Groterath, Saarland: Sehr geehrter Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen des Vorstands! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Auch ich spreche zu Ihnen zum Thema Kindergesundheit. Ich möchte aber
ein kleines Körnchen Wehmut in die Diskussion streuen. Ich freue mich, dass das
Thema Kindergesundheit unter den Aspekten Kindervernachlässigung,
Kindesmisshandlung, psychosoziale Gesichtspunkte behandelt wird. Ich bin
ärztliche Psychotherapeutin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mir fehlt
in der Debatte der Aspekt der stationären Pädiatrie. Ich bin auch Kinder- und
Jugendärztin und Neonatologin. Sicher ist bereits auf vielen Ärztetagen etwas
zur Betreuung von kranken Kindern und Jugendlichen in entsprechenden Abteilungen
gesagt worden. Das trifft sicher auch für die Kolleginnen und Kollegen der
Kinderchirurgie zu. Ich denke, ich spreche auch in ihrem Namen.
Ich beziehe mich auf den Ihnen vorliegenden Antrag 11,
eingebracht von den Kollegen Dr. Bolay, Dr. Voigt, Professor Kunze, Frau
Kollegin Frei und mir. Wir weisen auf das Erfordernis der Sicherstellung einer
flächendeckenden stationären und ambulanten Versorgung von Kindern und
Jugendlichen hin. Es geht um die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages vom
25. Juni 2002. Ihm ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Ihnen liegt auch der Antrag 27 vor. Wir bitten Sie um
Unterstützung überall dort, wo es Ihnen in Ihrem beruflichen Umfeld möglich
ist, dass kranke Kinder und Jugendliche dasselbe Recht auf eine stationäre
fachärztliche Betreuung haben wie ein Erwachsener. In diesem Antrag heißt es:
Bund und Länder haben die Pflicht, die erforderliche Qualität
in der Behandlung kranker Kinder und Jugendlicher im Krankenhaus flächendeckend
sicherzustellen.
Ich bitte um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Frau Groterath. - Jetzt bitte Herr Kollege Bolay aus Westfalen-Lippe.
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