Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag VII-65, ebenfalls von Herrn Deutschmann und Frau Dr. Correns:
Der 109. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der
Bundesärztekammer auf, auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, die eine gezielte
postmortale Organspende an Familienmitglieder möglich macht.
Auch da erläutert Herr Crusius. Bitte schön.
Vizepräsident Dr. Crusius: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das sind die Lücken, die das Gesetz lässt. Das sind
Einzelfälle. Das sind drei bis fünf Fälle im Jahr. Deswegen ist der Antrag
vernünftig. Aber die Frage ist, ob wir in Deutschland alles mit einer
gesetzlichen Regelung überziehen wollen, auch Einzelfälle, die ansonsten die
Kommission, besetzt von Krankenkassen, Bundesärztekammer, Fachgesellschaft, Deutscher
Krankenhausgesellschaft und Juristen, erledigen kann.
Der Antrag ist unschädlich, weil wir das im Rahmen der
Gesetzesnovelle sowieso tun.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Gibt es eine juristische Definition dessen, was Familienmitglieder sind? -
Gibt es. Okay, dann ist das klar.
Wer möchte den Antrag befürworten?
(Dreyer, Nordrhein: Gegenrede!)
- Bitte, Herr Dreyer.
Dreyer, Nordrhein: Ich halte das für eine
schwierige Sache. Wenn man einmal in einem solchen Transplantationszentrum
gearbeitet hat, weiß man, wie viel bei Organspenden sowieso schon passiert. Und
jetzt soll es noch einen Passus geben, dass es eine gezielte Spende für
Familienangehörige geben soll. Teilweise passieren schlimme Sachen, was
Lebendspenden angeht. Deswegen finde ich, dass man diesen Antrag ablehnen
sollte. Wenn man das nicht tut, sollte die Vorstandsüberweisung das Minimum
sein, weil das ein ganz heißes Thema ist.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
- Es ist der Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt. Ich frage: Wer möchte
den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die
Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
|