TOP II: Ethische Aspekte der Organ- und Gewebetransplantation

Mittwoch, 16. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Emminger, Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag
II-5, der von den Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer gestellt worden ist. Zuvor möchte ich beiden Referenten auch von meiner Seite aus herzlichen Dank für ihre Darstellung sagen.

Ich möchte auf einen Punkt in dem Referat von Herrn Lilie besonders eingehen, nämlich das Verhältnis von postmortaler Spende und Lebendspende sowie die Schwierigkeiten der Lebendspende. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir seit langer Zeit in eng begrenzten Bereichen für die Lebendspende werben. Denken Sie bitte daran, dass wiederholt beispielsweise zu einer Knochenmarkspende aufgerufen wird, die ja im weitesten Sinne auch eine Organspende ist.

Die Diskussion über die Lebendspende wird in den nächsten Jahren stärker werden. Um unsere Mitmenschen zu motivieren, sich mit der Lebendspende auseinanderzusetzen, muss eine gewisse Fürsorge sichergestellt werden.

Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass die Krankenkassen hinsichtlich der Nachuntersuchungen, der Rehabilitationsmaßnahmen, der Integrationsmaßnahmen und für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Invalidisierung ihrer Pflicht nachkommen. Es kann nicht sein, dass es in das Belieben der Krankenkassen gestellt wird, ob einem Patienten, der sich zu einer Organspende entschlossen hat, der volle Versicherungsschutz gewährt wird oder nicht. Wir halten es für notwendig, dass bei der intensiven Diskussion über dieses Thema auch diese Aspekte beachtet und in den Katalog der Krankenversicherung mit aufgenommen werden. In diesem Sinne bitten wir um Ihre Unterstützung für unseren Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Crusius: Vielen Dank, Kollege Emminger.
Jetzt Herr Kollege Hermann Deutschmann von der Ärztekammer Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2007