Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Wir kommen zum Antrag I-4
von demselben Antragsteller, zumindest an erster Stelle der Namensnennung. Er
wurde in der Wortmeldung bereits behandelt, insbesondere wegen der
Spiegelstriche.
(Bodendieck, Sachsen: Nichtbefassung!)
- Herr Bodendieck beantragt Nichtbefassung. Das ist der
weitestgehende Antrag. Der danach am weitestgehende Antrag wäre die Ablehnung,
der am wenigsten weitgehende Antrag wäre die Vorstandsüberweisung. Das
Positivste wäre die Annahme des Antrags.
Wer möchte sich mit dem Antrag im Sinne einer Abstimmung nicht
befassen? - Wer möchte sich damit befassen? - Das zählen wir aus. Ich frage
also noch einmal: Wer möchte sich mit dem Antrag I-4 nicht befassen? - Wer
möchte sich mit diesem Antrag befassen? - Wer möchte sich enthalten? - Einige.
Während des Auszählprozesses hat sich die Meinungsbildung deutlicher geklärt:
92 möchten sich nicht damit befassen, 57 möchten sich damit befassen. Es ist
also die abstimmungsmäßige Nichtbefassung beschlossen.
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