Vizepräsident Dr. Crusius: Meine Damen und Herren,
damit kommen wir zur Abstimmung über die Anträge. Ich rufe zunächst den Antrag
II-1 des Vorstands der Bundesärztekammer auf. Er umfasst vier Seiten. Ich
denke, Sie hatten alle die Gelegenheit, diesen Antrag zu lesen. Deshalb würde
ich jetzt auf ein Verlesen verzichten. Sind Sie damit einverstanden? - Gut.
(Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer:
Abschnittsweise abstimmen!)
Vizepräsident Dr. Crusius: - Es gibt den
Geschäftsordnungsantrag auf abschnittsweise Abstimmung. Wer ist für diesen
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Windhorst? - Das sind wenige. Wer ist
dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Damit ist der Antrag von Dr. Windhorst
abgelehnt.
Vizepräsident Dr. Crusius: Wir kommen zum gesamten
Antrag II-1 zurück. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist die große Mehrheit.
Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist
der Antrag einstimmig bei einzelnen Enthaltungen angenommen.
Jetzt rufe ich den Antrag II-2 von Frau Dr. Birnbaum
aus Berlin auf. Da ist Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine Gegenrede?
- Formal. Dann stimmen wir über die Vorstandsüberweisung ab. Wer ist für
Vorstandsüberweisung? - Das sind sehr viele. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer
enthält sich? - Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei Enthaltung und
Gegenstimmen an den Vorstand überwiesen.
Wir kommen jetzt zum Antrag II-3. Der Antrag lautet:
Der Deutsche Ärztetag lehnt jede Form der Kommerzialisierung
von Transplantationen ab. Unter Berücksichtigung dieses Leitsatzes muss es -
auch mit Hilfe des Gesetzgebers - erreicht werden, dass die Anzahl von Spenderorganen
zunimmt. Transplantationen dürfen dabei nur abhängig von medizinischen
Kriterien erfolgen. Beispielsweise darf die Vermögenssituation des Empfängers
kein Kriterium sein.
Wer ist für diesen Antrag? - Das ist die große Mehrheit. Wer
enthält sich? - Wer ist gegen diesen Antrag? - Der Antrag ist bei einer
Gegenstimme und etlichen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Jetzt komme ich zum Antrag II-4 von Herrn Deutschmann
und Frau Dr. Correns aus Niedersachsen:
Zur Förderung der postmortalen Organspende fordert der
110. Deutsche Ärztetag 2007 diejenigen Institutionen und Personen, die beratend
Empfehlungen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geben, auf, auch die
Organspende als eine mögliche Verfügung zu benennen. Die Organspende nach
Feststellung des Hirntodes muss nicht im Widerspruch zu einer
Patientenverfügung stehen. Auch die Empfehlungen zu Patientenverfügungen der
Landesärztekammern sollten in dieser Weise gestaltet werden.
(Zuruf)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer ist gegen
Vorstandsüberweisung? - Wer ist für Vorstandsüberweisung? - Das Erste war die
Mehrheit. Sie wollen also selbst darüber abstimmen, meine Damen und Herren. Wer
ist für den Antrag II-4? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? -
Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Mehrere Enthaltungen. Dann ist der
Antrag mit großer Mehrheit so angenommen.
Wir kommen zum Antrag II-5 von Herrn Dr. Emminger:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den Krankenkassen eine
rechtliche Absicherung der Lebendspender aufzuerlegen .
Sie haben ihn ganz gelesen, oder bestehen Sie auf dem Vorlesen
des gesamten Textes?
(Zuruf)
- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Gibt es eine
Gegenrede? - Formal. Wer ist für Vorstandsüberweisung? - Einzelne. Wer ist
gegen Vorstandsüberweisung? - Das ist die eindeutige Mehrheit. Wer enthält
sich? - Keiner. Dann wird jetzt darüber abgestimmt. Wer ist für den Antrag von
Herrn Dr. Emminger? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne.
Wer enthält sich? - Bei einzelnen Enthaltungen und einzelnen Gegenstimmen ist
der Antrag angenommen.
Jetzt kommen wir zum Antrag II-6. In diesem Text ist
ein Wort verändert worden. Ich lese den neuen Text vor:
Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, jeden Führerscheinbewerber
zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu bewegen.
Damit würde nicht nur der Anteil der Bevölkerung erhöht,
der einen Organspenderausweis besitzt, sondern es würde bei den jungen Auto-
und Motorradfahrern möglicherweise ein erhöhtes Bewusstsein für ihre
Verantwortung geschaffen.
(Zuruf)
- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Gibt es eine
Gegenrede? - Formal. Wer ist für Vorstandsüberweisung? - Wer ist gegen
Vorstandsüberweisung? - Das ist die große Mehrheit. Wer enthält sich? -
Einzelne Enthaltungen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer ist für den
Antrag von Frau Dr. Keller? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? -
Wir zählen. Bitte die Zähler an die Front. Das konnte man wirklich nicht entscheiden.
Sind die Zähler auf ihren Plätzen? - Dann frage ich noch
einmal: Wer ist für den Antrag von Frau Dr. Keller? - Wer ist gegen den Antrag
von Frau Dr. Keller? - Der Antrag von Frau Dr. Keller ist mit 150 : 70 Stimmen angenommen.
(Beifall)
Wir kommen jetzt zum Antrag II-7 (neu). Der Antrag
lautet:
Die Bundesärztekammer wird um Prüfung der Vor- und
Nachteile einer - gegebenenfalls modifizierten - Widerspruchslösung zur
Organspende gegenüber der geltenden erweiterten Zustimmungslösung gebeten.
Dieser Antrag liegt Ihnen noch nicht vor.
(Zuruf)
- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Gibt es eine
Gegenrede? Der Antrag soll ja sowieso an den Vorstand überwiesen werden. Wer
ist für Vorstandsüberweisung? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? -
Das ist die Minderheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist bei mehreren
Enthaltungen an den Vorstand überwiesen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag II-8
aus Mecklenburg-Vorpommern:
Der 110. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesländer auf,
zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes Ausführungsgesetze zu beschließen,
die klare Regelungen enthalten und die Rechtssicherheit verbessern. Dabei ist
insbesondere auf die Installation von Transplantationsbeauftragten abzuzielen.
Wer ist für den Antrag? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die
Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei zahlreichen Enthaltungen ist der Antrag angenommen.
Meine Damen und Herren, mir bleibt jetzt nur noch, den beiden
Hauptreferenten ganz herzlich für die, denke ich, allumfassende Darstellung des
Themas aus rechtlicher, ethischer und philosophischer Sicht zu danken. Ihnen,
meine Damen und Herren Delegierten, und den geladenen Gästen darf ich für die
konstruktive, inhaltsreiche und sachlich fundierte Diskussion danken.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe die
Sitzungsleitung wieder an unseren Präsidenten, Herrn Professor Hoppe.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich bedanke
mich bei Andreas Crusius für die kundige Sitzungsleitung.
Ich denke, wir sollten jetzt noch den nächsten
Tagesordnungspunkt aufrufen und das Referat von Herrn Henke hören.
Zuvor aber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Nr. 20
des "Deutschen Ärzteblatts" verteilt wird, die auf die gestrige
Eröffnungsveranstaltung und das, was in der Zeit davor stattgefunden hat,
eingeht. So schnell arbeitet das "Deutsche Ärzteblatt" unter der Leitung von
Herrn Stüwe. Das ist wirklich eine Sensation.
(Beifall)
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