Dr. Bunte, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der bereits dargestellten
gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Gesundheit unserer Kinder, in
die wir einbezogen sind, ist nichts hinzuzufügen. Herr Präsident, Sie haben
bereits in der Einleitung zu dieser Diskussion darauf hingewiesen, dass es
unterschiedliche Ansätze bezüglich der Meldepflicht für die verbindliche
Kinderfrüherkennungsuntersuchung gibt. Herr Gadomski hat die Situation im
Saarland geschildert. Die Situation dort und in Bremen hat uns in der
Ärztekammer Westfalen-Lippe dazu gebracht, uns mit diesem Thema sehr intensiv
auseinanderzusetzen. Wir haben uns damit über alle Gruppen hinweg
auseinandergesetzt: Die niedergelassenen Kollegen, die Kollegen in der Klinik,
die Kollegen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, alle, die in dieser
Beziehung in der praktischen Arbeit stecken.
Einige Dinge im Kinder- und Jugendsurvey finde ich sehr
prägnant dargestellt und möchte sie kurz ansprechen. Auf der einen Seite steht
dort ganz klar, dass die Früherkennungsprogramme für Kinder in der Bevölkerung
eine hohe Akzeptanz finden. Auf der anderen Seite ist darauf hingewiesen
worden, dass es bestimmte Gruppen gibt, die diese Früherkennungsmaßnahmen nicht
in dem erforderlichen Umfang annehmen. Wir wissen, dass diese Gruppen -
speziell die Migranten und Personen aus den unteren sozialen Schichten -
diejenigen sind, die diese Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, worin wir eine
große Problematik sehen.
Sollen wir als Ärzte diejenigen Eltern, die ihre Verantwortung
in hohem Maße wahrnehmen und deren Vertrauen wir haben, quasi noch
reglementieren, indem wir melden? Oder tun wir das, was wir diskutiert haben?
Nehmen wir das Gesamtgesellschaftliche wirklich ernst und verpflichten die
Eltern zur Meldung?
In der Praxis ist es so: Kinderfrüherkennungsuntersuchungen,
die von den Krankenkassen honoriert werden, werden von den Eltern auch in
Anspruch genommen. Man holt sich auch die Unterschrift, dass die Untersuchung
durchgeführt wurde.
Wir haben deshalb im Antrag 21 ganz deutlich gemacht, dass wir
das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Eltern nicht gefährdet sehen wollen.
Wir wollen die Schweigepflicht nicht verletzen. Wir sind keine Polizei, sondern
wir sind diejenigen, die sich zusammen mit den Eltern um die Kinder kümmern.
Eltern können diese Verantwortung durchaus wahrnehmen. Wir denken, eine solche
Regelung könnte mit einem Bonussystem versehen werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Kollegin Bunte. - Als nächster Redner Herr Dr. Scheffzek aus
Baden-Württemberg.
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