Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Themenkomplex Sterbebegleitung. Wir kommen zu dem dazu vorliegenden Antrag VII-70.
Man hat mir aufgeschrieben, ich möge Korrekturen durchgeben. Das ist ein langer
Text. Ich hoffe, Sie haben ihn vorliegen, denn es wird ein bisschen viel, ihn
ganz vorzulesen. In der sechsten Zeile der vierte Satz soll lauten:
Wir Ärztinnen und Ärzte lehnen es kategorisch ab, uns zum
Handlanger und Vollstrecker jedweder Forderung nach aktiver Sterbehilfe machen
zu lassen.
Gibt es dazu Diskussionsbeiträge? Möchte sich jemand dazu
äußern? - Das ist nicht der Fall. Der Antrag spricht ja auch für sich. Wer
stimmt dem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist
einstimmig in der geänderten Fassung angenommen. Das erleichtert mir
meine Position am 20. September auf dem Deutschen Juristentag, wo ich in
Stuttgart eine Podiumsdiskussion mit Juristen überstehen muss, die denken, dass
das für uns zur Berufspflicht gemacht werden soll. Ich denke, das wird mit
dieser Rückendeckung gelingen. Vielen Dank.
(Beifall)
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