Dr. Müller, Mecklenburg-Vorpommern: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz etwas zum Antrag III-10
sagen. Er behandelt das hier im Saal sehr stigmatisierte Thema der
Impfmeldepflicht. Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen.
Hier ist mehrfach im Zusammenhang mit der Meldepflicht gesagt
worden, wir würden Polizeifunktionen übernehmen, fehlende
Sanktionsmöglichkeiten ließen eine Meldepflicht sinnlos erscheinen, es wäre ein
Verrat am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Es soll ja nur der
positive Vollzug einer öffentlich geforderten Maßnahme gemeldet werden. Ein
Impfmeldesystem funktioniert durch freundliche und unter Umständen auch
mehrfach verschickte Erinnerungskarten, nicht durch Zwang. Sanktionen sind eben
nicht das Ziel, und sie sind auch gar nicht notwendig, denn es geht nicht
darum, die Impfgegner zu erreichen. Das Ziel ist eine spürbare Verbesserung der
Impfsituation.
Dieses System hat in meinem vorigen Leben - ich stamme aus der
ehemaligen DDR - hoch effizient funktioniert, und zwar ohne Zwang. Wenn
gesetzlich oder staatlich geregelt ist, dass es eine Meldepflicht für
stattgefundene Impfungen gibt, kommt keine Mutter auf die Idee, den Arzt eines
Vertrauensbruchs zu beschuldigen, wenn er seiner Meldepflicht nachkommt.
(Beifall)
Ich bitte Sie also herzlich, diesen Antrag nicht abzublocken.
Ich habe ihn vorsichtshalber nur als Bitte formuliert, dass sich der Vorstand
damit beschäftigen möge.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
- Jetzt bitte Herr Professor Keller aus Sachsen.
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