Dr. Wenker, Vorstand der Bundesärztekammer: Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Jahre
Transplantationsgesetz bedeuten zunächst und vorrangig zehn Jahre
Rechtssicherheit für den Bereich der Transplantationsmedizin. Zehn Jahre
Transplantationsgesetz bedeuten aber auch weiterhin eine erhebliche
Organmangelsituation in Deutschland mit täglichen Todesfällen auf der Warteliste.
Ein Weg aus der Organknappheit sind länderspezifische
Regelungen, also ein Transplantationsausführungsgesetz. Zu diskutieren ist, ob
die verpflichtende Einführung von Transplantationsbeauftragten in allen
Krankenhäusern eine Lösung darstellt. Wir haben uns in Niedersachsen ganz
ausdrücklich zunächst gegen diese gesetzliche Verpflichtung ausgesprochen.
Warum? Es besteht nach unserer Einschätzung die ganz große Gefahr, dass ein
Papiertiger geschaffen wird. Es handelt sich ja zunächst nur um eine Strukturvorgabe.
Nach meiner Einschätzung müssen drei Bedingungen erfüllt sein,
um die Strukturvorgabe wirksam werden zu lassen. Erstens. Der
Transplantationsbeauftragte muss eng an die Krankenhausleitung angebunden
werden und muss unabhängig agieren können. Zweitens. Der
Transplantationsbeauftragte muss entsprechende zeitliche Ressourcen zur
Wahrnehmung dieses Amtes erhalten. Drittens. Der Transplantationsbeauftragte
nimmt eine sehr verantwortliche Position ein, die entsprechend finanziell
honoriert werden sollte.
Unter dem Eindruck zahlloser Überstunden unserer ärztlichen
Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, unter dem Eindruck einer extrem
schleppenden Umsetzung des ärztlichen Tarifvertrags haben wir die große
Befürchtung, dass nur das Gewissen beruhigt werden soll: Wir haben jetzt einen
Transplantationsbeauftragten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte hier nicht falsch
verstanden werden: Es ist eine ganz ausdrückliche und wichtige ärztliche
Aufgabe, die Situation des Organmangels ernst zu nehmen und sich für
Verbesserungen zu engagieren. Aber es ist Aufgabe der Arbeitgeber und der
Politik, für diese verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit die notwendigen
Ressourcen konsequent zur Verfügung zu stellen. Die Organspende ist eine
gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe.
Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Frau Dr.
Wenker. - Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Dr. Ursula Stüwe als
Präsidentin der Ärztekammer Hessen.
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