TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Fleischmann, Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz zum Antrag 29 sprechen. Dieser Antrag bezieht sich auf die Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie. Ich denke, es ist enorm wichtig, dass wir auch hierzu Stellung beziehen. Die Kinder mit diesen Problemen sind normal bis überdurchschnittlich intelligent. Sie gehen jeden Tag in die Schule in dem Bewusstsein, dass der Schultag für sie eine Qual sein wird.

Es gibt Möglichkeiten der Hilfe, allerdings fühlt sich niemand zuständig. Für die Krankenkassen ist es ein Lernproblem, für die Schulen ist es ein gesundheitliches Problem. Sozialhilfe kommt nur infrage, wenn man diese Kinder zu seelisch Kranken hochstilisiert und ihnen eine seelische Behinderung nach dem unsäglichen § 35 a attestiert.

Wer mit diesen Problemen nicht in Berührung gerät, weiß gewöhnlich nicht, um was es geht. Viele Hausärzte und Kinderärzte, die solche Kinder betreuen und derartige Anträge stellen, wissen, wie frustrierend dies ist. Wir sollten die zuständigen Gremien auffordern, sich zusammenzusetzen - insbesondere Schulen und Sozialministerien -, damit diesen Kindern die entsprechenden Hilfen gewährt werden können.

Ich bin Mitantragsteller beim Antrag 30. Ich möchte Frau Gitter sagen, dass es selbstverständlich in unserem Sinne ist, dass die entsprechenden Gremien gemeinsam darüber diskutieren, welche gesetzlichen Änderungen erfolgen müssen. Weil das so vielschichtig ist, ist es bei diesen Gremien in guten Händen. Man könnte dem Antrag auch so zustimmen, wie wir ihn gestellt haben.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Jetzt bitte Herr Kollege Merchel aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2007