Dr. von Zastrow, Niedersachsen: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir sind im Zusammenhang mit den
Anträgen einige Dinge aufgefallen, die ich kurz ansprechen möchte. Das Thema
Kindergesundheit ist sicher ein wichtiges und entscheidendes Thema, aber ich
halte es nicht für ein rein medizinisches Thema. Die Probleme, die im Antrag
III-1 des Vorstands angesprochen werden, so die Verwahrlosung und die Armut,
können sicherlich nicht durch die GKV gelöst werden.
Die Vorschläge, die in diesem Zusammenhang gemacht werden,
sind sicherlich richtig und notwendig. Wenn man den Antrag durchliest, hat man
den Eindruck, dass hier dasselbe geschieht wie in der Vergangenheit: Die
Probleme werden auf die Krankenversicherung abgeschoben. Ich halte das Ganze
auch für ein pädagogisches und gesamtgesellschaftliches Problem. Man müsste den
Vorstand bitten, seinen Antrag zu erweitern und klarzumachen, dass die medizinischen
Aspekte zwar wichtig sind, aber sicherlich nicht allein zur Problemlösung
führen können. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Finanzprobleme
in der GKV beklagt. Diese Probleme sind mit dadurch bedingt, dass eine Tendenz
entstanden ist, jedes Lebensproblem zu medikalisieren. Die GKV kann sicherlich
nicht alle Lebensprobleme lösen.
Der Antrag III-VI erwähnt zu Recht die Gesundheitserziehung in
der Schule. Auch das ist wichtig, aber mit Sicherheit keine Aufgabe, die man im
Gesundheitssystem lösen kann. Hier handelt es sich um eine pädagogische
Aufgabe.
Man müsste die Antragsteller um Ergänzung bitten, dass dies
Ausgaben sind, die im Bildungssektor anzusiedeln sind, nicht im Sektor der
Krankenversicherungen.
Man sollte dem Gesetzgeber sicherlich nicht das Gefühl
vermitteln: Die GKV ist zuständig, wir können uns beruhigt zurücklehnen.
Die WHO-Definition des Begriffs Gesundheit ist problematisch,
wenn man mit ihrer Hilfe Zuständigkeiten regeln will. Ich habe einmal einem
Krankenkassenmitarbeiter gegenüber gesagt: Wenn fehlendes Wohlbefinden eine
Krankheit ist, dann sind Schlafstörungen wegen Schulden auch eine Krankheit.
Dann kann die Krankenkasse die Schulden bezahlen, und die Krankheit ist verschwunden.
Das kann es nicht sein.
In den Anträgen wird mehrfach der öffentliche
Gesundheitsdienst angesprochen. Ich weiß nicht, ob bekannt ist, dass im Rahmen
des sogenannten Bürokratieabbaus beispielsweise in Niedersachsen eine ganze
Reihe von Pflichtleistungen in Kannleistungen umgewandelt wurden. Es wird also
dazu kommen, dass die Gemeinden je nach Kassenlage solche Leistungen erbringen
oder nicht. Ich möchte manche Antragsteller bitten, ihren Antrag so zu
ergänzen, dass ganz klar ist, dass es sich nicht um eine reine Aufgabe der
Krankenversicherung handelt.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr von Zastrow. - Als nächster Redner Herr Kollege Zimmeck aus Hessen.
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