TOP II: Ethische Aspekte der Organ- und Gewebetransplantation

Mittwoch, 16. Mai 2007, Vormittagssitzung

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben gehört: Es ist die ethische Pflicht eines jeden Bürgers, sich zur Organspende zu positionieren. Es ist natürlich aber auch Verantwortung und Pflicht einer jeden Ärztin und eines jeden Arztes - nicht nur der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken -, sich um ein möglichst großes Organaufkommen zu bemühen. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Bemühungen der niedergelassenen Ärztin und des niedergelassenen Arztes betonen. Natürlich wird auch in diesem Sektor sehr viel dafür getan, dass das Organspendeaufkommen erhöht wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang dafür nochmals eine Lanze brechen.

Im Zuge der Diskussion über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind sehr viele Patientinnen und Patienten in die Praxis des sie betreuenden Arztes gekommen und haben über diese Problematik diskutiert. Ich nutze diese Gelegenheit immer, gleichzeitig über die Organspende zu reden. Man muss den Patientinnen und Patienten, die über ein würdiges Sterben nachdenken, klarmachen, dass die Organspende durchaus mit einem würdigen Sterbeprozess vereinbar ist. Sie sollten neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht auch den Antrag auf Ausstellung eines Organspendeausweises unterschreiben, wenn sie dies denn so wollen. Diese Aufklärung muss flächendeckend in den Praxen erfolgen, bevor die Kolleginnen und Kollegen in der Klinik gefordert sind. Leider ist es so, dass viele Patientenverfügungen dazu keinen Passus enthalten. Insofern unterstütze ich den Antrag II-4, der einen Vorschlag dazu macht, wie man dies aufnehmen kann. Ich habe das für mich in der Praxis individuell formuliert, wie die Patientin/der Patient zur Organspende steht, damit es in der Patientenverfügung dokumentiert ist.

Wir haben einen entsprechenden Ordner in der Praxis. Es ist alles zusammengefasst dokumentiert, sodass ich die Kolleginnen und Kollegen, die am Ende diese Entscheidung treffen müssen, bitte, die betreuenden Ärztinnen und Ärzte anzurufen und zu fragen, ob der Betreffende in der Praxis etwas hinterlegt hat, ob es entsprechende Unterlagen gibt.

Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, gemeinsam das Problem des Organaufkommens anzupacken und dafür zu werben.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Frau Dr. Goesmann. - Jetzt der Präsident der Landesärztekammer Westfalen-Lippe, Herr Dr. Theodor Windhorst.

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