Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Frau
Collega Birnbaum. - Es liegt jetzt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr.
Jens Thiel aus Baden-Württemberg auf Begrenzung der Redezeit vor. Er hat nicht
geschrieben, wie viel Minuten er beantragt.
(Zuruf: Drei Minuten!)
Theo Windhorst möchte dagegensprechen. Bitte schön.
Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern fast eine Stunde früher
Schluss gemacht. Wir haben uns diese Zeit geschenkt. Lassen Sie uns heute die
Zeit nehmen, ausreichend über das Gewebegesetz, die Kommerzialisierung und die
Organspende zu sprechen. Jeder müsste wenigstens fünf Minuten Zeit haben, dazu
seine Gedanken zu äußern. Es geht hier um wichtige Aspekte.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Danke schön. - Es
liegt der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten vor. Wer gegen
drei Minuten ist und damit den Vorschlag von Theo Windhorst befürwortet, der
möge jetzt seine Hand heben. Wer ist gegen drei Minuten? - Wer ist für drei
Minuten? - Das Erste war die Mehrheit.
(Zurufe)
- Möchten Sie zählen lassen? Ich meine, von hier oben aus
sieht man das relativ eindeutig.
Ich frage jetzt: Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf
fünf Minuten? - Wer ist gegen fünf Minuten? - Das Erste war die Mehrheit. Damit
ist die Begrenzung der Redezeit auf fünf Minuten beschlossen.
Ich erteile jetzt Herrn Dr. Wolfgang Schaaf von der Bayerischen
Landesärztekammer das Wort. Bitte schön, Herr Schaaf.
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