Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann kommen wir
zum Antrag VII-54 von Herrn Dr. König aus Hessen. Gibt es
Arbeitsverträge zum Zweck der Weiterbildung? - Ja, gibt es. Herr Thierse möchte
sich dazu äußern. Es ist besser, er tut es, als wenn ich das mache. Bitte
schön.
Dr. Thierse, Berlin: Es gibt ein Gesetz zur
Begrenzung von Verträgen aufgrund der Weiterbildung. Man könnte diesen Ausdruck
durchgehen lassen, obwohl Arbeitsverträge speziell zum Zweck der Weiterbildung
in der Regel nicht geschlossen werden. Wir sollten auch verschärft darauf
achten, dass so etwas nicht geschieht. Sonst haben wir nachher den AiW, den
Arzt in Weiterbildung.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Richtig!
Dr. Thierse, Berlin: Der Grund, warum ich mich zu
Wort gemeldet habe, ist ein anderer. Wenn wir den Antrag in dieser Form
beschließen, bedeutet das, dass wir in Zukunft nur noch an einigen
Universitätskliniken und an einigen Großkliniken eine Weiterbildung haben. Das
sind dann Verhältnisse, wie sie teilweise in Frankreich herrschen.
Ich bin ein Fan von Verbundbefugnissen. Mit einer
Verbundbefugnis ist das Ziel zu erreichen. Aber dann müssen wir diesen Antrag
modifizieren, und zwar an zwei Stellen. Im ersten Satz muss das Wort "dürfen"
durch das Wort "sollten" ersetzt werden. Der zweite Satz muss gestrichen
werden. Anderenfalls werden sämtliche kleineren Krankenhäuser aus der
Weiterbildung ausgeklinkt. Das geht aber nicht.
(Beifall)
Das widerspricht auch dem Sinn, dass wir den Weiterzubildenden
nicht nur eine Spitzenmedizin vermitteln wollen, sondern dass wir ihnen auch
zeigen wollen, was sich in der Patientenversorgung an der Basis abspielt.
Der Änderungsantrag lautet also: Das Wort "dürfen" durch
"sollten" ersetzen und den zweiten Satz streichen.
Danke schön.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Thierse. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. - Das Wort hat jetzt Herr
König als Antragsteller.
Dr. König, Hessen: Ich möchte als Antragsteller
Folgendes sagen. Herr Thierse, ich bin mit der Änderung selbstverständlich
einverstanden. Es geht mir hier darum, dass nach außen hin in kurzen und
knappen Worten vermittelt wird, dass es so nicht weitergeht, dass unser
medizinischer Nachwuchs Verträge mit einer Dauer von zwei Monaten bis zwei
Jahren erhält, aber nur ganz selten für fünf Jahre. Meine Tochter bekommt in
Bochum an der Kinderklinik einen Vertrag nur für zwei Jahre. Als Mann bekäme
sie einen solchen Vertrag für fünf Jahre. Das darf es doch nicht geben. Wir
müssen ein Signal setzen, dass die Weiterbildung garantiert sein muss, und zwar
an der Klinik. Es darf nicht sein, dass man fürchten muss, keine weitere Stelle
zu bekommen. Wir sollten hier als Ärztetag ein klares Signal senden. Die
Formulierung überlasse ich Ihnen gern. Es sollte nur einmal ausgesprochen
werden.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Jetzt eine Gegenrede zur Vorstandsüberweisung. Bitte, Herr Lindhorst.
Dr. Lindhorst, Hessen: Der Antrag von Klaus König
ist wirklich sinnhaft. Ich kann in Teilen nachvollziehen, wie Herr Thierse es
sehen möchte. Aber das ist ja nicht die Realität, um die es hier geht. Hier
geht es schlichtweg darum, dass im Rahmen einer Verbundweiterbildung - das ist
etwas, was wir mit der neuen Weiterbildungsordnung fördern wollten - sich
Kollegen als Weiterbildungsermächtigte zusammensetzen und das Curriculum
verfassen müssen, wie sie ihre Leute durch die Weiterbildung bringen. Das
schränkt niemanden ein. Die kleinen Häuser können sich einigen. Der
niedergelassene Facharzt - egal ob Allgemeinmediziner oder einem Fach im
Besonderen zugehörig - müsste sich mit seinen Kollegen adäquat zusammensetzen.
Das ist, wie wir wissen, im Alltag etwas schwierig. Die
Verbundweiterbildung läuft in Deutschland schlecht an. In anderen Ländern
funktioniert es. Sie ist realisierbar. Sie ist auch im deutschen System
realisierbar. Deshalb sollten wir das jetzt auch umsetzen, wie wir es in der
Vergangenheit ja auch festgelegt haben.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Ich verstehe Sie so, dass Sie den Änderungsantrag von Herrn Thierse nicht
befürworten, sondern den Antrag so lassen wollen, wie er ist. Ist das richtig?
(Dr. Lindhorst, Hessen: Genau!)
- Gut.
Jetzt haben wir zunächst einmal über den Antrag auf
Vorstandsüberweisung abzustimmen. Ich frage: Wer möchte den Antrag an den
Vorstand überweisen? - Das sind ganz viele. Wer möchte das nicht? - Wer
enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Er ist
damit in das Beratungskonvolut eingegangen, das uns schon bei der nächsten
Sitzung beschäftigen wird. Das ist in gut zwei Wochen der Fall.
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