Dr. Fleischmann, Rheinland-Pfalz: Herr Präsident!
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz zum Antrag 29 sprechen. Dieser Antrag
bezieht sich auf die Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche und
Dyskalkulie. Ich denke, es ist enorm wichtig, dass wir auch hierzu Stellung
beziehen. Die Kinder mit diesen Problemen sind normal bis überdurchschnittlich
intelligent. Sie gehen jeden Tag in die Schule in dem Bewusstsein, dass der
Schultag für sie eine Qual sein wird.
Es gibt Möglichkeiten der Hilfe, allerdings fühlt sich niemand
zuständig. Für die Krankenkassen ist es ein Lernproblem, für die Schulen ist es
ein gesundheitliches Problem. Sozialhilfe kommt nur infrage, wenn man diese
Kinder zu seelisch Kranken hochstilisiert und ihnen eine seelische Behinderung
nach dem unsäglichen § 35 a attestiert.
Wer mit diesen Problemen nicht in Berührung gerät, weiß
gewöhnlich nicht, um was es geht. Viele Hausärzte und Kinderärzte, die solche
Kinder betreuen und derartige Anträge stellen, wissen, wie frustrierend dies
ist. Wir sollten die zuständigen Gremien auffordern, sich zusammenzusetzen -
insbesondere Schulen und Sozialministerien -, damit diesen Kindern die
entsprechenden Hilfen gewährt werden können.
Ich bin Mitantragsteller beim Antrag 30. Ich möchte Frau
Gitter sagen, dass es selbstverständlich in unserem Sinne ist, dass die
entsprechenden Gremien gemeinsam darüber diskutieren, welche gesetzlichen
Änderungen erfolgen müssen. Weil das so vielschichtig ist, ist es bei diesen
Gremien in guten Händen. Man könnte dem Antrag auch so zustimmen, wie wir ihn
gestellt haben.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Jetzt bitte Herr Kollege Merchel aus Westfalen-Lippe.
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