Dr. Voigt, Niedersachsen: Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Nachmittag in verschiedenen
Diskussionsbeiträgen Informationen zu der Frage bekommen, wie wir die
Verbindlichkeit der Vorsorge handhaben sollen. Ich war als Mitglied der
Ärztekammer Niedersachsen an mehreren Beratungen unserer Arbeitsgruppe mit dem
Landesministerium beteiligt. In den Expertenrunden sind wir immer zu dem
Ergebnis gekommen, dass das, was im Saarland bereits beschlossen wurde und was
in den anderen Ländern noch kommen soll, letzten Endes ein Stück Bürokratie
bedeutet und die Effektivität sehr unwahrscheinlich ist, zumal keine Sanktionen
vorgesehen sind. Selbst dann, wenn Familien auffällig werden, ist sehr
fraglich, wie man dagegen vorgeht.
Mir geht es vor allen Dingen darum, wie wir uns als
Ärzteschaft zum Problem der Verbindlichkeit äußern. Wir sollten immer deutlich
machen, dass wir nicht diejenigen sind, die melden oder anzeigen. Das kann es
nicht sein. Das würde uns in unserem Arzt-Patient-Verhältnis massiv belasten.
(Vereinzelt Beifall)
Im Leitantrag des Vorstands ist die Rede von einem Konsens mit
den Eltern. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Eltern wären wir befugt,
Informationen weiterzugeben. Das ist ein Weg, den wir beschreiten können.
Ich denke, wir sollten sehr deutlich machen, dass wir als
Ärzteschaft keine Polizeifunktion im Sinne einer direkten Meldung übernehmen.
Das wäre nicht gut.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
- Jetzt bitte Herr Kollege Bodendieck aus Sachsen.
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