Dr. Gitter,
Bremen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche
zu meinem Änderungsantrag zum Vorstandsantrag III-2. Herr Henke
hat sehr eindrücklich dargestellt, wie wichtig bei diesem Thema
die Prävention ist. Die Entdeckung durch die Ärzte bei den
U-Untersuchungen,
dass etwas im Argen liegt, ist nur die eine Sache. Die andere Sache
ist, dass an die Ämter für soziale Dienste gemeldet wird. In dem
Antrag muss es natürlich "Ämter für soziale Dienste" und nicht "Ärzte
für soziale Dienste" heißen.
Es wird gemeldet, dann werden Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Aber
die meldenden Ärztinnen und Ärzte erhalten keine verbindliche Rückmeldung
darüber, was geschieht, welche Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Noch
schlimmer ist: Sie erhalten nicht einmal eine Meldung, wenn die Hilfsmaßnahmen
wieder eingestellt werden. Das muss dringend geändert werden. Die Meldung
allein nützt nichts, wenn hinterher nicht evaluiert wird.
Es fehlt auch eine ausreichende Begleitforschung, wie gut
solche Maßnahmen eigentlich ankommen. Verhindern sie das Abgleiten in ein -
wenn man es so ausdrücken will - verlorenes Leben? Wer A sagt, muss auch B
sagen. Deshalb bitte ich Sie, diese Ergänzung zum Vorstandsantrag anzunehmen.
Ich möchte auch noch ein paar Worte zum Antrag III-30 sagen.
Dazu werde ich noch einen Änderungsantrag einbringen. Mir ist nicht klar, wie
es funktionieren soll, dass die zuständigen Gremien von Bundesärztekammer,
Landesärztekammern und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie der einzelnen
Kassenärztlichen Vereinigungen über Formen beteiligter Facharztgruppen beraten sollen.
Wir wollen doch, dass die Fachärzte, die die problematischen Familien
behandeln, miteinander kooperieren können. Derzeit gibt es nach meinem Wissen
rechtliche Hindernisse. Der Datenschutz steht dem entgegen. Der Gesetzgeber ist
aufgefordert, die beteiligten Arztgruppen in die Lage zu versetzen, damit man
miteinander redet. Derjenige, der die drogensüchtige Mutter behandelt, muss mit
dem Kinderarzt reden können, dass das Kind dieser Mutter therapiert wird.
Deswegen bitte ich um die Änderung, den Gesetzgeber aufzufordern, die
rechtlichen Hürden einzureißen und die entsprechende Kommunikation zu
ermöglichen. Das würde meines Erachtens den Antrag scharfschalten. Deshalb
bitte ich Sie, den Änderungsantrag, den ich nun einbringen werde, positiv zu
bescheiden.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Frau Gitter. - Als nächster Redner noch einmal Herr Kollege Fleischmann
aus Rheinland-Pfalz.
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