TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Nachmittag in verschiedenen Diskussionsbeiträgen Informationen zu der Frage bekommen, wie wir die Verbindlichkeit der Vorsorge handhaben sollen. Ich war als Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen an mehreren Beratungen unserer Arbeitsgruppe mit dem Landesministerium beteiligt. In den Expertenrunden sind wir immer zu dem Ergebnis gekommen, dass das, was im Saarland bereits beschlossen wurde und was in den anderen Ländern noch kommen soll, letzten Endes ein Stück Bürokratie bedeutet und die Effektivität sehr unwahrscheinlich ist, zumal keine Sanktionen vorgesehen sind. Selbst dann, wenn Familien auffällig werden, ist sehr fraglich, wie man dagegen vorgeht.

Mir geht es vor allen Dingen darum, wie wir uns als Ärzteschaft zum Problem der Verbindlichkeit äußern. Wir sollten immer deutlich machen, dass wir nicht diejenigen sind, die melden oder anzeigen. Das kann es nicht sein. Das würde uns in unserem Arzt-Patient-Verhältnis massiv belasten.

(Vereinzelt Beifall)

Im Leitantrag des Vorstands ist die Rede von einem Konsens mit den Eltern. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Eltern wären wir befugt, Informationen weiterzugeben. Das ist ein Weg, den wir beschreiten können.

Ich denke, wir sollten sehr deutlich machen, dass wir als Ärzteschaft keine Polizeifunktion im Sinne einer direkten Meldung übernehmen. Das wäre nicht gut.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Jetzt bitte Herr Kollege Bodendieck aus Sachsen.

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