Dr. Holzborn, Nordrhein: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Herr Professor Fuchs hat hinsichtlich der Nullerhöhung von
einer Premiere gesprochen. Das muss sicherlich lobend registriert werden. Das
ist gewiss das Ergebnis von früheren Haushalten, die aufgrund des Umzugs höher
angesetzt waren, sodass man jetzt etwas zurückfallen konnte. Dass man die
Chance ergriffen hat, es jetzt bei dem Haushaltsansatz zu belassen, ist
ausgesprochen positiv. Deshalb ist die Abstimmung ja auch stressfrei verlaufen;
alle haben zugestimmt. Das ist in den vergangenen Jahren nicht immer der Fall
gewesen. An dieser Stelle kann man also Dank sagen, was ich hiermit auch tue.
Ich darf trotzdem auf Folgendes hinweisen. Ich vermisse
folgende Bemerkung, die diesen See der Freudentränen etwas trüben könnte. Wir
haben eine Mehrwertsteuererhöhung zu erwarten. Wenn diese greift, wird man
nicht alles als Vorsteuer abwälzen können. Meine Frage lautet: Inwieweit ist
das berücksichtigt? Inwieweit kann das den Haushaltsvoranschlag in
Schwierigkeiten bringen?
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine zweite Bemerkung, die
ich schon ein paar Mal gemacht habe. Ich wünsche dem Marburger Bund bei seinem
Tarifvertragsabschluss wirklich alles Gute, dass er einen Abschluss erreicht,
der Ost und West gleichermaßen berücksichtigt. Ich meine, das sollte auch bei
einer Neuordnung der Honorare für die kassenärztlichen Leistungen geschehen.
Dann wäre es Ihre Aufgabe, daran zu denken, dass der 10-prozentige Abschlag für
die Ostkammern aufgehoben werden kann, damit wir auch diesbezüglich zu einer
einheitlichen Verfahrensweise kommen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr
Holzborn. - Direkt dazu Herr Professor Fuchs.
|