Dr. Thierse, Berlin: Es gibt ein Gesetz zur Begrenzung von Verträgen aufgrund der Weiterbildung. Man könnte diesen Ausdruck durchgehen lassen, obwohl Arbeitsverträge speziell zum Zweck der Weiterbildung in der Regel nicht geschlossen werden. Wir sollten auch verschärft darauf achten, dass so etwas nicht geschieht. Sonst haben wir nachher den AiW, den Arzt in Weiterbildung.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Richtig!

Dr. Thierse, Berlin: Der Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, ist ein anderer. Wenn wir den Antrag in dieser Form beschließen, bedeutet das, dass wir in Zukunft nur noch an einigen Universitätskliniken und an einigen Großkliniken eine Weiterbildung haben. Das sind dann Verhältnisse, wie sie teilweise in Frankreich herrschen.

Ich bin ein Fan von Verbundbefugnissen. Mit einer Verbundbefugnis ist das Ziel zu erreichen. Aber dann müssen wir diesen Antrag modifizieren, und zwar an zwei Stellen. Im ersten Satz muss das Wort "dürfen" durch das Wort "sollten" ersetzt werden. Der zweite Satz muss gestrichen werden. Anderenfalls werden sämtliche kleineren Krankenhäuser aus der Weiterbildung ausgeklinkt. Das geht aber nicht.

(Beifall)

Das widerspricht auch dem Sinn, dass wir den Weiterzubildenden nicht nur eine Spitzenmedizin vermitteln wollen, sondern dass wir ihnen auch zeigen wollen, was sich in der Patientenversorgung an der Basis abspielt.

Der Änderungsantrag lautet also: Das Wort "dürfen" durch "sollten" ersetzen und den zweiten Satz streichen.

Danke schön.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Thierse. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. - Das Wort hat jetzt Herr König als Antragsteller.

Dr. König, Hessen: Ich möchte als Antragsteller Folgendes sagen. Herr Thierse, ich bin mit der Änderung selbstverständlich einverstanden. Es geht mir hier darum, dass nach außen hin in kurzen und knappen Worten vermittelt wird, dass es so nicht weitergeht, dass unser medizinischer Nachwuchs Verträge mit einer Dauer von zwei Monaten bis zwei Jahren erhält, aber nur ganz selten für fünf Jahre. Meine Tochter bekommt in Bochum an der Kinderklinik einen Vertrag nur für zwei Jahre. Als Mann bekäme sie einen solchen Vertrag für fünf Jahre. Das darf es doch nicht geben. Wir müssen ein Signal setzen, dass die Weiterbildung garantiert sein muss, und zwar an der Klinik. Es darf nicht sein, dass man fürchten muss, keine weitere Stelle zu bekommen. Wir sollten hier als Ärztetag ein klares Signal senden. Die Formulierung überlasse ich Ihnen gern. Es sollte nur einmal ausgesprochen werden.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Jetzt eine Gegenrede zur Vorstandsüberweisung. Bitte, Herr Lindhorst.

Dr. Lindhorst, Hessen: Der Antrag von Klaus König ist wirklich sinnhaft. Ich kann in Teilen nachvollziehen, wie Herr Thierse es sehen möchte. Aber das ist ja nicht die Realität, um die es hier geht. Hier geht es schlichtweg darum, dass im Rahmen einer Verbundweiterbildung - das ist etwas, was wir mit der neuen Weiterbildungsordnung fördern wollten - sich Kollegen als Weiterbildungsermächtigte zusammensetzen und das Curriculum verfassen müssen, wie sie ihre Leute durch die Weiterbildung bringen. Das schränkt niemanden ein. Die kleinen Häuser können sich einigen. Der niedergelassene Facharzt - egal ob Allgemeinmediziner oder einem Fach im Besonderen zugehörig - müsste sich mit seinen Kollegen adäquat zusammensetzen.

Das ist, wie wir wissen, im Alltag etwas schwierig. Die Verbundweiterbildung läuft in Deutschland schlecht an. In anderen Ländern funktioniert es. Sie ist realisierbar. Sie ist auch im deutschen System realisierbar. Deshalb sollten wir das jetzt auch umsetzen, wie wir es in der Vergangenheit ja auch festgelegt haben.

Danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Ich verstehe Sie so, dass Sie den Änderungsantrag von Herrn Thierse nicht befürworten, sondern den Antrag so lassen wollen, wie er ist. Ist das richtig?

(Dr. Lindhorst, Hessen: Genau!)

- Gut.

Jetzt haben wir zunächst einmal über den Antrag auf Vorstandsüberweisung abzustimmen. Ich frage: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Das sind ganz viele. Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Er ist damit in das Beratungs­konvolut eingegangen, das uns schon bei der nächsten Sitzung beschäftigen wird. Das ist in gut zwei Wochen der Fall.

© 2006, Bundesärztekammer.