TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Bunte, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der bereits dargestellten gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Gesundheit unserer Kinder, in die wir einbezogen sind, ist nichts hinzuzufügen. Herr Präsident, Sie haben bereits in der Einleitung zu dieser Diskussion darauf hingewiesen, dass es unterschiedliche Ansätze bezüglich der Meldepflicht für die verbindliche Kinderfrüherkennungsuntersuchung gibt. Herr Gadomski hat die Situation im Saarland geschildert. Die Situation dort und in Bremen hat uns in der Ärztekammer Westfalen-Lippe dazu gebracht, uns mit diesem Thema sehr intensiv auseinanderzusetzen. Wir haben uns damit über alle Gruppen hinweg auseinandergesetzt: Die niedergelassenen Kollegen, die Kollegen in der Klinik, die Kollegen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, alle, die in dieser Beziehung in der praktischen Arbeit stecken.

Einige Dinge im Kinder- und Jugendsurvey finde ich sehr prägnant dargestellt und möchte sie kurz ansprechen. Auf der einen Seite steht dort ganz klar, dass die Früherkennungsprogramme für Kinder in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz finden. Auf der anderen Seite ist darauf hingewiesen worden, dass es bestimmte Gruppen gibt, die diese Früherkennungsmaßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang annehmen. Wir wissen, dass diese Gruppen - speziell die Migranten und Personen aus den unteren sozialen Schichten - diejenigen sind, die diese Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, worin wir eine große Problematik sehen.

Sollen wir als Ärzte diejenigen Eltern, die ihre Verantwortung in hohem Maße wahrnehmen und deren Vertrauen wir haben, quasi noch reglementieren, indem wir melden? Oder tun wir das, was wir diskutiert haben? Nehmen wir das Gesamtgesellschaftliche wirklich ernst und verpflichten die Eltern zur Meldung?

In der Praxis ist es so: Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, die von den Krankenkassen honoriert werden, werden von den Eltern auch in Anspruch genommen. Man holt sich auch die Unterschrift, dass die Untersuchung durchgeführt wurde.

Wir haben deshalb im Antrag 21 ganz deutlich gemacht, dass wir das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Eltern nicht gefährdet sehen wollen. Wir wollen die Schweigepflicht nicht verletzen. Wir sind keine Polizei, sondern wir sind diejenigen, die sich zusammen mit den Eltern um die Kinder kümmern. Eltern können diese Verantwortung durchaus wahrnehmen. Wir denken, eine solche Regelung könnte mit einem Bonussystem versehen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Kollegin Bunte. - Als nächster Redner Herr Dr. Scheffzek aus Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2007