TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Müller, Mecklenburg-Vorpommern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz etwas zum Antrag III-10 sagen. Er behandelt das hier im Saal sehr stigmatisierte Thema der Impfmeldepflicht. Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen.

Hier ist mehrfach im Zusammenhang mit der Meldepflicht gesagt worden, wir würden Polizeifunktionen übernehmen, fehlende Sanktionsmöglichkeiten ließen eine Meldepflicht sinnlos erscheinen, es wäre ein Verrat am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Es soll ja nur der positive Vollzug einer öffentlich geforderten Maßnahme gemeldet werden. Ein Impfmeldesystem funktioniert durch freundliche und unter Umständen auch mehrfach verschickte Erinnerungskarten, nicht durch Zwang. Sanktionen sind eben nicht das Ziel, und sie sind auch gar nicht notwendig, denn es geht nicht darum, die Impfgegner zu erreichen. Das Ziel ist eine spürbare Verbesserung der Impfsituation.

Dieses System hat in meinem vorigen Leben - ich stamme aus der ehemaligen DDR - hoch effizient funktioniert, und zwar ohne Zwang. Wenn gesetzlich oder staatlich geregelt ist, dass es eine Meldepflicht für stattgefundene Impfungen gibt, kommt keine Mutter auf die Idee, den Arzt eines Vertrauensbruchs zu beschuldigen, wenn er seiner Meldepflicht nachkommt.

(Beifall)

Ich bitte Sie also herzlich, diesen Antrag nicht abzublocken. Ich habe ihn vorsichtshalber nur als Bitte formuliert, dass sich der Vorstand damit beschäftigen möge.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. - Jetzt bitte Herr Professor Keller aus Sachsen.

© Bundesärztekammer 2007